Warum sind für Selbstständige und Freiberufler Wochenend- und Nachzuschläge nicht auch steuerfrei und warum gilt für Selbstständige kein Arbeitsschutzgesetz?

Guten Tag!

Die o.g. Zuschläge sind für Lohn erhaltende Arbeitnehmer steuerfrei. Ich frage mich, warum das für Selbstständige nicht gilt? Ist das nicht gegen jeden Gleichheitsgrundsatz?

Ich verstehe ja wohl, dass man sagen könnte: "Als Selbstständiger musst Du ja ncht zu diesen Zeiten arbeiten- und wenn Du das freiwillig so willst, kannst Du es nicht absetzen". Dadaurch, dass auf dem Lande immer mehr Hausarztpraxen ohne Nachfolger aufgegeben, steigt stetig die Arbeitsbelastung für uns verbleibende freiberufliche Hausärzte.

Nach 14 Stunden Praxistätigkeit mit enormer Arbeitsdichte und Zeitdruck, kann ich manchmal abends und am Wochenende einfach nicht mehr! Das interessiert aber Niemanden: Wir werden von der kassenärztlichen Vereinigung gezwungen, trotzdem weiterzuarbeiten und uns am Notdienst zu beteiligen.

Formal kann man die Notdienste wohl abtreten- aber nur wenn man selber einen Vertreter findet: Und Vertreter findet man eben bei sinkender Arztdichte und steigender Überforderung der Praxen nicht mehr. Die Dienste sind also alles Andere als freiwillig zu diesen Unzeiten!

Ich frage mich, warum ich die Wochenend- und Nachzuschläge, die unsere EBM-Abrechnungsziffern vorsehen, auch noch versteuern muss? Könnte man nicht argumentieren: Der Zwangsnotdienst hat mit selbstständigen Entscheidungen nichts zu tun und deshalb müssten doch für Ärzte zumindest diese Zuschläge (nicht der gesamte Umsatz im Notdienst, nur die Wochenend und Nachtzuschläge) doch im Prinzip auch steuerfrei sein, wie bei Arbeitnehmern mit Lohn?

Ähnlich ungerecht empfimde ich das mit den Arbeitsschutzgesetzen: Ein normaler Arbeitnehmer kann nicht gezwungen werden, mehr als 12 Stunden am Stück zu arbeiten. Doch wir freiberuflichen Praxisärzte werden dazu gezwungen. Wir müssen Vertreter benennen, sonst dürfen wir weder am Folgetag die Praxis schließen, noch vom Notdienst fernbleiben.

Dass man bei sinkender Arztdichte (in manchen Landkreisen dramatisch!) gar keine Vertreter mehr finden kann, interessiert schlichtweg nicht. Nach 25 Stunden Dauerstress-Arbeit handelt man (haben Studien bewiesen!), wie mit über 1 o/oo Alkohol im Blut! Es ist doch kaum verantwortbar, solche Ärzte dann regelmäßig auf die Menschen loszulassen! Und dazu kommt noch: Selbst wenn die Ärzte sagen, "ich traue mir das nicht zu"- werden sie dazu gezwungen, da sie keine Vertreter finden.

Also ist im Prinzip nicht nur die Frage, warum für Freiberufler mit Zwang zur Nacht und Wochenendarbeit steuerrechtlich andere Gesetze gelten, sondern auch die Frage, warum es hier andere oder schlicht gar keine Arbeitsschutzgesetze gibt?

Immer dann, wenn ich etwas freiwillig, selbstständig entscheide, sehe ich es ja noch ein - aber spätestens dann, wenn es nur aus äußerem Zwang gemacht wird, muss es doch eine Gleichstellung geben!

Biologisch gesehen sind freiberufliche Ärzte doch auch nur Menschen, für die die gleichen biologischen Grenzen der Belastbarkeit existieren! Wer könnte mir das mal erklären? Schönes Wochenende, J.L.

