einmal ott bei google eingeben hilft ;)
clowns sind grade sehr gefragt
Die Sache ist glaube ich ziehmlich gelaufen. Eine von euch beiden wird die Niete ziehen und der anderen wird das herz gebrochen und die muss dann auch noch zu gucken.
:)
echt schwierige situation...
ich würde das der therapeutin so sagen, dass du dich so wie das jetzt läuft hintergangen fühlst und das das vertrauensverhältnis dadurch gestört werden könnte. Dann muss sie eigentlich irgendwie reagieren.
https://de.wikipedia.org/wiki/Emo_(Jugendkultur)
deine schuhe werden schnell miefen
viel trinken und hüpfen !
erzählen ist nicht strafbar. Solange er keine schweigepflichtserklärung vor dem akt unterschrieben hat darf der das
saufen und randalieren geht jeden tag
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist gemäß Anlage 2 Abschnitt 1 Waffengesetz verboten:
Schusswaffen, die über den für Jagd- und Sportzweck allgemein
üblichen Umfang hinaus zusammengeklappt, zusammengeschoben, verkürzt
oder zerlegt werden können (sogenannte Wildererwaffen)Schuss-,
Hieb- oder Stoßwaffen, die einen anderen Gegenstand vortäuschen (z.B.
Schießkugelschreiber, in einem Spazierstock versteckte Messer) vollautomatische Schusswaffen (Maschinenpistolen und -gewehre)Vorderschaftrepetierflinten (sogenannte
Pumpguns
), bei denen der Hinterschaft durch einen Kurzwaffengriff ersetzt istFaustmesser, Butterflymesser, Fallmesser
Springmesser, ausgenommen solche, deren Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und
höchstens 8,5 cm lang ist undnicht zweiseitig geschliffen ist
Soweit nur ein Merkmal nicht erfüllt ist, greift das Verbot ein.
Stahlruten, Totschläger, SchlagringeWurfsterne, sofern sie nicht ausschließlich zu Dekorationszwecken geeignet sind (d.h. keine Verletzungsgefahr)Präzisionsschleudern sowie Armstützen oder vergleichbare Vorrichtungen dafür Würgegeräte (sogenannte Nun-Chakus oder Soft-Nun-Chakus) elektrische und elektronische Nachtsicht-, Nachtziel- und Lasergeräte für Schusswaffen
Gegenstände mit Reiz- oder anderen Wirkstoffen. Dies gilt jedoch nicht, wenn
die Stoffe als gesundheitlich unbedenklich zugelassen sind, die Gegenstände in der Reichweite und Sprühdauer begrenzt sind und zum entsprechenden Nachweis dieser Voraussetzungen ein amtliches Prüfzeichen tragen.
Pfeffersprays, die zur Abwehr von Tieren bestimmt sind, unterliegen nicht dem Waffengesetz und sind nicht verboten
Gegenstände, die unter Ausnutzung einer anderen als
mechanischer Energie Verletzungen beibringen (z.B. Elektroimpulsgeräte),
sofern sie nicht als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen
sind und ein entsprechendes amtliches Prüfzeichen tragen. Kein Verbot
besteht für Elektroimpulsgeräte, die ausschließlich für die Tierhaltung
vorgesehen sindMunition und Geschosse entsprechend der Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.5 zum Waffengesetz
na logisch geht das
Ganz ehrlich... lass ein wenig luft zwischen euch kommen, Eltern-Kind beziehungen sind teils sehr schwierig und festgefahren.
Die Probleme lösen sich nicht auf aber manche sind dann einfacher anzusprechen bzw. umzusetzten.
Wie du es beschreibst würde ich dann sowieso abstand von der familie halten. Bei mir ist das ähnlich gewesen nur das es nicht die ganze familie war.
Ich hab irgendwann ein strich gezogen und bin jetzt auf abstand mit den familien mitgliedern. Nicht komplett abgebrochen, eher so das man sich halt nur noch 2-3 mal im jahr sieht bei irgendwelchen familienfeiern oder so. Manchmal denke ich darüber wie es jetzt ist und ob das wirklich so schlau war, es ist ja auch immer noch familie aber man muss sich nicht alles geben und nach jedem treffen weiß ich wieder warum ich das gemacht habe.
Ich kann dir nur raten finde einen guten mittelweg damit du auch glücklich dein leben leben kannst.
