Hallo,

wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat, ist das Verfahren jetzt im sogenannten Zwischenverfahren. Das bedeutet, dass das Gericht darüber entscheiden muss, ob die bislang vorliegenden Beweise ausreichen, um die Durchführung einer Hauptverhandlung gegen Dich zu rechtfertigen. In der weit überwiegenden Zahl der Fälle lässt das Gericht die Anklage zu. Das heisst, dass es zu einer Hauptverhandlung kommt. Das Gericht hat zwar auch die Möglichkeit, die Durchführung der Hauptverhandlung abzulehnen, aber das ist sehr selten - vor allem dann, wenn im Zwischenverfahren nichts passiert, wenn Du also keine Anträge stellst, Beweismittel präsentierst, Stellungnahme abgibst oder ähnliches. Hier schliesse ich mich meinen Vorrednern an und rate Dir dringend, Dir einen Anwalt zu nehmen. Eine Anklage vor dem Schöffengericht ist eine ernste Sache. Wenn Du kein Geld hast, kann der Anwalt beantragen, Dir als Pflichtverteidger beigeordnet zu werden.

Die vorläufige Einstellung des Verfahrens gegen Frau B bedeutet lediglich, dass die Staatsanwaltschaft hier vorläufig nichts unternimmt, sondern den Ausgang des Verfahrens gegen Dich abwartet. Ich nehme an, dass Du sie wegen Beileidigung angezeigt hast, weil sie behauptet hat, Du hättest sie vergewaltigt. Dafür, ob das stimmt, ist der Ausgang des Prozesses gegen Dich von Bedeutung. Wenn Du verurteilt wirst, ist für ein Beleidigungsverfahren gegen sie kein Raum mehr.

Viele Grüße

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? Auto gekauft, mit Vertrag und als angeblicher Gewerbetreibender. Kann ich es zurückgeben?

Ich habe am 12.03.2012 ein Auto bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft. Mit Vertrag in dem steht: Ich der Gewerbetreibende Herr BLABLA, Kaufe das Auto wie gesehen und unter Ausschluss jeglicher Garantie, Gewährleistung, Rückgaberecht und Sachmängelhaftung. Der Käufer bestätigt mit seiner unterschrieft dass er auch mündlich darauf hingewiesen wurde. Ansprüche wegen eventueller, auch versteckter, Sachmängel und Rechtsmängel können nach Abschluss des Vertrages nicht geltend gemacht werden. Jetzt ist aber das Problem das man bei so einem Gebrauchtwagenhändler ja eigentlich immer angelogen wird und er versuchen wird einen zu verarschen, ich und ein freund haben uns das Auto angeschaut was man von oben oder neben dem Auto liegend sehen kann, wir sind beide zum Entschluss gekommen das es eigentlich in einem zustand ist wo man mit wenig Geld zumindest 2 Jahre fahren kann ( Also TÜV NEU ).

Jetzt hat sich herausgestellt, dass das Auto eigentlich schrott ist. Da der Unterboden an 3 stellen Rostlöcher die geschweißt werden müssen hat und die komplette Lenkanlage ausgetauscht werden muss. Zudem muss der Rechte Kotflügel und die Komplette Bremsanlage erneuert werden. Was mit anderen Kleinigkeiten und Arbeitsstunden auf 1´500€ kommen würde. Dann könnte das Auto voraussichtlich wieder TÜV bekommen. Jetzt ist aber noch kein auch nötiger Ölwechsel durchgeführt, kein Luftfilter, Keilriemen oder Zündkerzen ausgetauscht worden. Was wieder ca. 500€ kosten würde. Dann habe ich aber noch das Problem das das Fahrzeug an verschiedenen teilen Rost hat denn ich entfernen lassen will und andere teile eben durch neue ersetzen müsste. Was mich nochmal 500€ kostet.

