Probiers halt aus. Ich habe mit 17 angefangen zu rauchen. Also richtig mehrere täglich. Von einer Zigarette wurde ich nicht süchtig. Das dauerte länger. Aber jeder ist anders.
Die Polizei wird das Jugendamt einschalten und dich nach Hause fahren.
Ist das Urteil also zur Bewährung noch nach Jugendstrafrecht gefallen? Wenn ja, kann es sein, dass du erneute Auflagen bekommst und nicht in den Knast musst. Bei Erwachsenenstrafrecht hast du natürlich die Arschkarte.
Das ist schon richtig so.
Du meinst wohl Staatsbürgerschaft:
(1) In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer
1. Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit
a) eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder
b) eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
c) eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben,
besitzt.
Wenn du in einem Kriminalitätsschwerpunkt bist, musst du davon ausgehen, dass die Beamten etwas anders vorgehen als z. B. in einem Dorf. Hattest du deine Hand in der Tasche, müssen die Beamten davon ausgehen, dass du eine Waffe oder ein Messer ziehst. Deswegen war das gerechtfertigt, der Beamte hat seine Waffe gezogen, weil er sich schützen wollte vor einem Angriff mit einer Waffe. Allerdings hast du natürlich ggf. die Möglichkeit dich zu beschweren (Dienstaufsichtsbeschwerde).
10 Flaschen. Ergibt 2100 Kalorien.
Die Nacht ist noch jung.
In der Regel wird so was binnen Sekunden entfernt. Ansonsten natürlich würde ich der Polizei Bescheidgeben. Ob man das machen muss, weiß ich nicht, aber für mich ist es eine moralische Pflicht.
Wie wäre es mit Googeln? Typische Sonntagsfrage...
Wie wäre es, wenn du erst mal die deutsche Rechtschreibung richtig lernst, bevor du dich ins Sexleben stürzt?
JPS Blue, JPS Gold (noch milder als JPS Blue im Geschmack), Marlboro Gold (bekommst du an jedem Automaten) Pall Mall Blue, Camel Blue. Wie lange rauchst du schon? Bei so einer Frage schätze ich mal noch nicht lange. Ich habe am Anfang meiner ,,Karriere" auch immer leichte Zigaretten geraucht. Dann bin ich auf starke übergegangen. Im Moment im Wechsel mal stark mal leicht. Deswegen kann ich dir auch JPS Gold oder Marlboro Gold empfehlen.
Sexuelle Belästigung ist eindeutig damit schon erfüllt. Das versuchte erzwungene Küssen, welches du abgewehrt hast, zählt auch dazu. Wenn der Typ noch mal kommt, sag er soll dich in Ruhe lassen und tut er das nicht, rufst du die Polizei.
Mit Hauptschulabschluss kommen handwerkliche Berufe, Maler und Lackierer, Maurer, Dachdecker usw. infrage. Was auch möglich ist, sind kaufmännische Berufe je nachdem, wie das Zeugnis ist. Es ist auch möglich, sich bei der Polizei Berlin zu bewerben also Objektschutz natürlich nicht Beamter. Oder Ordnungsamt da gibt es eine Vielzahl. Sachsen-Anhalt und Sachsen stellen auch Justizwachtmeister ein für eine spätere Verbeamtung. Da reicht auch ein Hauptschulabschluss. Es gibt viele Möglichkeiten und natürlich kann man mit einem Hauptschulabschluss einen Beruf erlernen, wo man auch gut verdient.
Die Cannabis Legalisierung ist mit der CDU/CSU nicht zu machen. Zumal haben FDP CDU/CSU überhaupt nix mit den Grünen gemein. Sei es Flüchtlingspolitik, Klimaschutz usw. Es wird sehr schwer mit Jamaica.
Kommt drauf an wie lang der Name ist.
Sofern er nicht vorbestraft ist, reicht es von einer Einstellung des Verfahrens bis hin zu einer Geldstrafe. Kommt auch darauf an, wie schwer die Verletzungen sind.
Eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung und danach hoffentlich noch eine zivilrechtliche Klage auf Schadensersatz.
Polizeivollzugsbeamter im gehobenen Dienst. Bzw. Die Kommissar Laufbahn, Polizeikommissar, Polizeioberkommissar, Polizeihauptkommissar oder eben bei der Kriminalpolizei, Kriminalkommissar, Kriminaloberkommissar, Kriminalhauptkommissar. Dann gibt es noch das BKA-Bundeskriminalamt als Kriminalbeamter im gehobenen Dienst und das LKA.
Bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden stehen dem Jugendlichen 30 Minuten, bei mehr als 6 Stunden täglicher Arbeitszeit 60 Minuten Ruhepause zu.
Dabei muss die erste Pause spätestens nach 4,5 Stunden eingelegt werden, mindestens 15 Minuten dauern und darf frühestens eine Stunde nach Beginn und spätestens eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit liegen (§ 11).