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Es geht nicht um Trump! Es geht nicht um die Frage, wie hübsch seine Frau ist! Es geht nicht um seine Intelligenz! Es geht auch nicht darum, Dir zu sagen, dass Du was "falsch" verstanden hast! Es geht nur darum, dass Du die Frage nicht so verstanden hast, wie ich sie gemeint habe! Die Sache mit Trump war nur ein Beispiel für ein solches Missverständnis! Du hast Ja Recht: Vielen Ärzten geht es nur ums Geld! Und wenn man von unverantwortbarer Überladtung redet, bleibt diese genau so unverantwortlich, wenn es dafür durch Steuerbefreiung mehr Geld gibt! Da bin ich ganz bei Dir und solche Dinge klarzustellen ist ja auch sehr wichtig!! Aber mir ging es bei der Frage nicht ums Geld! Ich habe zwar auch im Teilaspekt nach Steuergeld gefragt, des Pudels Kern sollte aber ein Anderer sein! Aspekte  wie zB. fehlende Steuerbefreiung von Wochenendzulagen und fehlende Arbeitszeitschutzgesetze trotz völlig enger und budgetiertet Arbeitsbedingungen, die eher einem Angestelltenverhältnis gleichen und nichts mehr mit freier Selbstständigkeit in der Marktwirtschaft zu tun haben könnten ja auch mit ein Grund dafür sein, dass von den Ärzten kaum noch jemand als Kassenhausarzt niederlassen möchte. Die Frage war also, wie es sein kann, dass trotz der zu einem weisungsgebundenen Angestellten  vergleichbaren Unfreiheit, bei diesen Aspekten ganz anders verfahren wird ohne dass ich jemals behauptet habe, dass ich mit Aufwertung von einem Teilaspekt (Steuern) den Anderen (Überlastung) kompensieren könnte! Ich weiß wirklich nicht mehr, wie ich es sonst noch erklären kann! 

Aber trotzdem extrem lehrreich für mich, dieses Problem mal in so einem Umfeld hier zu diskutieren. Es lehrt schon mal, dass ganz schnell immer versucht wird, die Diskussion in die Richtung zu lenken, dass Ärzte immer sowieso nur mehr Geld wollen. 

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Warum sind für Selbstständige und Freiberufler Wochenend- und Nachzuschläge nicht auch steuerfrei und warum gilt für Selbstständige kein Arbeitsschutzgesetz?

Guten Tag!

Die o.g. Zuschläge sind für Lohn erhaltende Arbeitnehmer steuerfrei. Ich frage mich, warum das für Selbstständige nicht gilt? Ist das nicht gegen jeden Gleichheitsgrundsatz?

Ich verstehe ja wohl, dass man sagen könnte: "Als Selbstständiger musst Du ja ncht zu diesen Zeiten arbeiten- und wenn Du das freiwillig so willst, kannst Du es nicht absetzen". Dadaurch, dass auf dem Lande immer mehr Hausarztpraxen ohne Nachfolger aufgegeben, steigt stetig die Arbeitsbelastung für uns verbleibende freiberufliche Hausärzte.

Nach 14 Stunden Praxistätigkeit mit enormer Arbeitsdichte und Zeitdruck, kann ich manchmal abends und am Wochenende einfach nicht mehr! Das interessiert aber Niemanden: Wir werden von der kassenärztlichen Vereinigung gezwungen, trotzdem weiterzuarbeiten und uns am Notdienst zu beteiligen.

Formal kann man die Notdienste wohl abtreten- aber nur wenn man selber einen Vertreter findet: Und Vertreter findet man eben bei sinkender Arztdichte und steigender Überforderung der Praxen nicht mehr. Die Dienste sind also alles Andere als freiwillig zu diesen Unzeiten!

Ich frage mich, warum ich die Wochenend- und Nachzuschläge, die unsere EBM-Abrechnungsziffern vorsehen, auch noch versteuern muss? Könnte man nicht argumentieren: Der Zwangsnotdienst hat mit selbstständigen Entscheidungen nichts zu tun und deshalb müssten doch für Ärzte zumindest diese Zuschläge (nicht der gesamte Umsatz im Notdienst, nur die Wochenend und Nachtzuschläge) doch im Prinzip auch steuerfrei sein, wie bei Arbeitnehmern mit Lohn?

Ähnlich ungerecht empfimde ich das mit den Arbeitsschutzgesetzen: Ein normaler Arbeitnehmer kann nicht gezwungen werden, mehr als 12 Stunden am Stück zu arbeiten. Doch wir freiberuflichen Praxisärzte werden dazu gezwungen. Wir müssen Vertreter benennen, sonst dürfen wir weder am Folgetag die Praxis schließen, noch vom Notdienst fernbleiben.

Dass man bei sinkender Arztdichte (in manchen Landkreisen dramatisch!) gar keine Vertreter mehr finden kann, interessiert schlichtweg nicht. Nach 25 Stunden Dauerstress-Arbeit handelt man (haben Studien bewiesen!), wie mit über 1 o/oo Alkohol im Blut! Es ist doch kaum verantwortbar, solche Ärzte dann regelmäßig auf die Menschen loszulassen! Und dazu kommt noch: Selbst wenn die Ärzte sagen, "ich traue mir das nicht zu"- werden sie dazu gezwungen, da sie keine Vertreter finden.

