Schau mal unter https://astralreisen-erlernen.de da gibt es sehr viele Infos und auch eine Anleitung, wie man astral reist.

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Astralreisen ist keine Einbildung und auch kein Traum, sondern eben eine Astralreise. Die gibt es tatsächlich wirklich. Kannst du auch alles unter https://astralreisen-erlernen.de nachlesen.

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Ja, ich habe schon welche gemacht. Es hat mich aber vorher schon einiges an Übung gekostet und nicht gleich von heute auf morgen geklappt.

Ich kann dir sehr die Seite https://astralreisen-erlernen.de empfehlen, wenn dich das Thema interessiert. Da gibt es echt viele Infos und auch eine Anleitung dazu.

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Ja

Also einfach so kann man das nicht. Astralreisen muss man schon lernen und dafür auch anfangs viel üben, aber mit der Zeit funktioniert es dann auch wirklich.

Ich wüsste auch nicht, was daran nicht seriös sein sollte. Wenn du magst, kannst du dich auch hier noch etwas über das Thema informieren:

https://astralreisen-erlernen.de/

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Es beschäftigt dich wahrscheinlich, ob bewusst oder unbewusst. Ich denke, der Traum bedeutet einfach, dass du ihn gerne kennen lernen würdest, bzw. kennen gelernt hättest.

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Ich denke schon, dass jeder Mensch eine Seele hat. Hier gehen die Definitionen aber oft auch weit auseinander.

Ich weiß gar nicht, ob man dass so richtig herausfinden kann, also mit irgendwelchen Beweisen o. ä. belegen kann. Es gibt sicherlich sehr, sehr viele Menschen, die der Meinung sind, so etwas wie eine Seele gäbe es nicht, sie ist ja auch nichts was man sehen oder anfassen kann.

Aber da kommt es eben, wie oben schon geschrieben, auch immer darauf an, was der einzelne unter dem Begriff "Seele" versteht.

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Also das Gefühl ist sehr individuell und das kann man nicht pauschalisieren. Auch die Erfahrungen, die man beim Astralreisen macht unterscheiden sich ja von Person zu Person sehr.

Und diese Sache mit den Monstern, also das ist eher ein Gerücht. Astralreisen sind nicht gefährlich. Ich meine, wenn man abends schlafen geht, dann hat man in der Regel ja auch keine Angst vor Albträumen. Und beim Astralreisen ist es so, dass man auch jederzeit wieder zurückkommen kann.

Aber wenn dich das Thema interessiert, dann findest du hier noch ein paar ausführlichere Informationen:

https://astralreisen-erlernen.de/

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Beweisen kann man sie nicht, man kann ja nicht einfach etwas von der einen Welt in die andere mitnehmen.

Aber falls dich interessiert, was beim Astralreisen so möglich ist, dann kann ich dir diesen Artikel empfehlen:

https://astralreisen-erlernen.de/was-ist-beim-astralreisen-moeglich/

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Wenn du deine Forderung nicht mit zur Insolvenz angemeldet hast, dann sieht es schlecht aus.

Wenn er mit der Insolvenz durch ist, könntest du deine Forderung nur noch weiter verfolgen, wenn du sie als sogenannten vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung zur Insolvenz angemeldet hättest und sie auch genauso ohne Widersprüche zur Tabelle festgestellt worden wäre.

Ansonsten kannst du ihn zwar nach seiner Insolvenz nochmal kontaktieren, aber wenn er dann nicht freiwillig zahlen will, dann wird es wohl nichts mehr.

Eine andere Möglichkeit gäbe es noch, wenn ihm die Restschuldbefreiung versagt werden würde. Dann hätten sämtliche Forderungen auch nach der Insolvenz noch Bestand.

Also ich würde da einfach ab und zu mal den Verfahrensstand checken. Das geht sehr gut bei www.insolvenzbekanntmachungen.de. Da einfach mal unter "Bekanntmachung suchen" dann "Detailsuche" auswählen, Bundesland und Insolvenzgericht auswählen und noch den Namen (es reicht der Nachname) des Schuldners eingeben und dann solltest du da auch Informationen zum Verfahren erhalten.

