Meinung des Tages: Schwangerschaftsabbrüche sollen rechtmäßig werden – wäre eine Durchsetzung vor den Neuwahlen sinnvoll?

Triggerwarnung: In dieser Meinung des Tages kommen Themen wie Schwangerschaft(sabbruch) sowie sexuelle Übergriffe vor.

Der Paragraf 218 dürfte zu den bekanntesten und umstrittensten in Deutschland führen. Er regelt die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen. Doch womöglich könnte dieser nun aus dem Strafgesetzbuch verschwinden.

Aktueller Stand

Der Abbruch von Schwangerschaften gilt derzeit als rechtswidrig, außer es besteht eine Gefahr für Leib und Leben der Schwangeren. Eine weitere Ausnahme besteht, wenn die Schwangerschaft Folge einer Sexualstraftat ist.

Wenn innerhalb der ersten 12 Wochen die Schwangerschaft aus anderen Gründen beendet wird, bedarf es dafür eines Gesprächs bei der Beratungsstelle – das Vorgehen bleibt zwar straffrei, ist aber per Definition dennoch rechtswidrig.

Das soll geändert werden

328 Bundestagsabgeordnete wollen, dass es eine Reform gibt. Im Strafgesetzbuch soll künftig nur mehr geklärt werden, was geschieht, wenn der Abbruch gegen oder ohne den Willen der Schwangeren durchgeführt wird. Alles andere soll im „Schwangerschaftskonfliktgesetz“ geklärt werden. Unter anderem auch, dass Abtreibungen bis zur 12 Woche rechtmäßig sein sollen, wenn eine Beratung erfolgt ist und ein Arzt den Abbruch durchführt.

Ob es noch vor den Neuwahlen dazu kommt, dass der Paragraf abgeschafft wird, ist fraglich. Buschmann lehnt eine Reform vor den Neuwahlen ab, auch die Union möchte keine Gesetze mehr beschließen. Doch: Für die Änderung bedarf es 367 Stimmen – das heißt derzeit fehlen nur noch 39. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass noch einige Stimmen von SPD, Grünen, Linken sowie von einigen des BSW dazu kommen könnten. Obwohl Union und FDP sich dagegen ausgesprochen haben, wird außerdem damit gerechnet, dass einige Stimmen von den Mitgliedern kommen könnten. 

Unsere Fragen an Euch:

  • Denkt Ihr, dass die nötigen Stimmen zusammenkommen werden?
  • Was wären mittel- und auch langfristig Konsequenzen der Abschaffung?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und bitten Euch, auch bei diesem sensiblen Thema unsere Netiquette zu beachten.

Vielen Dank und viele Grüße
Euer gutefrage Team

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Warum wird darüber diskutiert, Säuglinge abzutreiben? Schäm dich, Weib!

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„Wir sind doch nicht in Amerika – Zur Realität der Richterwahl in Deutschland“

Die Aufregung ist groß – mal wieder. Diesmal geht es um die Wahl von Frau Dr. Frauke Brosius-Gersdorf zur Richterin am Bundesverfassungsgericht. Kritiker aus Politik, Medien und sozialen Netzwerken werfen ihr vor, als frühere Gutachterin und Professorin eine persönliche Haltung etwa zum Thema Schwangerschaftsabbruch vertreten zu haben, die als ideologisch gefärbt oder einseitig interpretiert wird. Was hier jedoch auffällt, ist weniger der Inhalt der Debatte, sondern ihre Emotionalisierung. Denn eines scheint in der allgemeinen Erregung in Vergessenheit zu geraten: Wir sind nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika.

Dort, im US-Supreme-Court, ist die Ernennung eines Richters eine politische Großveranstaltung, ein ideologischer Stellvertreterkrieg zwischen Republikanern und Demokraten. Die Richterinnen und Richter des Supreme Courts sitzen in der Regel auf Lebenszeit, und ihre Urteile können ganze Gesellschaften prägen – siehe Roe v. Wade oder Dobbs v. Jackson. Die politische Motivation bei der Besetzung ist dort offen gewollt und systemisch verankert. Nicht so in Deutschland.

Hier gilt: Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht werden für längstens zwölf Jahre gewählt – ohne Möglichkeit der Wiederwahl. Die Auswahl erfolgt nicht durch einen Präsidenten, sondern durch die beiden Verfassungsorgane Bundestag und Bundesrat, wobei jeweils eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Diese Hürde zwingt zu parteiübergreifender Verständigung und verhindert in der Regel extreme oder rein parteipolitische Nominierungen.