MfG
sorry aber du wurdest gefriendzoned.
passiert jedem irgendwann und es ist verdammt schwer da wieder auszukommen :D
warum nicht. Man muss aber dem Arzt sagen warum man den machen möchte weil einfach so ohne grund wird glaube ich keiner gemacht.
da fällt mir spontan nur eins zu ein .... " WASTED"
Ohne Führerschein mit geklauten Kennzeichen ist schonmal eine Ansage die ein Richter nicht untern Tisch kehren wird. Unter Cannabis zufahren und es bei sich zuführen ist glaube ich "nur" eine Ordnungswidrigkeit also nicht so viel zu erwarten. ( hast ja kein Lappen der dir weg genommen werden kann;) )
Ich würde sagen 3 monate bis 1jahr Bewährung wenn er kein Wiederholungstäter ist. (ich muss dazu sagen, bin kein Jurist aber ich habe schon viele von sowelchen Geschichten direkt mitbekommen)
Kommt auf den Richter, dein Anwalt und deine Reue an (Reue ist das Stichwort und wie du sie rüber bringst)
War das dein erstes Verkehrsdelikt? wenn nicht würde ich davon ausgehen das eine Führerschein sperre von 3-4 jahren oder so verhängt wird weil man davon ausgehen muss das du kein Fahrzeug in der Zeit fahren kannst. Auch wenn es sein erstes ist kann es auch gut sein. Dann kommen sie dir mit "Du bist aus unserer Sicht aus nicht fähig ein Kraftfahrzeug zu führen"
Ich hätte an deiner Stelle nicht sorge um anonymität machen sonderen was der alles mit deinen daten anstellen kann. Ich gehe mal davon aus der er auch alle passwörter haben dürfte die du überall im Netz verwendest und kann damit ne menge, nennen wir es mal unfug, anstellen. Und wenn er illegale sachen über deine IP macht bist DU haftbar. Das Gesetz wird zwar grade gekippt soweit ich weiß, ich würde mich an deiner stelle nochmal darüber infomieren sonst bekommst du einen schönen brief von der Staatanwaltschaft oder so das du jetzt ordentlich zahlen darfst. So in der Art war das bei nem Freund von mir der auch jemanden zu besuch hatte.
Und er sagt ja selber das er illegale sachen treibt.
Tabak ist erst ab 18 da kommst du nicht drum rum, bei filtern und co sieht das anders aus. Ich kopier dir hier mal was rein.
"
Ein gesetzliches Verkaufsverbot für Raucherbedarfsartikel,
die keine Tabakwaren sind oder enthalten, existiert nicht. Dazu zählen
Pfeifen, Wasserpfeifen, Zigarettenhülsen und -blättchen, Dreh- und
Stopfgeräte, Feuerzeuge und Streichhölzer sowie anderes Raucherzubehör.
Der BTWE rät dem Handel jedoch, auf den Verkauf von RBA an Kinder und
Jugendliche verzichtet. Speziell dann, wenn es sich um Produkte handelt,
die ausschließlich zum Rauchen genutzt werden können, sollte auf den
Verkauf an Jugendliche verzichtet werden, auch wenn es sich nicht um
einen Gesetzesverstoß handelt.
normaler bis guter preis. welche version von der ps3 ist das denn? davon ist das auch abhänig.
Im allgemeinen würde ich aber vorsichtig sein mit sowelchen sachen von ebay. hab mir früher eine ps2 gekauft da und die war nach 1 woche tot.
rebuy.de oder so ist glaube ich eine alternative die auch günstig ist aber man hat trotzdem garantie.
das kannst nur du endscheiden was du jetzt machst.
Möglichkeit 1 : Es aushalten und mit mitteln die du bei dir hast (wärmflasche oder leichte schmerzmittel) versuchen
oder
Möglichkeit 2 : wenn du dich auch nicht bewegen kannst musst du wen anrufen der dich zum arzt bringt, wenn es keinen gibt und es nicht auszuhalten ist dann halt 112 anrufen. aber das würde ich nur machen wenn es echt nicht mehr auszuhalten ist.
ruf wen aus deiner familie an oder freunde die dich zum nächsten arzt schleppen.
ich würde darauf tippen das du dir einen Nerv eingeklemmt hast.
der account mit dem unregelmäßigkeiten aufgefallen sind.