Also ist im Prinzip nicht nur die Frage, warum für Freiberufler mit Zwang zur Nacht und Wochenendarbeit steuerrechtlich andere Gesetze gelten, sondern auch die Frage, warum es hier andere oder schlicht gar keine Arbeitsschutzgesetze gibt?

Immer dann, wenn ich etwas freiwillig, selbstständig entscheide, sehe ich es ja noch ein - aber spätestens dann, wenn es nur aus äußerem Zwang gemacht wird, muss es doch eine Gleichstellung geben!

Biologisch gesehen sind freiberufliche Ärzte doch auch nur Menschen, für die die gleichen biologischen Grenzen der Belastbarkeit existieren! Wer könnte mir das mal erklären? Schönes Wochenende, J.L.

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Oh je, da habe ich wohl eine eigenartige Frage gestellt, nicht wahr? Die ist so komisch, dass man mir nicht glaubt niedergelassener Arzt zu sein! Es ist ja auch keine Frage, ob ich die Zuschläge versteuern muss: Das muss ich, ist mir schon klar. Es ist auch keine Frage, dass ich am Notdienst teilnehmen muss: Das mach ich: Ist auch schon klar. Aber mich hat eben mal interessiert was es hier so an Meinungen gibt. Ich wollte mal über den Tellerrand hinaussehen und das nicht immer nur beim Ärztestammtisch diskutieren: Die Antworten kenn ich doch schon alle dort! Wir müssen nur erkennen, dass es immer weniger Kassenhausärzte, insbesodnere in ländlichen Regionen gibt. Eine Praxis nach der Anderen hört hier ohne Nachfolger auf. Privatpatienten gibt es ländlichen Regionen wenige und glaubt mir bitte, dass diese Form zu Arbeiten hier überhaupt nichts mit wirklicher Selbstständigkeit zu tun hat. Man muss die Leute irgendwie versorgen und kann sie nicht (juristisch und moralisch) im Stich lassen. Der Notdienst am Wochenende ist nicht freiwillig! Man muss nachts arbeiten, auch wenn man genau weiß, dass es unverantwortlich ist, da man am nächsten Tag sich übermüdet wie volltrunken fühlt und kaum noch konzentrieren kann. Na klar! Mich hat keiner gezwungen, mich hier niederzulassen! Ich kann ja auch noch gehen! Aber ist weglaufen und dieses Argument immer die Lösung? Kann man nicht mal darüber nachdenken, was gerecht sein könnte und was ungerecht ist? Sollten wir nicht versuchen die Gründe zu verstehen, warum es auf dem Lande kaum noch Hausärzte gibt und die Patienten wirklich dadurch allmählich schlecht versorgt sind, weil der letzte verbleibende Arzt gar keine Zeit mehr für den Einzelnen hat? Aber die Einstellung der Menschen wird hier mal wieder deutlich:

- Du bist doch selber schuld!

- Geh doch, wenn es so schlimm ist!

Bitte bedenken:

1)Ich habe auch niemals behauptet, dass ich erwarte, dass das verdiente Dienst-Geld dann steuerfrei sein sollte! Ich habe nur die Frage gestellt, ob es nicht auch gerecht wäre, nur die Wochenend!zuschläge! von der Steuer zu befreien, weil der Dienst ja nicht freiwillig ist!

2)Ohne Zweifel gibt es auch andere Berufe, wie selbstständige Pflegedienste, die auch am Wochenenden zur Arbeit versplichtet sind. Und auch hier wäre gerecht, dass zumindest nur die Zulagen fürs Wochenende oder die Nacht steuerfrei wären

3)Die KV zwingt uns zu 36 Stunden Arbeit am Stück. Die Realität ist die, dass wir keine Vertreter mehr finden und somit vor und nach dem Nachtdienst in der Praxis arbeiten müssen. Wer möchte als Patient von solch einem unkonzentrierten Arzt behandelt werden? Wer wundert sich, dass das kein Arzt mehr machen möchte und warum es immer weniger Kassenhausärzte gibt? Ich wurde gefragt, wen ich verklagen will, wenn ich so unzumutbar gezungen werde! Mich selbst als Arbeitgeber? Gezwungen werde ich von der KV und ich frage mich, ob es nicht an der Zeit ist andere Wege zu überlegen.

