Hallo, die Leistungsabteilung ist am Wochenende leider nicht erreichbar, daher frage ich hier erstmal nach Erfahrungen. Ich bin seit Jahren leicht kurzsichtig, das wurde vor Jahren während der GKV auch durch einen Augenarzt festgestellt. Seit einiger Zeit bin ich in der PKV und möchte mir meine Brille nun natürlich gern erstatten lassen, hier muss eine "medizinische Notwendigkeit" vorliegen. Muss ich nun nochmal zum Augenarzt und mir eine Verordnung geben lassen oder reicht letztendlich die Rechnung vom Augenoptikermeister? Liebe Grüße
PKV (Huk) Brillenerstattung bei Verordnung von Optiker oder Augenarzt?
Brille,
private Krankenversicherung
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