Hallo Kemet,wenn Du ein Gutachten bei einem Arzt in Auftrag gibst (Achtung, kann sehr teuer werden), wird er Dir dieses Gutachten erstellen und aushändigen.Möchte dies diese Ärztin nicht erstellen, dann gehe zu einem anderen Arzt, der sich sicherlich deine Unterlagen bei ihr anfordern wird.Ich kann aber in deiner Frage nicht erkennen, dass Du einen Einblick in deine Krankenakte angefordert hättest. Normalerweise widersetzt sich dort kein Arzt, weil Du den Inhalt ja sowieso kennen solltest.Vielleicht möchte Dich die Ärztin aber auch schützen. Verändert sich Deine Sehkraft, so kann es sein, das Deine Schwerbehinderung aufgehoben oder der Grad der Behinderung reduziert wird. Das Versorgungsamt wird im Regelfall seinen eigenen medizinischen Dienst einsetzen (was schlecht für Dich ist) oder einen Facharzt mit der Prüfung beauftragen. Da geht es aber immer nur um Deine Schwerbehinderung. Ob Du einen Führerschein machen kannst, geht das Versorgungsamt nichts an.Dazu brauchst Du einen Sehtest oder wie eher bei Dir anzunehmen ist, ein Augengutachten. Sag Deiner Ärztin, dass Du den Führerschein machen möchtest und ein ein entsprechendes Gutachten für die Zulassung zur Fahrprüfung brauchst. Du wirst Dich dann aber wahrscheinlich in kürzester Zeit von Deinem Schwerbehindertenausweis verabschieden müssen. Denn Merkzeichen "Blind" verträgt sich nicht mit einem Führerschein.
Sofort-Kauf ist sofort Kauf. Anfechtung wg. techn. Mängel des Systems ist aussichtslos, da Beweisführung kaum möglich. Anfechtung wg. Irrtum ist ebenfalls nicht durchzusetzen, weil der Irrtum in "kaufen Button" drücken oder nicht drücken besteht. Dazu müssten die Ereignisse aber zeitlich genau dargestellt und belegt werden. Viel mehr würde man Reue nach dem Kauf vermuten. Ist Vorkasse ausdrücklich vereinbart? Oftmals gehen eBay-Nutzer davon aus, das sie erst bezahlen müssen und dann die Ware abegeschickt wird. Dies gilt nur bei der Vereinbarung Vorkasse. Wenn dies nicht vereinbart ist, könnte man sich den Artikel zuschicken lassen. Wenn dieser dann nicht der Beschreibung entspricht, kann auch bei einem Privatkauf der Vertrag rückgängig gemacht werden. Auch daran denken, das die Bezahlung nur über ei sicheres Zahlungssystem abgewickelt wird. Und wenn alles daneben geht, lernen das nichts so perfekt ist, wie es einem vorgegaugelt wird.
Ein Zwölfjähriger hat Dich beleidigt? In einem Spiel? Wie alt bist Du denn?
Ich würde an Deiner Stelle mal zum Psychologen gehen. Zwischenzeitlich kaufst Du Dir Taschentücher, setzt dich auf Sofa und heulst.
An die vorherigen "Ratgeber": Ein Zwölfjähriger kann strafrechtlich nicht belangt werden. Auch eine IP ist nutzlos, weil die persönlichen Daten die zu der IP gehören, nur durch richterliche Anordnung vom Provider herausgegeben dürfen.
Bei deinem Internetauftritt ist gesetzlich das Impressum vorgeschrieben. Ansonsten bist Du frei in der Gestaltung, soweit es die Meinungsfreiheit zulässt. Du darfst ohne Genehmigung des Rechteinhabers keine Bilder, Texte oder Marken verwenden. Also Finger weg von fremden geistigem Eigentum.
Aber mir scheint eher, das Du einen Online-Shop aufmachen willst. Da gibt es Baukästen von den Providern wie z.B. Stratos oder 1&1. Auch Muster für AGBs, Rücklieferung, Widerruf, Garantie und Gewährleistung, Zahlungsbedingungen usw. Das kann man mal ausprobieren, weil es meist kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Ein Web-Designer gestaltet Dir deinen Internetauftritt gegen Bezahlung. Erfahrene Leute wissen was in einer Shop-Site so alles stehen muss. Dabei kannst Du ganz schnell im vierstelligen Bereich liegen, was die Kosten angeht.
Der Arzt hat keinen Eid geleistet. Er kann wie jeder andere Mensch auch verklagt und zur Rechenschaft gezogen werden. Ein Zivilprozess ist aufwendig und langwierig. Gutachten über Gutachten. Mehrere Instanzen. Während beim Arzt die Versicherung die Kosten übernimmt, mußt Du sie selber tragen, wenn Du nicht über eine entsprechende Rechtsschutzversicherung verfügst. Eine Falschbehandlung oder einen "Kunstfehler" ist schwer nachzuweisen. Der kostengünstigste Weg ist eine Beschwerde bei der Landesärztekammer. Die prüfen dann den Vorgang, hören den Arzt dazu und teilen Dir dann ein Ergebnis mit. Du kannst dann immer noch klagen, fragt sich aber, ob es sich wirklich lohnt.