Jetzt bin ich und meine Frau mit dem Fahrzeug natürlich unzufrieden, von der Werkstadt habe ich erfahren das ich das Auto eigentlich wieder zurück geben kann trotz diesem nur für Händlervertrag. Ich habe auf einer Gebrauchtwagenbörse im Internet etwas gefunden und zwar: Auch rechtlich sind Sie inzwischen gut abgesichert. Denn der sogenannte Verbrauchsgüterkauf räumt dem Käufer mehr Rechte ein. Die Vorteile für den Käufer: Die Sachmängelhaftung kann nicht mehr komplett ausgeschlossen werden. Das Kleingedruckte verliert seinen Schrecken. Denn Verträge mit Klauseln wie beispielsweise „Gekauft wie gesehen" oder „Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung /Sachmängelhaftung verkauft" sind ungültig. Der Verkäufer muss zudem mindestens ein Jahr für Sachmängel haften. Das hat übrigens nichts mit Gebrauchtwagengarantien zu tun. Das Gute an der neuen Sachmängelhaftung ist: Sie sieht eine gesetzliche Beweislastumkehr zugunsten des privaten Käufers vor. Tritt ein Mangel innerhalb sechs Monate nach Kauf auf, wird davon ausgegangen, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Damit haftet der Verkäufer.Die Sachmängelhaftung lässt sich auch nicht mit Tricks ausschalten. Unzulässig ist Zwischenschaltung von Privatperson, Ebenfalls nicht zulässig, den privaten Käufer kurzerhand zum Unternehmer zu machen. ??????

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Die Unwirksamkeit des Gewaehrleistungsausschlusses kann nicht dadurch umgangen werden, dass Du im Vertrag als Unternehmer bezeichnet wirst. Es kommt darauf an, ob Du tatsaechlich Unternehmer bist.

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Hallo,

wenn Du im Kaufvertrag saemtiche Gewaehrleistungsansprueche ausgeschlossen hast, musst Du weder einen Teil des Kaufpreises erstatten noch das Auto zuruecknehmen.

Allerdings kommt es auch auf die Klausel an, die ihr verwendet habt. Manchmal glaubt der Verkaeufer, die Gewaehrleistung vollstaendig ausgeschlossen zu haben, aber die Klausel wird von der Rechtsprechung andes interpretiert. Beispielsweise wird die Formulierung "gekauft wie gesehen und probefahren unter Ausschluss jeglicher Gewaehrleistung" von Gerichten haeufig so ausgelegt, dass damit nur die Gewaehrleistung fuer sichtbare Maengel ausgeschlossen wird.

Was steht denn genau im Vertrag?

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Die Beratung durch einen Anwalt ist auch fuer Jugendliche unter 18 Jahren nicht kostenlos. Die Kosten fuer die Beratung richten sich hauptsaechlich nach den Streitwert; es spielen aber auch andere Faktoren wie die Schwierigkeit des Sachverhaltes eine Rolle.

Wenn es nur bei einer Beratung durch den Anwalt bleibt, gibt es eine Obergrenze fuer die Gebuehren ("Erstberatungsgebuehr"). Das waren vor kurzem mal 190 Euro plus Mehrwertsteuer (diese Information ist nicht ganz aktuell, der Betrag koennte sich inzwischen leicht geaendert haben).

Wenn Du Dir keinen Anwalt leisten kannst, gibt es die Moeglichkeit, dass ein Anwalt sogenannte Beratungshilfe leistet. Das heisst, dass Deine Vermoegensverhaeltnisse geprueft werden, und wenn Dein Einkommen eine bestimmte Grenze unterschreitet, bekommt der Anwalt sein Geld vom Staat. Du kannst Dich bei der oertlichen Anwaltskammer ueber so etwas kundig machen.

Viele Gruesse

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In der Regel musst Du dem Verkauefer zuerst die Moeglichkeit geben, nachzubessern. Nur wenn die Nachbesserung unmoeglich ist oder Dir nicht zugemutet werden kann, kannst Du zuruecktreten. http://www.autorecht-online.info/Gewaehrleistungsansprueche-beim-Gebrauchtwagenkauf.htm

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Ja, der Haftbefehl geht raus.

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Grundsätzlich greift die gesetzliche Gewährleistung auch, wenn Du eine Gebrauchtwagengarantie hast. Was steht denn genau im Vertrag?

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