Huhu,
du bist nach der Probezeit nur aus wichtigem Grund kündbar (https://www.gesetze-im-internet.de/bbig\_2005/\_\_22.html) - nach jetziger Rechtsprechung zählt dazu z. B. wenn du deinen Ausbilder schlägst, klaust oder andere dramatische Sachen machst.
Theoretisch kann aber auch ein Verstoß gegen die Lernpflicht dazu führen. Langsamkeit aufgrund mangelnder Übung würde ich dazu definitiv nicht zählen. Es liegt an deinem Betrieb deine Handlungsfähigkeit bzw. Handlungskompetenz (mehr dazu z. B. hier:
https://youtube.com/watch?v=0NU7K81plcU )
im Beruf zu fördern. Wie du selbst schreibst, tut dein Ausbilder das nicht, da du die meiste Zeit an der Kasse sitzt und dadurch kaum Routine bei anderen Aufgaben bekommst.
Soll heißen: Du könntest deinen Ausbilder auch bitten, dir mehr Zeit in den anderen Unternehmensbereichen einzuräumen, damit du dort Erfahrungen sammeln kannst und letztlich auch schneller wirst.
Ich drücke dir die Daumen, dass sich das alles klärt. :)
Die Antwort stellt natürlich keine Rechtsberatung dar. :)
Liebe Grüße,
Caith