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Der Vollstreckungsbescheid wird dann vom Gericht an den Gläubiger (oder seinen Anwalt/sein Inkassounternehmen) versendet.

Vom Antrag des Vollstreckungsbescheids bis zu dem Tag, an dem man tatsächlich denn vollstreckbaren Titel in der Hand hält, dauert es in der Regel so etwa 4-6 Wochen.

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Also, wenn der Mahnbescheid bei Gericht eingeht wird am selben Tag oder einen später die Zustellung an den Schuldner veranlasst.

Anschließend bekommt der Gläubiger dann die Gerichtskostenrechnung zugeschickt, die er dann zahlen muss. Das dauert meist so 2-3 Wochen nachdem man den Antrag weggeschickt hat.

Vom Tag der Zustellung an den Schuldner an hat dieser 2 Wochen Zeit, Widerspruch zu einzulegen. Nach Ablauf dieser 2 Wochen kann der Gläubiger dann auch den Vollstreckungsbescheid beantragen.

Legt der Schuldner tatsächlich Widerspruch ein, wird der Gläubiger hierüber vom Amtsgericht informiert. Er hat dann die Möglichkeit, sich zu überlegen, ob er das streitige Verfahren durchführen möchte.

Von diesem Antrag an bis zu dem fertigen Vollstreckungsbescheid, den der Gläubiger dann erhält, dauert es in der Regel nochmal ca. 4 Wochen.

Nachdem dem Schuldner der Vollstreckungsbescheid zugestellt wird, hat er noch einmal 2 Wochen Zeit, in denen er Einspruch erheben kann. Das Verfahren würde dann automatisch an das Streitgericht abgegeben werden.

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Meistens wird dann gequotelt. Also 3.000 € = 100 %, 200 € von 3.000 € sind ca. 6,5 % dabei käme dann heraus, dass der Schuldner 93,5 % der Verfahrenskosten zu zahlen hat und der Gläubiger die 6,5 %.

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Das kommt drauf an, was vereinbart wird.

Grundsätzlich besteht kein Recht auf eine Ratenzahlung. Wenn der Gläubiger also sein Geld auf einmal will und der Schuldner Raten zahlen will, muss der Gläubiger das nicht akzeptieren. Wenn der Schuldner dann nicht alles auf einmal zahlen kann/will, kann der Gläubiger auch seinen Anwalt dazu ziehen.

Wenn aber nichts über die Anwaltskosten vereinbart wird, dann trägt grundsätzlich der Schuldner die Kosten. Er war ja im Verzug und die Anwaltskosten sind dem Gläubiger als Schaden entstanden, zu deren Ersatz der Schuldner verpflichtet ist. Bzw. wird die Anwaltskosten in der Regel erstmal der Gläubiger bezahlen müssen, aber der Schuldner muss sie ihm dann erstatten.

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Da ist zwar das Risiko höher, aber auch Arbeitslose können ja Raten zahlen, wenn dann auch eher in geringer Höhe. Und nur weil jemand jetzt gerade arbeitslos ist, heißt das ja nicht, dass er das in 3 oder 5 Jahren auch noch ist.

Forderungen werden meistens für einen Bruchteil der eigentlichen Forderung gekauft. Also eine 100 € Forderung wird dann z. B. für 10 € gekauft. Dann kommen noch die Inkassokosten dazu und Zinsen und dann ist ganz schnell aus 100 € schon mal 200 € geworden. Dann will der arbeitslose Schuldner zahlen, aber nur in Raten dann kommt gleich noch eine Einigungsgebühr dazu, dann sind es schon fast 300 €. Dann hat das Inkassounternehmen am Ende 10 € ausgeben und 300 € eingenommen = 290 € verdient (sofern man die Kosten für Personal etc. unberücksichtigt lässt).

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