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Wer ist für das Freihalten einer Einfahrt verantworlich: Mieter oder Vermieter?

Hallo! Der Hintergrund ist etwas komplizierter: Meine Frau besitzt eine Immobilie, die SIe mir als Arztpraxis vermietet. Neben der Paxis befindet sich eine Pizzeria und über der Pizzeria eine Mietswohnung. Die Pizzeria wird von Vermiter Person X vermietet, ebenso wie die Wohnung darüber. Zwischen unseren Häusern befidnet sich eine enge Stiege, die für uns der einzige Zugang zum Garten hinter unserem Haus ist. Die Stiege gehört dem Vermieter Person X. Wir haben aber ein Nutzungsrecht in voller Breite im Grundbuch eingetragen. Nun haben wir alle unsere Mülltonnen in dieser Stiege stehen: Sowohl Mieter über Pizzaria, Pizzeria selber und wir auch. Für mich ist es besodners schwer in der schmalen Stiege zu rangieren, da ich mit meinen Tonnen, die stets ganz hinten stehen kaum an den Tonnen der Pizzeria vorbeikomme. Ich habe trotzdem seit einem Jahr auf mein Recht, die Stiege ungestört in voller Breite nutzen zu können verzichtet und dieses immer so hingenommen. Auf der anderen Seite habe ich mir aber erlaubt, die Stiege nicht nur zum durchlaufen, sondern auch zum Abstellen meiner Tonnen zu nutzen. Für mich war das das Mindeste, was man mir nun auch erlauben sollte! Jetzt habe ich Post vom Vermieter PersonX bekommen, dass ich die Tonnen aus seiner Stiege (sein Besitz) entfernen soll. Ich habe klargestellt, dass ich dieses auch umgehend mache, sobald auch seine Mieter die Stiege freigeräumt haben, so dass ich mein Recht, die Stiege in voller Breite nutzen zu können auch ausüben kann und nicht stets mit Heben und Tricksen mich an den anderen Tonne vorbeiquälen muss. Den Nachteil dieser eingeschränkten Nutzung würde ich aber solange in Kauf nehmen, wie ich auch meine Tonnen in der Stiege stehen lassen darf. Nun meine Frage: Komme ich mit diesen Argumenten durch? Kann der Besitzer mich zwingen, seine Stiege zu räumen, solange seine Mieter mich in meinem Recht zur vollen Nutzung hindern? Kann er sagen: "Räumen Sie meine Stiege und was meine Mieter machen, geht mich nichts an- Das müssen Sie schon mit meinen Mietern selber klären"? Trägt er Verantwortung als Vermieter, was seine Mieter machen, oder kann ihm das egal sein, so dass ich die Tatschache, dass auch ich durch seine Mieter gehindert werde, gar nicht gegen ihn verwenden darf und unabhängig davon, dass auch mich die Tonnen der Anderen in meinem Recht hindern, meine Tonnen von seinem Besitz entfernen muss? Vielen Dank!

