Nachdem letztes Jahr bereits 1/3 unseres MFH-Dachs, Baujahr 1984 repariert worden war, erwarten andere Mitbesitzer jetzt die Renovierung des Restdachs.
Unstimmigkeit herrscht darüber, ob nach den Dämmungs-Vorgaben für Neubauten gearbeitet werden muss, denn dann müssen auch alle Fenster in den Dachgeschoß-Wohnungen ausgetauscht werden und die Teil-Reparatur vom Vorjahr, die der Dachdecker dem bestehenden Dach angepasst hatte.
Mehrere Vereins-Kameraden von mir, darunter ein Bau-Ingenieur, sagen, dass für Altbauten Renovierungen nach dem Stand des Baujahrs durchzuführen sind, also in dem Fall 1984.
Die Eigentümer der Dachgeschoß-Wohnungen sehen aber jetzt die Möglichkeit, auf diese Weise auch an Fenster zu kommen, die sie üblicherweise selbst bezahlen müssten und verlangen daher eine Renovierung nach den neuesten Standards.
In dem Fall müsste auch der im letzten Jahr neu gedeckte Dachteil wieder abgerissen und neu mit dem Rest gemacht werden, was enorme Mehrkosten bedeutet.
Hat hier jemand Fach- und Sachwissen, das er auch mit Rechtsnachweisen belegen kann, die zur kommenden Eigentümerversammlung vorgelegt werden können?