Also grundsätzlich: Der BESITZ eines Autos ist auch ohne Führerschein erlaubt. Du darfst das Auto eben nicht im Verkehrsraum bewegen. Auf einem großen privaten Acker hingegen wäre es beispielsweise erlaubt.
Ebenso darf man ein Auto anmelden, ohne ein Führerschein zu besitzen, es aber nicht fahren. Denkbar ist das in der Praxis z.B. in Fällen, in dem jemand einen Chauffeur hat oder sich fahren läßt, weil er den Führerschein für z.B. vier Wochen abgeben muß.
Das heißt, Du kannst grundsätzlich das Auto auch ohne Führerschein anmelden. ALLERDINGS erst ab 18, da Du vorher nur eingeschränkt geschäftsfähig bist. Das heißt, Deine Eltern müßten dem zustimmen, davon ist auszugehen.
Versicherung brauchst Du natürlich auch noch. Also eine EVB Nummer und danach unterschreibst den Papierkram.