Klar geht das. Schon mal was von europäischen Recht gehört?
Nicht ohne Zustimmung. Wozu auch?
Selbstverständlich muss ein Impressum vorhanden sein. Sonst ist man ein gefundenes Fressen für Abmahnanwälte. Aber es wird nur selten überprüft, ob die Angaben im Impressum auch stimmen. Viele Firmen haben da Telefonnummern hinterlegt, die dann ins Nirwana führen. Anonymität fängt doch schon beim Start des PC´s an. Chrome hinterlässt eine ID, deine IP-Adresse kann festgestellt werden. Ich würde erstmal einen Chrome-ID-Killer installieren und dann die IP-Adresse manipulieren, wie es ja ganz leicht mit Ghost oder ähnlichen Programmen geht. Das ist alles zusammen zwar immer noch nicht sicher, aber es reicht für vieles aus. Dann kannst Du deinen Standort noch virtuell nach USA verlegen, auch gut für utube und die gema. Aber wie meine Vorredner, verstehe ich bloggen und anonym nicht. Das wäre so wie ein Popstar möchte das die Musik gespielt wird, aber niemand erfährt von wem. Reicht da eine gefakte Anmeldung in facebook oder sonstige nicht aus?
Grundsätzlich ist jeder dafür verantwortlich, was macht oder sagt. Z.B. Beleidigung ist ein Antragsdelikt. D.h., der Beleidigte muß einen Strafantrag stellen. Zunächst gegen Unbekannt. Die Staatsanwaltschaft kann ermitteln oder das Verfahren wg. Geringfügigkeit einstellen. Eine Straftat muß von Amts wegen verfolgt werden. In einem Forum wird es wohl eher um zivilrechtliche Dinge gehen. Da ist die Beweisführung wohl sehr beschwerlich. Die Verbindungsdaten sind rechtlich geschützt, können nur mit richterlicher Anordnung herausgegeben werden. Also, die Drohung "ich habe deine IP" ist eine Worthülse. Selbst wenn es gelingen würde, den PC zu ermitteln, an dem geschrieben wurde, besagt das noch lange nicht, das damit bewiesen ist, das man es selbst gemacht hat. Da gäbe es dann das Zeugnisverweigerungsrecht. Leider sieht die bisherige Rechtsprechung so aus, dass der Beweis des ersten Augenscheines zählt. Dein PC, Dein Internetzugang, Dein Pech, weil vermutet wird, das Du es warst ohne einen konkreten Beweis bringen zu müssen. Tipp: Wenn man sich in Foren austauschen möchte sollte man schon bei der Anmeldung "anonym" sein. Programme wie Ghost 5 helfen dabei. Oder "Chrome-ID-Killer".
Nein. Es gibt keinen Klagegrund. Es gibt ja auch keine Rentenerhöhung, sondern der Wert der Rentenpunkte wird neu festgesetzt, was faktisch doch eine Rentenerhöhung gleich kommt. Weder der Inflationsausgleich, noch die Koppelung an die Lohnentwicklung, sind rechtlich einklagbar. Konnte der Staat zwischen ohn und Inflation wählen, hat er bisher immer das Schlechtere für den Rentenempfänger gewählt.
Ich empfehle Dir, erstmal nachzulesen was eine Lizenz ist. Dann kläre die Begriffe Lizenzgeber und Lizenznehmer und deren Rechte und Pflichten. Du wirst sicher dann ganz schnell den Handel mit Lizenzen einstellen. Erster Überblick: http://www.rechtsanwalt-blum.de/aktuelles\_gewerblicher\_rechtsschutz\_lizenzgeber\_lizenznehmer.html
Habe gerade Deinen Kommentar gelesen. Es ist in der Gewerbeordnung geregelt, welche Betriebe (Bar, Casino, Puff, Erotikladen usw.) erstab 18 Jahren besucht werden dürfen.
Wein und Alkoholläden gehören nicht dazu. Sonst dürften Jugendliche unter 18 Jahren ja auch nicht die Spirituosenabteilung eines Discounters betreten.
Wenn Du dennoch den Zugang zu Deinem Shop erst ab 18 gestatten willst, reicht ein Häckchen vollkommen aus, da es im Grunde ja nicht erforderlich ist.
Mit diesem Zugang, darf aber dann keine Bestellung möglich sein.
Du bist dafür verantwortlich, dass kein Alkohol an unter 18-jährige verkauft wird. Basta! "ichbin volljährig" reicht nicht aus. Das wäre wie im Laden zu sagen, "ich bin 18". Du musst Dich vergewissern, das diese Person 18 oder älter ist. Du trägst die Verantwortung und wirst bestraft, wenn Du Jugendlichen unter 18 Jahren Alkohol verkaufst. Beim Internetauftritt musst Du durch geeignete Altersüberprüfungstools sicher stellen, das Du gesetzeskonform handelst.
