Bei vielen Vermietern kommt es besonders gut an, wenn du weder Kinder noch Haustiere hast und auch nicht vorhast dir eins von beiden in naher Zukunft anzuschaffen. Die regelmäßig und pünktlich ihre Miete zahlen, aber nie zu Hause sind. Das ist der ideale Mieter - aber den gibts nicht. Wissen auch die Vermieter. :-)

...zur Antwort

Ich habe in deinem Kommentar gelesen, dass die Spielgeräte fest installiert wurden.  Mal abgesehen vom Abstand zu deiner Terrasse könntest du deinen Vermieter mal diskret darauf hinweisen, dass ER die Haftung trägt wenn etwas passiert.  Da es sich um einen Gemeinschaftsgarten handelt ist dieser für alle dort wohnenden Kinder und deren Besucher frei zugänglich und es ist nicht zu vermeiden, dass diese auch die Spielgeräte des Mieters nutzen. Vielleicht macht das deinem Vermieter Beine?

https://www.merkur.de/leben/wohnen/spielgeraete-im-garten-eines-mietshauses-nicht-immer-erlaubt-zr-5045815.html

https://www.wp.de/staedte/herdecke-wetter/vermieter-fordert-private-spielgeraete-abzubauen-id209169167.html

Vielleicht hilft dir das weiter.

...zur Antwort

Wir haben uns soweit geeinigt, dass ich die Wohnung behalte und sie auszieht.

Und was sagt der Vermieter dazu? Vielleicht will der dich nicht als alleinigen Mieter der Wohnung......

Theoretisch könnte man einen Aufhebungsvertrag schließen, der deine Freundin aus dem Mietvertrag entlässt. Damit müssen aber alle Vertragspartner einverstanden sein. Bei dir und deiner Freundin kein Problem - aber der Vermieter?  Wenn der nicht will, dann werdet ihr die Wohnung gemeinsam kündigen müssen. Denn ein Anrecht auf die Wohnung als Alleinmieter hast du nicht. Oder ihr lasst alles wie es ist - nur dann haftet deine Freundin weiterhin für alle Forderungen des Vermieters genau wie du, obwohl sie mit der Wohnung nix mehr am Hut hat. Das wird sie vermutlich nicht wollen.

...zur Antwort

Du hast das Recht , den Mietvertrag bereits nach 2 offenen Monatsmieten fristlos zu kündigen. Du brauchst auch die Miete nicht anzumahnen oder den Mieter abzumahnen.

...zur Antwort

Der Verkäufer hat recht. Es besteht kein generelles Rückgaberecht für den Künden. Wird es zurückgenommen, ist das reine Kulanz.  Und ebenso ist es nicht das Recht des Kunden, sein Geld zurück zu bekommen. Der Händler kann durchaus auch einen Gutschein ausstellen. Nur defekte Ware muss umgetauscht bzw. zurück genommen werden.

...zur Antwort

Für mich stellt sich als erstes die Frage:

Ärgert sich dein Sohn weil die zwei flüstern oder flüstern sie um deinen Sohn zu ärgern?

Das wäre erstmal zu klären!

...zur Antwort

Ein 12-jähriger und eine 13-jährige, mit Zwillingen (!!!, mit einem Kind schwanger reichte nicht - nein es mussten gleich zwei sein!) schwanger, deren Mutter belastet durch Fehlgeburten und unerfülltem Kinderwunsch, ein leukämieerkrankter Stiefsohn der ausgerechnet durch eine Stammzellenspende der Schwangeren gerettet werden könnte, die aber minderjährig ist, daher muss die Nabelschnur der Zwillinge herhalten. Nun zwingt man die 13-jährige die Kinder zu bekommen, um den eigene Kinderwunsch zu erfüllen und (zwei Fliegen mit einer Klappe) zeitgleich den leukämiekranken Sohn zu retten. Das ganze wird untermauert mit "wir können doch wohl verlangen..." und "die Kinder müssen zur Welt kommen..."..usw. Ebenso absichtlich verliert der FS kein Wort des Mitgefühls mit seiner 13-jährigen Tochter.........ein wunderbares Drehbuch für RTL. Alles ein bißchen viel Zufall und ein bißchen viel Dramatik.

Daher mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Trollfrage die hier genau die beabsichtigten Wellen schlägt . Herausfordernde Kommentare des Fragestellers schüren das Feuer zusätzlich.

...zur Antwort

1. In welcher Farbe wurde die Wohnung übergeben?

2. Hast du während der Mietzeit renoviert und wenn ja, in welchen Farben?

...zur Antwort

Wenn kein Grund für eine fristlose Kündigung deinerseits vorliegt (Unbewohnbarkeit der Wohnung) und eine Einigung mit dem Vermieter nicht möglich ist, dann gibt es keinen Grund, die Kündigungsfrist nicht einhalten zu müssen. Verträge sind dazu da eingehalten zu werden. Oder würdest du es in Ordnung finden, wenn dein Vermieter dich vor Ende deiner Kündigungsfrist auf die Straße setzen will, weil er bereits früher einen Nachmieter hat? Du würdest doch auch auf deine Kündigungsfrist bestehen, oder?

...zur Antwort

Deswegen möchte ich nicht das sie dabei ist,

Aber das ist doch ganz einfach zu lösen, ohne sich gleich Ärger mit dem Chef einzuhandeln. Bleib einfach zu Hause. Denn mit deiner Einstellung passt es bei dir auch nicht.

...zur Antwort

Soll bloß keiner sagen, geht keinen was an, immer wird über mangelnde Zivilcourage gejammert und wenn es einer tut, dann ist es auch nicht recht!

Man muss aber aus einer Mücke keinen Elefanten machen.

Das verstößt doch gegen die Menschenrechte auf körperliche Unversehrtheit,

Haare schneiden auch. Das entscheidet das Kind ja auch nicht selbst. Willst du das nächste Mal das Jugendamt informieren, wenn deine Nachbarin dem Kind die Haare schneidet?

Was du da machst, ist Wichtigtuerei und sonst nichts!

...zur Antwort

Gott sei allwissend, allmächtig und allgütig? Das kann nicht stimmen! Schau dir die Welt an und was so abläuft.

Wenn er allmächtig und allwissend ist, dann kann er nicht allgütig sein.

Wenn er allmächtig und allgütig ist, dann kann er nicht allwissend sein.

Wenn er allgütig und allwissend ist, dann kann er nicht allmächtig sein.

...zur Antwort

Wieviel willst du denn investieren? Es gibt doch bestimmt günstige Wochenendtrips nach Paris.

...zur Antwort