Ich gehe mal davon aus, dass Du den Kreditvertrag noch nicht unterschrieben hast und das Endgespräch mit der PoBa noch bevorsteht. Grundsätzlich ist es möglich, die erste Rate am Ende des Monats der Kreditauszahlung zu bezahlen. Achte darauf, dass dies auch so im Kreditvertrag steht. Wenn Die PoBa Dir sagt, dass das Geld 3 Monate kostenlos bereit steht, darfst Du dem ruhig glauben - achte aber darauf, dass dies ebenfalls so im Kreditvertrag steht.

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Dass Gebühren den Schuldbetrag und damit die Gläubigerforderung und den Pfändungsbetrag erhöhen, dürfte selbstredend sein. Grundsätzlich erstreckt sich die Kontopfändung immer nur auf den gepfändeten Betrag. Ist Dein Kontoguthaben höher oder der noch nicht in Anspruch genommene Teil des Dispositionskredits, dann steht dieser Dir auch zur Verfügung. In der Praxis verfährt die Bank in der Form, dass sie den gepfändeten Betrag in diesen Fällen auf ein Sonderkonto bucht, von dem aus dann die Gläubigerforderung bedient wird. Leider ist die Praxis oft aber auch die, dass die Bank den Dispo kündigt, so dass dann "freie Dispo-Kreditteile" nicht mehr zur Verfügung stehen.

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Der Pfändungsschutz greift nur bei Privatpersonen und daher nicht für die GmbH. Falls Dir die Kontodaten der GmbH bekannt sind, würde ich trotz der bereits eingeleiteten Pfändung zusätzlich auch Deinerseits eine Kontopfändung in Höhe Deiner Forderung einleiten, da offensichtlich nicht bekannt ist, ob das aktuelle Kontoguthaben der GmbH den Betrag der bereits vorliegenden Pfändung überschreitet und Du mit dem darüber hinaus gehenden Betrag bedient werden könntest. Die Bank wird trotzdem die 14 Tage Frist berücksichtigen - schon allein um dem Schuldner/der GmbH die Möglichkeit zu geben, juristisch gegen die Pfändung vorgehen zu können.

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Wenn dein Vater unterschrieben hat, ist alles in Ordnung. Die Bank wird Dich bei der Einreichung noch bitten, ebenfalls noch auf der Scheckrückseite zu unterschreiben

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Die Belegkopie darf schon allein aus Datenschutzgründen nur an denjenigen ausgehändigt werden, der die Barüberweisung auch getätigt hat. In der Regel gibt es bei den Banken keine Probleme, eine Bestätigung zu erhalten.

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leider ist der amerikanische Zahlungsverkehr nicht so gut organisiert, wie der deutsche, so dass Dein Ärgernis sehr häufig vorkommt. Mir sind Fälle bekannt, bei denen erst nach 1 Jahr der Verbleib von Überweisungen geklärt werden konnte, so dass nur Hartnäckigkeit von Dir bzw. Deiner Bank und bei einem Betrag in dieser Höhe die Einschaltung eines international versierten Anwalts hilft. Jede Auslandszahlung erhält eine eigene Referenznummer, unter der jede Stufe der Zahlung jederzeit recherchiert werden kann. Deine Hausbank hat sich wohl einer amerikanischen Partner- oder Korrespondenzbank bedient, die die Zahlung dann in den amerikanischen Zahlungsverkehr eingespeist hat. Nur diese Bank kann also den weiteren Verbleib des Geldes klären. Deine Hausbank kann leider nur durch wiederholte Anfragen bei der Partnerbank tätig werden. Mit diesen Infos kannst Du dann einen Rechtsanwalt aufsuchen. Haftungsrechtlich ist da leider auch nicht viel zu machen, da Deine Hausbank nicht für Fehler der Partnerbank haftet.

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Die Höhe hängt von der Größe der Bank ab. Bei 26 Arbeitstagen könnte da ein Azubi-Monatsgehalt möglich sein. Aber Glückwunsch - der Regelfall ist das nicht!

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Grundsätzlich wird zwischen sog. Einzelvollmachten und generellen Vollmacht(wahlweise für den Todesfall oder darüber hinaus) unterschieden. In Ihrem Fall empfiehlt sich eine Einzelvollmacht, die je nach den internen Vorschriften der Bank auch handgeschrieben akzeptiert werden. Auf jeden Fall muß sich der Bevollmächtigte ausweisen. Da diese Vollmachten nicht bei der Bank hinterlegt sind, werden sie besonders geprüft. Es empfiehlt sich, diese Vollmachten in der Bank vorher anzukündigen.

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Banken melden von sich aus definitiv keine Kontobewegungen an die ARGE oder das Finanzamt. Die Finanzämter haben aber die Möglichkeit des "Direkt-kontenzugriffs" und können so jede Kontobuchung einsehen. Dies tun Sie auch, wenn entsprechende Verdachtsmomente (z.B. Geldwäsche) vorliegen. Die ARGE hat diese Möglichkeit nicht. Ihr muss aber auf Anfrage jeder Kontoauszug vorgelegt und jeder Geldeingang erklärt werden.

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Grundsätzlich besteht ein Rechtsanspruch nur auf Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto; eine Verpflichtung der Bank zur Eröffnung eines neuen/weiteren Kontos als reines P-Konto besteht jedoch nicht.

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Gerade Volks- und Raiffeisenbanken sind bzw. werden immer zurückhaltender bei der Zulassung von Kontoüberziehungen von Sozialhilfe-Empfängern. Deshalb bei einer evtl. Rückbuchung sofort nachüberweisen!

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