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Danke schon mal! Aber der Kern der Frage ist: Muss ich den Vermieter der Pizzeria bitten, dass er Sorge trägt, dass seine Mieter den Weg dann auch frei halten oder muss ich den Mieter bitten (also die Pizzeria) ? Oder anders gefragt: Kann der Vermieter mich zwingen, die Mülltonnen von seinem Weg zu entfernen, da ich nur ein Durchgehrecht und kein Abstellrecht habe, solange dort auch mein volles Durchgehrecht durch Tonnen seiner Mieter eingeschränkt wird? Mit dem Argument: "Sie machen jetzt den Weg frei, weil er mein Eigentum ist und ich das so sage! Egal ob Ihre Tonnen im hinteren Bereich gar nicht stören. Und was meine Mieter (also z.B. die Pizzeria) machen, müssen Sie mit meinen Mieter klären: Da habe ich als Vermieter gar nichts mit zu tun!- Sie räumen nun erst einmal ihre Tonnen weg und fertig"
Wenn er als Vermieter also gar nicht für die Mülltonnen seiner Mieter zuständig wäre, kann ich ihm auch nicht Anlasten, dass mein Wegerecht nicht ausgeübt werden kann, sondern müsste mich an seine Mieter wenden. Somit könnte es sein, dass ich mit meiner Argumentation nicht durchkomme:
"Solange die anderen Tonnen da stehen und mein Wegerecht einschränken, brauche ich meine Tonnen auch nicht wegstellen". Er könnte dann sagen: "Mit den anderen Tonnen habe ich nichts zu tun und meinen Mietern habe ich das nicht verboten! Wenn Sie ein Problem damit haben, müssen Sie es meinen Mietern schon selber verbieten- Auf jeden Fall räumen Sie jetzt ihre Tonnen erst einmal weg".
Das Problem: Von mir aus kann ja alles so bleiben, wie es ist! Ich sehe nur nicht ein, dass ich aus Schickane die Mülltonnen wegräumen muss (wüsste gar nicht wohin damit!, die im hinteren Bereich gar nicht stören, selber aber im vorderen Bereich mein Wegerecht einschränken lassen muss! Wenn ich jetzt den netten Pizzabäcker anschreiben soll, dass er doch bitte seine Mülltonnen entfernen soll, ist das ja auch nicht der Sinn der Sache! Ich möchte ihn ja gar nicht dazu zwingen! Aber ich sehe es so: Ich habe ein Recht auf Nutzung des Weges in voller Breite. Deshalb darf der Vermieter seinem Mieter (dem Pizzabbäcker) gar nicht erlauben, die Mülltonnen dorthinzustellen, solange ich damit nicht einverstanden bin. Ich bin nur unter der Bedingung damit einverstanden, dass ich auch meine Tonnen dort stehen lassen kann. Also: Solange die Tonnen des Pizzabäckers da stehen, kann der Vermieter der Pizzeria (= Besitzer der Stiege) mich auch nicht zwingen meine Tonnen dort wegzustellen, obwohl sich die Stiege in seinem Besitz befindet.
Oder sehe ich das falsch?
Außerdem bestellt ja auch der Vermieter die Tonnen udn legt das nachher nur auf die Nebenkosten um!

Noch einmal Danke!

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Danke, die Hinweise habe ich beim googlen schon gesehen. Leider alles nicht zielführend: Hauptproblem ist, dass ja nicht der Netzstecker gesteckt ist (steht hier als Hinweis für Laptops). Da ich ja mobil bin, kann ich keinen Netzstecker stecken, der die USB auch im Standby dann mit Saft versorgt.

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Nebenkosten Mieter oder Vermieter bei Vermietung innerhalb einer Ehegemeinschaft?

Hallöchen! Meine Eherau vermietet mir eine Arztpraxis seit einigen Monaten. Sie hat ein Haus gekauft und ich betreibe gegen Miete meine Praxis in diesem Haus. Jetzt bekommt meine Frau natürlich Rechnungen von der Müllabfuhr, Gas, Wasser, Strom ... Ich denke Gas, Wasser, Strom bezahle ich einfach und lasse es über die Buchführung der Praxis laufen. Kann ich das auch so für die Müllabfuhr so machen? Meine Frau meinte, die Rechnung der Müllabfuhr ginge immer an die Besitzer. Ich könnte mir nun drei Wege vorstellen: 1) Meine Frau bezahlt das alles und gibt es als Unkosten an, die Sie dann von den Mieteinnahmen abziehen kann und somit die Steuerlast der Mieteinnahmen entsprechend reduzieren kann 2) Meine Frau bezahlt das zunächst und schreibt mir dann eine Rechnung. Sie gibt die Mieteinnahmen und das Geld was ich dann als Nebenkosten überweise als Einnahme an und das was Sie an Nebenkosten bezahlt als AUsgaben an. Ich gebe dann auch die Nebenkosten als Praxisausgaben an. Wäre bestimmt so, wie es auch bei Fremdvermietungen außerhalb der Ehe laufen würde, aber für uns innerhalb der Ehe mit mehr Bürokratie verbunden, obwohl das Endergebnis genau 1) entsprechen würde 3) Ich bezahle selber über das Praxiskonto alle Nebenkosten, inkl. Müllabfuhr, obwohl die Rechnung an meine Frau geschrieben wurde, und gebe alles als Praxisausgaben an. Die Meine Frau weder Ausgaben noch Einnahmen durch Nebenkosten hat, gibt sie nur die reinen Mieteinnahmen an und fertig. Alles kommt für uns finanziell auf das Gleiche raus! Aber 1) und 3) wäre weniger Arbeit. Was würden Sie machen? (Bitte keine Antworten, wie "Fragen Sie doch den Steuerberater"- solch ein Forum wie dieses, macht überhaupt gar keinen Sinn, wenn man es nicht nutzt, um sich selber mal vorzubereiten und Meinungen zu sammeln und stattdessen immer gleich primär einen Fachmann aufsuchen möchte). Ansonsten vileen, vielen Dank für die bisher vielen lehrreichen Antworten auf meine bisherigen Fragen!

