Zum einem, um nicht identifiziert zu werden. Dafür gibt es mittlerweile in vielen Bundesländern eine Kennzeichnung.

Zum anderen handelt es sich bei den meisten Masken um flammhemmender Unterziehmasken für die Helme.

...zur Antwort

Ich würde jetzt so - ohne nachzufragen - sagen, dass die Tattoos kein Problem sind. Am besten fragst Du mal in deinem "Wunsch"-Bundesland beim Einstellungsberater nach. Bei uns in Sachsen ist man da mittlerweile sehr großzügig.

Allerdings könnten die Piercings im Gesicht zu Problem werden. Kannst Du die rausmachen?

...zur Antwort

Die Daten sind bei Instagram und Co trotzdem vorhanden. Problematisch wird es, wenn die im Account hinterlegten Daten (E-Mail-Adresse,...) falsch sind. Denn dann bleibt nur die Ermittlung über die IP-Adresse. Und wegen der fehlenden Vorratsdatenspeicherung könnte das dann alles relativ knapp werden.

...zur Antwort

Das ist Zivilrecht und m.E. nichts für die Polizei.

...zur Antwort

Da gibt es mehrere Möglichkeiten.

Es könnte ein BAT-Fahrzeug (Bearbeitungstrupp) gewesen sein. Vielleicht aber auch ein Videografiefahrzeug oder ein Führungsfahrzeug (Polizeiführer und Führungsgruppe).

...zur Antwort

Wohnt der Geschädigte denn im selben Ort wie Du?

Du könntest einfach zum nächsten Polizeirevier gehen und dort fragen, ob ein Ermittlungsverfahren gegen Dich läuft.

...zur Antwort

Im Zweifelsfall kommt man nach Hause oder befragt auch mal die Nachbarn.

Für den Fall, dass sich bei einer bedeutenden Ordnungswidrigkeit kein Betroffener ermitteln lässt, besteht die Gefahr, dass eine Fahrtenbuchauflage angeordnet wird. Dann muss quasi zum Fahrzeug ein Fahrtenbuch geführt werden.

...zur Antwort

Knappe Antwort: Ja, das darf er. Er darf auch einen Detektiven beauftragen, wenn er Zweifel an der Krankschreibung hat.

...zur Antwort

Einfach gesagt hat es etwas mit dem Wasserhaushalt Deines Körpers zu tun. Dadurch kann es durchaus zu Schwankungen von mehreren Kilogramm innerhalb weniger Tage kommen. Das ist überhaupt nicht schlimm und Du musst Dir keine Sorgen machen, solange Du Dich wohl fühlst :)

...zur Antwort

Wenn Du mit 17 Jahren derartige Probleme in diesem Ausmaß hast, solltest Du Dir dringend Rat und Hilfe suchen und jemandem anvertrauen, den Du persönlich kennst.

...zur Antwort

Du könntest Dich in Deinem Ort umschauen, ob Du irgendwo in den Ferien arbeiten kannst. Wenn Du Herbst- oder Weihnachtsferien durchziehst, sollte da ein Großteil zu holen sein.

...zur Antwort

Online-Rechtsberatungen sind verboten.

Er kann antworten oder auch nicht. Ob er als Beschuldigter aussagt oder nicht darf ihm nicht zum Nachteil gemacht werden. Ins Gefängnis wird er dafür nicht gehen, deswegen würde ich mir die Kohle für den Anwalt sparen.

Wie gesagt, rein persönliche Ansicht.

...zur Antwort

Nein. So wie du das schilderst war das keine strafbare Handlung.

Btw: "Stalking" gibt es im StGB nicht. Das ganze nennt sich Nachstellung und steht im § 238 StGB. Du kannst hier (https://dejure.org/gesetze/StGB/238.html) nachlesen, dass das, was du gemacht hast, nicht zutrifft bzw. den Tatbestand nicht erfüllt.

Also ganz entspannt :)

...zur Antwort

Grundsätzlich darf jeder jeden ohne Zustimmung fotografieren, sofern er das Foto nur für sich selbst macht und es nicht verbreitet (z.B. an andere Lehrer schickt usw.).

Ich glaube nicht, dass es in der Schule anders ist. Darüber hinaus hat ja Deine Mutter ihre Zustimmung erteilt.

Wenn du das nicht mehr möchtest kannst du mit deinen Eltern darüber sprechen. Eine solche Einwilligung kann jeder Zeit rückgängig gemacht werden - ohne Angabe von Gründen.

...zur Antwort

Wenn abends zeitig genug ins Bett gehst und dich morgens beim (so zeitigen) aufstehen wohl fühlst ist das überhaupt kein Problem.

Das Schlafbedürfnis ist bei jedem Menschen anders und genauso verschieden ist das auch das Empfinden beim morgendlichen Aufstehen. Ich schlafe bspw. morgens gern etwas länger, bin dafür aber oft bis in die Nacht wach.

...zur Antwort