Zudem: Ein einzelner Verfassungsrichter kann nicht eigenmächtig handeln. Anders als in manchen medialen Darstellungen sitzen am Bundesverfassungsgericht keine neun „Supreme Lords of Law“, sondern acht Richter pro Senat, die gemeinsam entscheiden – im Kollegialprinzip. Es braucht eine Mehrheit, oft sogar qualifizierte Mehrheiten bei bestimmten Verfahren. Und insbesondere in Verfahren der Verfassungsbeschwerde, mit denen sich Frau Dr. Brosius-Gersdorf künftig schwerpunktmäßig befassen wird, ist der Spielraum ohnehin stark begrenzt: Hier geht es darum, ob geltendes Recht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das ist keine politische Agenda, sondern ein juristischer Prüfauftrag.

Die Diskussion über die Haltung von Frau Brosius-Gersdorf zum Thema Abtreibung etwa verkennt zudem, dass die Rechtslage in Deutschland durch § 218 StGB und die dazugehörige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eindeutig geregelt ist. Diese kann eine Verfassungsrichterin nicht einfach „kippen“ – selbst wenn sie wollte. Vielmehr müsste erst ein konkretes Gesetz verabschiedet, dagegen Verfassungsbeschwerde eingelegt und diese dann unter juristischen Gesichtspunkten geprüft werden. Persönliche Überzeugungen sind hier zweitrangig, der Maßstab bleibt das Grundgesetz.

Das bedeutet nicht, dass Kritik grundsätzlich unzulässig ist. Gerade in einem demokratischen Gemeinwesen muss auch die Auswahl von Verfassungsrichterinnen und -richtern öffentlich diskutiert werden dürfen. Aber die Form und Heftigkeit der aktuellen Debatte sind überzogen und gehen am Wesentlichen vorbei. Frau Dr. Brosius-Gersdorf ist eine anerkannte Staatsrechtlerin, sie hat sich in Wissenschaft und Praxis bewährt – und selbst wenn manche ihrer Positionen streitbar erscheinen, ist genau das der Sinn eines Pluralismus im Gerichtswesen: unterschiedliche Perspektiven unter einem gemeinsamen Verfassungsrahmen.

Wer also behauptet, mit ihrer Wahl sei unsere Verfassung in Gefahr, der ignoriert nicht nur die institutionellen Sicherungen unseres Rechtsstaats, sondern betreibt auch unnötige Panikmache. Wer glaubt, eine Richterin könne allein das Land „nach rechts“ oder „nach links“ kippen, der denkt in den Kategorien Washingtons – nicht Karlsruhe.

Und das sollten wir uns als Demokratie nicht angewöhnen.

Denn: Wir sind nicht in Amerika. Und das ist auch gut so.

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Eine Kreatur, die sich dafür einsetzt, Säuglinge abzutreiben gehört generell nicht in den Posten eines Verfassungsrichters. Es ist eine Frage der Scheußlichkeit.

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Auf privilegierte Linke und Antifa Studenten Schnösel trifft das zu. Da gibt es keine Diskussionen oder Gespräche. Man muss da nur ein falsches Wort sagen und du hast Hausverbot und in Connewitz werden Rundbriefe mit deinem Gesicht verteilt. Ich habe viel bessere und angenehmere Gespräche und Diskussionen mit Neo Nazis und religiösen Fanatikern geführt. Dieses Millieu gehört in der Regel auch wirklich der Arbeiterklasse an. Stammtischgespräche sind da willkommen.

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Stress. Ich bleibe lieber alleine. Alleine zu sein und sich nur mit sich selbst zu beschäftigen kann sehr befreiend sein. Ich habe Depressionen und mir geht's besser wenn ich damit alleine bin. Konservationen, Gruppen und Menschenmassen aber auch Interaktion mit Menschen können sehr anstrengend werden. Wenn es einem nicht gut geht, interessiert es eigentlich eh Niemanden und man wird schnell zum Miesmacher. Das weiß ich aus Erfahrung. Gibt noch mehr negatives unter sozialen Beziehungen. Im Grunde genommen habe ich die Erfahrung gemacht dass ich mir immer die Probleme von anderen anhören musste, das nervige Luxusgejammer und ich selber wurde Sylvester nirgends eingeladen. Da bleib ich lieber für mich und spare mir die ganzen Enttäuschungen.

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Krefeld ist eine Katastrophe. Das größte Problem sind die Menschen dort. Viele Drogen und viel psychisch Kranke. Dazu kommt noch, dass die Innenstadt wirklich hässlich und verarmt ist und es dort eine grosse Drogen Szene gibt, die man nicht übersehen kann. In Krefeld gibt es auch schöne Ecken, die jedoch außerhalb liegen. Man sollte sich keine Wohnung in der Innenstadt suchen.

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