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dANKE AN ALLE!

Wir machen also einen Vertrag. Es gibt keien anderen Mieter: Nur mich als Praxisinhaber. Also werde ich praktisch die Nebenkosten über meine Praxis laufen lassen, auch wenn diese an meine Frau adressiert sind. Grundlage dafür wird dann eben der Vertrag sein, in dem festgehalten wird, dass genau so mit Nebenkosten zu verfahren ist. Somit muss ich das dann nur 1x in der Steuererklärung angeben und zwar bei der EÜR meiner Praxis.

Danke!

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Wie funktioniert die Afa-Aufteilung in Gebäude und Grundstückwert bei bebauten Grundstücken, wenn es dankmalgeschützte alte Häuser geht, die luxusaniert wurden?

Hallöchen! Meine Frau kauft ein denkmalgeschütztes Haus BJ 1860, welches luxussaniert wurde und den Energiestandart eines Neubaus hat. Außer den Mauern und der Fassade und einigen Holzbalken, Stuck und Holztüren ist es kaum vergleichbar mit einem neuen Haus. Wir sind eine ländliche Region mit humanen Preisen: Der Kaufpreis für alles ist 305.000 Euro inkl Makler. Es hat eine Wohnfäche von 315m2 (200 unten, 115 oben) ein Carport mit 2 Plätzen udn ein Gartenhaus. Das Grundstück ist 660m2 insgesamt groß. Der Bodenreichtwert liegt bei 65Euro/m2, also ca 44.000 Euro ist das Grundstück groß. Nun möchten wir mit 2,5% nach Afa den Gebäudewert abschreiben. Wäre meienr Meinung nach: 305.000 plus ca 20.000 Uro Nebenkosten= 325.000 Euro minus 44.000 Uro Grundstück = 281.000 Euro. Aber im Internet habe ich gelesen, dass man nach einem "vereinfachten Verfahren" die VErteilung ermitteln sollte. Hier wird ein Schätzwert des Hauses mit dem nach Bodenrichtwert ermitteltem 44.000 Euro Grundstückkosten ins Verhältnis gesetzt. Dieses Verhältnis wird dann auf den tatsächlichen Kaufpreis übertragen. In meinem Fall führt das zu einem deutlich größerem Grundstückwert. Das liegt daran, dass die Schätzung weder den Hauszustand noch die letzte Sanierung noch irgendetwas anderes berücksichtigt, sondern davon ausgeht, dass das Haus nur noch sehr wenig wert ist, da es seit 1860 herumgammelt, was ja nicht der Fall ist. Kann ich nun eine einfach die 44.000 Euro Grundstückwert in meinem Fall abziehen und die og. 181.000 Euro abschreiben? Oder gilt das vereinfachte Ermittlungsverfahren auch für alte Häuser, von denen nur noch die Fassade übrig ist und alles andere neu gemacht wurde? Oder muss ich als Baujahr einfach die letzte große Sanierung anrechnen? Was von der Logik und vom Arbeitsumfang her logisch ist: Die Kosten alleine für diese Sanierung waren fast 2/3 des Kaufpreises jetzt!

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oben wollte ich schreiben: "Es ist mit einem Neubau ansonsten vergleichbar" udn habe ein falschen "nicht" vor "vergleichbar" geschrieben.

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Wenn ich mal sage 250.000 Euro Hauskosten, 50.000 Euro Grundtück, 12.000 Euro Makler würde ich also so rechnen:

Abschreiben:

Verhältnis Haus zu Grundstück: 5:1

Also Maklerkosten splitten in 10.000 zum Haus : 2000 zum Grundstück

Also 250.000 plus 10.000 = 260.000 über 50 Jahre abschreiben

und 50.000 plus 2000 = 52.000 gar nicht abschreiben, absetzen oder irgendwas.

Grunderwerbssteuer:

Niedersachsen: 3,5%

auf 250.000 plus 50.000 Euro = 300.000 Euro = 10.500 Euro

Notarkosten:

1% von 300.000 = 3000 Euro

Meine Fargen:

1) Habe ich so die Berechnung von Maklerkosten in Bezug auf das Abschreiben und die Grunderwerbssteuer richtig wiedergegeben ?

2) Wie funktioniert das bei fremdvermietung mit der Grunderwerbssteuer und den Notarkosten ? Kann ich diese wenigstens im gleichen Jahr, wie sie anfallen abschreiben ?

