Ganz grundsätzlich ist es so, dass man nur einen Rabatt übernehmen kann, den man sich hätte selbst "erfahren" können. Die Rabattübertragung ist mittlerweile i.d.R. nur noch bei Familienmitgliedern zulässig (manchmal nur unter Eheleuten) und wird bei jeder Gesellschaft mittels eines Formulars namens "TB 28/1" durchgeführt. Habe ich vor kurzem miterlebt.

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Was soll die Rechtsschutzvericherung denn bezahlen?

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Damn! jetzt hab' ich dieses Ding im Kopf und komme nicht richtig drauf. Wenn ich soweit bin, schicke ich Mail. :-))

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Eine private Krankenversicherung leistet auch bei kieferorthopädischen Maßnahmen (weder Behandlung noch Ersatz) nur nach dem versicherten Tarif, sehr oft sind das aber 100%. Ich würde die Gesellschaft nochmals darauf ansprechen.

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Am Hochrhein keine Käfer im Anflug.

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