Nicht ist unmöglich ist immer ein beliebter Satz.
Hospitationen sind meines Wissens nur bei spezialisierten Einheiten wie beispielsweiße beim Ermittlungsdienst oder auch, wenn du Urkundenfachkraft bist oder werden willst bei der Urkundenprüfstelle. Diese gehen meist nur 1 - 2 Wochen.
Einen zeitlich befristeten Dienst bei einer anderen Direktion sollte unter dem Begriff der Abordnung nach §27 BBG laufen. Hierzu gibt es beispielsweiße die Funktionsausschreibungen im Intranet auf die sich jeder und jede mit dem entsprechenden Stellenprofil bewerben kann. Diese sind meist zeitlich befristet, können aber ggf. verlängert werden.
Bist du beispielsweiße im Förderpool hD wird dir eine 2-jährige Verwendung bei einer Direktion oder dem Präsidium nahegelegt.
Möchtest du zur BPOLD 11 bleibst du bis Abschluss deines Verwendungslehrgangs von deiner Stammdienststelle abgeordnet. Auch hier gibt es wieder Sonderfälle, bei denen die Abordnung länger sein kann.
Falls Karriere für dich wichtig ist, bedenke das folgende. Die Beurteilungskompetenz geht ab einer 1-jährigen dienstlichen Abwesenheit von der Stammdienststelle auf die Abordnungsdienststelle über. Die Noten in dem Beurteilungssystem der BPOL sind quotiert. Es ist fraglich, ob die Abordnungsdienststelle dir eine Note deiner Leistung entsprechend vergeben wird, wenn sie auch genügend Stammbeamte hätte, die diese Note verdienen würden, aber logischerweiße länger an dieser Dienststelle arbeiten und arbeiten werden…