3) Ich finde es schon sehr ärgerlich wenn ich diese enormen(!) Maklerkosten nicht einmal vernünftig absetzen kann. Wer sagt mir denn, dass ich in 50 Jahren überhaupt noch lebe! Es ist für mich logischerweise eine Dienstleistung, welche gar nichts mit der Bausubstanz zu tun hat. Ähnlich wie die Notarkosten oder Handwerkerkosten für einen neuen Anstrich vor dem ersten Einzug der Mieter. Gibt es denn wirklich keine legale Idee oder einen legalen "Trick", wie ich diese Horrorkosten wenigstens etwas schneller Abschreiben kann und irgendwie als Dienstleistung in Zusammenhang mit der Immobilie darstellen kann ? Ich kann das gar nicht fassen!

Vielen Dank schon mal "der vagabund"

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Mieteinnahmen und Sozialversicherung?

Guten Tag!

Ich bin Hausarzt und habe meine Ehefrau bisher mit 400 Euro auf miniJob Basis eingestellt. Meine Ehefrau ist ausgebildete Arzthelferin. Nachdem unsere Kinder nun mit 8 und 14 aus dem gröbsten raus, überlegen wir, ob meine Frau auch einen Vormittag mehr arbeiten könnte. Dann wäre sie aber aus dem 400 Euro Rahmen raus. Bisher ist es so, dass ich die ganze Familie privat Krankenversichert habe. Bzgl. Rente zahle ich nur ins Versorgungswerk. Wenn meine Frau nun über 450 Euro käme könnte sie sich normal Sozialversichern und ich könnte mir dafür die private Krankenversicherung sparen. Soweit meine bisherigen Überlegungen. nun überlegen wir, ob meine Frau nicht eine Immobilie kaufen könnte und diese an mich für meine Arztpraxis vermieten könnte. Die Mietkosten könnte ich über die Praxis absetzen und meine Frau müsste sie als Einnahmen versteuern. Also ein 0- Runde. Wir könnten die Immobilie aber mit 2% pro Jahr abschrieben, was der Vorteil unterm Strich wäre. Aber wie sieht das aus mit der Sozialversicherung? Wenn meine Frau nun Mieteinnahmen von 1000 Euro hat, wird sie dann Sozialversicheungspflichtig ? Kann ich Sie dann wie bisher privatversichern? Müssen wir von den Mieteinnahmen noch was abführen für die Sozialversicherungen (Krankenkasse, Rentenversicherung ) . Würde es eineN Unterschied machen, ob sie weiter auf 400 Euro Basis angestellt und privatversichert ist oder zukünftig auf z.b 600 Euro Basis angestellt ist und z.b. über die AOK versichert ist, was evt. Abzüge bei den Mieteinnahmen angeht in Bezug auf Sozialversicherungsabgaben von den Miieteinnahmen ?

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Würde ich meiner Frau also zukünftig ein Gehalt von 800 Euro zahlen, müsste ich sie weiter privatversichern, da 1000 Euro Miete mehr sind wie 800 Euro Gehalt und ich müsste nur für die 800 Euro Rentenabgaben zahlen ? Wenn meine Frau aber nur 600 Euro Miete bekäme, könnte ich sie kassenversichern und für nur 600 Euro müsste ich Renten und für 1400 Euro (800plus600) kassenbeiträge entrichten ?

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Mieteinnahmen und Sozialversicherung?

Guten Tag!

Ich bin Hausarzt und habe meine Ehefrau bisher mit 400 Euro auf miniJob Basis eingestellt. Meine Ehefrau ist ausgebildete Arzthelferin. Nachdem unsere Kinder nun mit 8 und 14 aus dem gröbsten raus, überlegen wir, ob meine Frau auch einen Vormittag mehr arbeiten könnte. Dann wäre sie aber aus dem 400 Euro Rahmen raus. Bisher ist es so, dass ich die ganze Familie privat Krankenversichert habe. Bzgl. Rente zahle ich nur ins Versorgungswerk. Wenn meine Frau nun über 450 Euro käme könnte sie sich normal Sozialversichern und ich könnte mir dafür die private Krankenversicherung sparen. Soweit meine bisherigen Überlegungen. nun überlegen wir, ob meine Frau nicht eine Immobilie kaufen könnte und diese an mich für meine Arztpraxis vermieten könnte. Die Mietkosten könnte ich über die Praxis absetzen und meine Frau müsste sie als Einnahmen versteuern. Also ein 0- Runde. Wir könnten die Immobilie aber mit 2% pro Jahr abschrieben, was der Vorteil unterm Strich wäre. Aber wie sieht das aus mit der Sozialversicherung? Wenn meine Frau nun Mieteinnahmen von 1000 Euro hat, wird sie dann Sozialversicheungspflichtig ? Kann ich Sie dann wie bisher privatversichern? Müssen wir von den Mieteinnahmen noch was abführen für die Sozialversicherungen (Krankenkasse, Rentenversicherung ) . Würde es eineN Unterschied machen, ob sie weiter auf 400 Euro Basis angestellt und privatversichert ist oder zukünftig auf z.b 600 Euro Basis angestellt ist und z.b. über die AOK versichert ist, was evt. Abzüge bei den Mieteinnahmen angeht in Bezug auf Sozialversicherungsabgaben von den Miieteinnahmen ?

