Sag erstmal welches Gift, die bewirken nämlich teils verschiedene Sachen...
Etwas mehr Infos zum Kontext wären nett...
Spontan würde ich sagen: staatliche Macht = Staatsgewalt = Staat (z.B. Bundesrepublik Deutschland) Menschenrechte = Grundrechte, also das Grundgesetz
Und woher der Zusammenhang kommt: Die Grundrechte schützen dich vor Eingriffen des Staates.
Meine Vorredner haben Recht, er ist verpflichtet dir das Buch zu verkaufen. Ob er es hat oder nicht. Du kannst jetzt 1. dich sofort an ebay wenden, evtl. wird er dadurch weich. 2. sollte das nicht helfen, bleibt nur noch die Klage. Wenn du aber keine Rechtsschutzversicherung hast, dann rate ich dir stark davon ab, da es dir nur hohe Kosten beschert und wer weiß ob der Verkäufer überhaupt liquide ist.
Zusätzlich noch mein unjuristischer Rat: dem würde ich auf jeden Fall ne negative Bewertung rein knallen. Dir als Käufer kann er ja seit einiger Zeit keine negative mehr geben, daher musst du nicht auf Rache fürchten.
Ein wenig mehr Informationen wären hilfreich. Ist der Brief an dich adressiert? Oder wirst du nur erwähnt? Ist der Absender eine öffentliche Stelle (z.B. Behörde)?
Kommt auch auf das Bundesland an... in Bayern ist es anders, da dort das Landesgesetz gilt.
In Deutschland ist es so, dass sich jeder aussuchen kann mit wem er Geschäfte machen will. Das bedeutet, dass dir kein Verkäufer etwas verkaufen muss, nur weil du im Laden stehst.
Geht es um Produkte wie Alkohol, Zigaretten oder ähnliches, gibt es sogar noch gesetzliche Beschränkungen die es dem Verkäufer sogar verbieten Jugendlichen etwas zu verkaufen.
Aber selbst wenn du 18 bist und dem Verkäufer deine Nase nicht gefällt, hast du trotzdem kein Recht darauf etwas kaufen zu dürfen.
Du musst in dem Fall leider im Geschäft bleiben. Ansonsten machst du dich wegen Vertragsbruch haftbar. Das könnte am Ende sogar zu einer Kündigung führen.
Wenn es dein Chef also nicht ausdrücklich genehmigt, kannst du leider nichts machen.
Ganz ehrlich: Bitte geh zum Anwalt oder zu einer Hilfeorganisation für Frauen in deiner Stadt. Polizei oder Jugendamt sind auch ok, die können dich an die richtige Stelle verweisen.
Die Frau ist definitiv nicht normal und ich hätte Angst um mein Kind.
Jo sch... Sache. Geh gleich zum Anwalt, der kann dich da evtl. unbeschadet raus holen indem er eine Anklage verhindert. Ohne Anwalt würde ich es gar nicht versuchen, weil dir die Polizei nicht glauben wird.
Einvernehmlich bedeutet, dass beide Parteien (also alle die Betroffen sind, das können evtl. auch mehr sein) damit einverstanden sind.
Sprich, zwei wollen was unternehmen, finden beide Kino gut. Also haben sie sich einvernehmlich fürs Kino entschieden.
Also es kommt darauf an, wer von beiden das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. In Deutschland gibt es neben dem Sorgerecht auch noch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wenn deine Mutter das hat (das nehme ich mal an), muss sie zustimmen.
Es gibt aber die Möglichkeit, dass dein Vater zum Familiengericht geht und dort das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt. Die Chancen dafür sind gut, da 1. dein Vater bereits das geteilte Sorgerecht hat und 2. der Richter bei 14-jährigen Jugendlichen gerne das entscheidet was das Kind will.
Also ich denke das kannst du mit 15 schon noch machen. Da bist ja fast noch "niedlich". ;) Kannst ja auch noch jüngere Geschwister mitnehmen wenn es dir peinlich ist.
Ansonsten ist es in Deutschland so (grade weil der Brauch bei uns nicht üblich ist), dass die Leute eher verdutzt sind aber fast immer Süßigkeiten raus rücken ;)