Wo wird die Post denn gestempelt? In der Filiale selbst? Bei der Abgabe kleben die Angestellten nur die Briefmarke drauf... Ich fände das schon ne Unverschämtheit, wenn die den Brief jetzt nicht rausschicken oder so, ist ja schließlich nicht mein Fehler gewesen...

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Für Betrug (im strafrechtlichen Sinne) ist tatbestandlich erforderlich:

objektiv 1. Täuschung 2. Dadurch Irrtum hervorgerufen 3. Vermögensverfügung 4. Schaden

subjektiv 1. Vorsatz 2. Bereicherungsabsicht

Halte ich im Ausgangsfall alles für gegeben. Ob es nun Schenkung oder Darlehen war, ist durch Auslegung zu ermitteln. Das ist aber Zivilrecht und ist vom Betrugstatbestand unabhängig.

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Sofern die Tat nicht gelingt kommt Strafbarkeit wegen Versuchs in Betracht (versuchter Mord/Totschlag), dafür ist wiederum Vorsatz erforderlich. Die genannten Aspekte sind die strafrechtlichen Folgen.

Zivilrechtliche Folgen: 1) Schadensersatzansprüche der Geschädigten wegen unerlaubter Handlung (§ 823 I BGB).

2) Lockführer kann mit außerordentlicher Kündigung rechnen, sofern er im Arbeitsverhältnis steht (§ 626 II BGB).

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Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie das rechtlich zu bewerten ist:

1) Mord: a) Fahrer muss vorsätzlich handeln (= Wissen und Wollen), b)Fahrer muss bestimmte Mordmerkmale erfüllen. In Betracht kämen hier wohl jedenfalls niedrige Beweggründe; Heimtücke m.E. eher nicht, weil Leute, die sich an die Gleisen ketten, wohl nicht arglos sind.

2) Totschlag --> liegt vor, wenn vorsätzlich gehandelt wird und kein Mordmerkmal erfüllt wird.

3) Fahrlässigkeit --> liegt nur vor, wenn unvorsätzlich gehandelt wird, der Fahrer die Menschen also gar nicht überfahren will.

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Ich habe heute in der Mensa auch ein Lächeln bekommen, von einem hübschen Typ hinter der Geschirrrückgabetheke. Ein Lächeln kann so viel bewirken, mir geht es den ganzen Tag gut - nur deshalb. Es ist seltsam, wenn man mal darüber nachdenkt... "Nur" ein Lächeln. Ich habe dieses Glücksgefühl immer, wenn mich fremde Menschen anlächeln. Ich sollte mich das auch öfters trauen...

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