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Man kann bei Fragen zu Autos auch sagen, geh in die Werkstatt! Und bei Medizinischen Fragen auch: geh zum Arzt etc.etc. / Aber welchen Sinn hat dann ein Forum ?

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Immobilie abschreiben

Liebes Forum! Eine Fragen zum Abschreiben einer Immobilie. Wenn ich z.B. ein betriebliches Gebrauch Auto oder einen PC über 4 Jahre komplett abschreibe und dann nachdem es nach den 4 Jahren komplett abgeschrieben habe verkaufe, muss ich ja den Gewinn wieder versteuern. Ich habe so z.B. einen Gebrauchwagen (reiner Firmenwagen) für 15.000 Euro gekauft, 4 Jahre gefahren und komplett abgeschrieben und nun über Mobile.de für 8000 Euro wieder verkauft. Die 8000 Euro muss ich wie ich es sehe jetzt wieder als Gewinn verbuchen. Aber wie ist das mit einer Immobilie? Ich überlege eine Immobilie für meine Arztpraxis zu kaufen. Gewerblich kann ich sie über 33 Jahre mit 3% abschreiben. Doch was ist, wenn die 33 Jahre vorbei sind und alles abgeschriben wurde. Was ist wenn ich sie dann für 300.000 Euro wieder verkaufe? Wenn ich es mit anderen Abschreibungen vergleiche (auto,PC- Siehe oben) müsste ich die 300.000 Euro ja als Betriebs-Einnahme verbuchen, oder sehe ich das falsch? Oder was ist wenn ich das Haus in meiner Rente dann vermiete in 33 Jahren: Dann kann ich nichts mehr abschreiben ?. Was wäre wenn ich es an meine Tochter dann verkaufe: Dann brauche ich den Gewinn ja nicht (oder doch) zu versteuern und meine Tochter könnte es an mich vermieten und wieder mit der Abschreibung von vorne beginnen ?? So ganz verstehe ich das Prinzip nicht. Es dürfte bei dieser Frage ja kein Unterschied sein, ob ich das Haus betrieblich oder als Vermietung nutze (außer 2% vs 3% Abschreibung pro Jahr) und man hört ja mmer wieder, dass Häuser die nach 10 Jahren verkauft werden keine zu versteuernden Gelder abwerfen und man den gesamten Verkaufserlös behalten darf. Aber wie sieht das aus, wenn das Haus verkauft wird, nachdem es komplett abgeschrieben wurde ? Im Prinzip müsste man ja dann zwangsläufig ein Haus nach 33 bzw. 50 Jahren verkaufen und ein vergleichbares wiederkaufen, da man sonst Abschreibungen verschenken würde ?

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Super Danke!! Das habe ich befürchtet!

Ein Weg wäre es also, dass meine Frau das Haus (von unserem gemeinsamen Geld) kauft und an mich vermietet. Alle meine Freunde raten mir davon ab, obwohl ich hier meiner eigenen Frau blind vertraue. Meine Freunde meinen, wenn das Haus über meine Frau läuft und ein Großteil unseres Gelden in diese Immobilie geht, die auf ihrem Namen dann läuft, habe sie mich in der Hand. Naja, ich denke, dass ich das selber entscheiden muss, wie groß da mein Vertrauen ist! Aber auch meine Eltern wollen ein mir eine Schenkung machen, die ich als Eigenkapital in die Immobilie stecken möchte: Auch denen wäre es lieber, ich sichere mich ab.

Gibt es denn hier einen Weg ? Wäre es Betrug am Finanzamt zu sagen: Meine Frau kauft das Haus von unserem Geld, es gehört also ihr, aber wir machen einen internen Ehe-Vertrag, indem wir festlegen, dass sie mit dem Haus mich mal nicht so eben verlassen kann ?

Vielen Dank!

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