Wo kein Kläger, dort kein Richter. So lange Du diese Screenshots nicht kommerziell nutzt, wird der Urheber es ja nicht gewahr, dass Du sein geistiges (künstlerisches) Eigentum nutzt. Wenn Du Angst hast, zurück verfolgt zu werden, dann verwende doch ein Anonymisierungsprogramm wie "Ghost 5" Oftmals reicht es, einfach nachzufragen ob Du dieses Bild von einem Auto usw. einfach kopieren kannst um es als Hintergrund auf DEINEM Handy zu nutzen. Leider zögert die deutsche Rechtsprechung damit, den Rechteinhaber mit in die Verantwortung zu nehmen, weil dieser bei nutzen des Mediums Internet davon ausgehen muss, das diese Werke kopiert werden, weil es möglich ist
Wenn Du die Sachen als Paket verschickst, gibt es auch die Sendungsnummer. Bei Päckchen nicht. Du hast den Versand nachzuweisen. Also am falschen Ende gespart. Ich würde von Dir auch mein Geld zurückverlangen.
Nachdem ich diesen Baum rückwärts gelesen und kommentiert habe, stellt sich eine Frage: Warum bist Du Dir so sicher, das das Objektiv beschädigt ist?
Du hast es sehr sorgfältig verpackt, wie ich Deinen Ausführungen entnehmen kann.
Trotzdem fragst Du allen Ernstens "Was ist, wenn die Käuferin selbst das Objektiv beschädigt hat? "
Welcher Schaden wird denn rklamiert und kann es sein, das dies nur übliche Gebrauchspuren sind?
Wenn der von Dir gelieferte Artikel, stark von Deiner Beschreibung abweicht (z. B. gebraucht, statt neu) musst Du auch als privater Anbieter den Artikel zurücknehmen und den Kaufpreis inkl. Versandkosten erstatten. Oder Du findest mit dem Käufer eine andere Lösung.
Der Käufer haftet für den Versand. Egal ob Verlust oder Beschädigung. Das ist bei ebay-Verträgen so festgelegt. Zum Käuferschutz von Paypal; da genügt es, wenn Du den Versand nachweisen kannst. Der Käufer muss nun nachweisen, das die Ware auf dem Weg beschädigt oder bereits beschädigt versandt wurde. Konkrete Beispiele (selbst erlebt) Armbanduhr aus Irland ersteigert. Kam defekt an. Mit dem Käufer reden, Paypal einschalten, Verkäufer Frist gewähren, nach Weisung Paypal Verkäufer die Ware wieder zurückschicken, Nachweis über den Versand nach Irland an Paypal senden und Käufer wieder Frist zur Stellungnahme einräumen und dann irgendwann den Kaufpreis inkl. Versandkosten zu erhalten. Die Kosten für die erzwungene Rücklieferung: 19,50€. Nach 6 Wochen kam das Päckchen wieder zurück.......................... 2. Kopfhörer ersteigert. War defekt angekommen. Der Klinkenstecker war defekt (etwas abgebrochen). Gleiche mühevolle Aktion wie oben. Ich konnte aufgrund des Auktionsfotos beweisen, das der Stecker bereits dort defekt war. Andernfalls hätte ich das kaputte Teil bezahlen müssen, weil ich laut AGB das Versandtrisiko trage. Bei versichertem Versand, musst Du dem Spediteur nachweisen, dass der Verlust oder die Beschädigung während der Zeit eintrat, als das Päckchen in seiner Obhut war, was wohl bei einem äußerlich nicht beschädigtem Paket sehr schwierig ist.
Oh, das ist schwierig. Denn Du hast ja nicht das Programm (Source-Code) gekauft, bzw. gestohlen. Bei einem normalen Kaufvorgang erwirbst Du dir nur ein, wenn nicht anders vereinbart, lebenslängliches Nutzungsrecht dieser Software. Also verliert der Rechteinhaber nichts, wenn Du ihm nachweist, dass Du dir 3 Tage nach dem illegalen herunterladen eine Lizenz für die Nutzung des Programmes gekauft hast.
Zum Anderen hast Du bewusst gegen gültiges Recht verstossen, also mit Vorsatz gehandelt. Ob es nun ein öffentliches Verfolgungsgebot gibt, bleibt dem Staatsanwalt überlassen.
Solange der Gesetzgeber es zulässt, dass sich Anwälte dumm und dämlich verdienen, indem sie einfach Abmahnen können, wird auch zugelassen, das man wegen Bagatellen kriminalisiert wird.
Aber nur mal schauen, wieviele RA im Bundestag als Abgeordnete vertreten sind. Damit wenig Aussicht auf Änderung.
Mein Tipp: Kaufe Dir deine Games legal. Denke auch mal an die Leute, die das Game mit viel Aufwand programmiert haben und dafür auch belohnt werden wollen.
Meine Erfahrungen mit eBay/paypal-Käferschutz sagen mir was ganz anderes. Nämlich, dass Du noch warten musst. Die Auktion ist doch erst 8 Tage her. Mann würde Dir sagen, dass Du vier Wochen warten musst, bevor Du den Schutz in Anspruch nehmen kannst. Weshalb bist Du dir so sicher, das Du betrogen wurdest? Geld ist jedenfalls weg. Heulen und gut. Warne andere eBayer vor diesem Account. Schreibe rein, das Du dort betrogen wurdest.