Jo was geht ab,
einfache Frage... ist das richtig oder falsch.
Wenn der Täter eine Tötung zum verdecken einer Straftat begehet, diese Straftat aber überhaupt nicht gegeben ist, sondern er nur irrig annimmt einen Rechtsbruch zu verdecken obwohl es zu diesem nie gekommen ist. Ist dennoch ein Mordmerkmal nach 211 StGB gegeben.
Bonusfrage. Nicht Teil der Abstimmung!
Eine Verdeckungsabsicht ist auch dann gegeben wenn der Täter die Aufdeckung der Tat zu verhindern sucht um gesellschaftliche Konsequenzen abzuwenden. Hierfür muss aber eine strafbare Handlung vorliegen.
Der Mann der seine Geliebte erschlägt damit seine Ehe nicht scheitert handelt nicht in Verdeckungsabsicht.