Lackierte Finger in kaltem Wasser legen, der Nagellack härtet aus eigenen Erfahrungen nicht vollkommen durch ist aber auf jeden schon mal ein Anfang :)

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Wenn deine Katze gesund ist, also keine Würmer oder ähnliches hat, sollte nichts passieren, würde es aber auch nicht zu oft machen, auf die Dauer ist das sicherlich nicht gesund. Falls doch irgendwas ungewöhnlich passieren sollte, Durchfall oder margenschmerzen solltest du vielleicht drüber nachdenken zum Arzt zu gehen

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Bestimmt tote Haut die sich ablöst, ist ja bei uns Menschen auch so das tote Haut abfällt und manchen stellen mal 'festhängt'

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Bei vielen Firmen bekommst du Polohemden mit dem Aufdruck der Firma, wenn nicht, reicht eine Jenas und ein vernünftiges T-Shirt oder Pullover. In Jogginghose solltest du da nicht auftauchen. Du würdest es sicher auch nicht begrüßen wenn der Pizzabote mit Jogginghose vor deiner Tür steht:D

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Wenn er eine Gefahr für sich selbst darstellt, sollte er nicht so ein großes Mitspracherecht haben. Glaube aber das 'Gefahr für sich selbst' für die erst besteht wenn er sich selbst verletzt..

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Renovierungsklausel von 1996 wirksam?

Im Mietvertrag vom 01.02.1996 wurde folgende Vereinbarung bzgl. der Renovierung getroffen. Ist diese Klausel gültig? Es handelt sich um einen Mietvertrag von Haus- und Grundbesitzerverein Remscheid "Fassung 1992"

Vielen Dank für Eure Hilfe!

"4". Die Schönheitsreparaturen, nämlich das Tapezieren, Streichen und Kälken der Wände und Decken, das Streichen des inneren Holzwerkes wie Fenster, Türen, Fußleisten, Einbauschränke und der Heizkörper einschließlich der Heizungsrohre hat der Mieter auf seine Kosten auszuführen. Dabei ist davon auszugehen, daß Küchen und Bäder etwas alle 3 Jahre, Wohnräume etwas alle 3 bis Jahre, Schlaf- und Nebenräume etwas alles 5 bis 6 Jahre zu renovieren sind. Außergewöhnliche Beanspruchung der Räume bedingt eine Kürzung der Überholungszeit. Teppichböden sind regelmäßig zu pflegen und fachmännisch zu reinigen. Farbgestaltungen an Zimmerdecken und Wänden, Heizkörpern und Heizungsleitungen, Türen und Türrahmen und Fußleisten, die nicht dem üblichen Geschmacksempfinden entsprechen, sind bei Auszug auf Wunsch des Vermieters rückstandslos zu entfernen. Vom Mieter angebrachte Deckenverkleidungen und verlegte Bodenbeläge sind ebenfalls bei Auszug auf Wunsch des Vermieters rückstandslos zu entfernen. Teppichböden, die Eigentum des Vermieters sind, müssen bei Auszug fachmännisch, gereinigt werden.

"5". Fall bei Räumung Schönheitsreparaturen nicht durchgeführt sind, hat der Mieter an den Vermieter ohne Fristsetzung einen Betrag zu zahlen, der zu Ausführung der Schönheitsreparaturen notwendig ist. Weite entstehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.

Sonstige Vereinbarungen: "Die Wohnung wird als renoviert übernommen"

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Wenn du die Küche beispielsweise Grün gestrichen hast musst du beim Auszug diese nicht wieder in weiß streichen, ganz egal was im Mietvertrag steht, da dies per Gesetz beschlossen wurde vor ein paar Jahren, hast du jedoch eine Wand in Schwarz gestrichen musst du sie meines Wissens nach wieder streichen. Wie das Bodenbeläge aussieht weiß ich leider nicht..  

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Geh zum Jugendamt, die helfen dir sicher. Hatte das auch schon..

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Am besten entschuldigst du dich.. wenn sie dich dann immer noch nicht reinlassen möchte solltest du dir vielleicht Rat beim Jugendamt suchen, je nach dem wie alt du bist, wenn du noch minderjährig bist muss sie dich aufnehmen. Aber vielleicht hast du ja auch Verwandte die in der wohne wo du vielleicht ein paar Tage schlafen kannst bis du und deine Mama sich ausgesprochen haben..

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Aufjeden Fall musst du in dem Ort wo du hinziehst zur anmeldestelle, die ist meistens im Rathaus, dort brauchst du von deiner neuen Wohnung einer vermieterbescheinigung  die du dort vorlegen musst, das du dort einziehst. Dies musst du glaube ich innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug in der neuen Wohnung machen.

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