In solch einem fall sollte das eigentlich auch ohne irgendwelche Ferien möglich sein. An der Schulleiter oder Sozialpädagogen wenden die können dir diesbezüglich mehr weiterhelfen, da es auch immer individuell gehandhabt wird. 

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Hätte ich etwas tun sollen?

Vor ein paar Tagen ist mir etwas ziemlich merkwürdiges passiert. Naja, ich wollte wie jeden Tag ganz normal mit dem Zug fahren, der leider nicht fahren konnte (warum wurde nicht bekannt gegeben). Also wurde ein Schienenersatzverkehrbus zu uns geschickt, der allerdings etwa 10 Minuten zu uns herfahren musste ("wir" sind übrigens die Leute, die mit dem Zug fahren wollten, und ich).

Ich hab kurz auf mein Handy geschaut, einfach weil ich nicht wusste, was ich machen sollte und meine Nachrichten abfragen wollte. Naja, und dann lag auf der Straße plötzlich eine Frau. Sie lag einfach da und ich war natürlich total schockiert darüber! Ich "kannte" diese Frau davor schon, also vom Sehen und so. Sie hatte halt auch auf den Bus gewartet und dabei eine geraucht. Alle anderen Kinder (die Frau war die einzige Erwachsene am Bahnhof gewesen) blieben auch nur stehen, da sich keiner auskannte, warum sie sich dort hingeschmissen hatte.

Jetzt ist aber meine Frage: hätten wir etwas tun sollen? Also, hätten wir irgendwie zu ihr hingehen oder wen anrufen sollen? Und warum hat sie sowas gemacht? Die Frau war danach total benommen, ich hab mich irgendwie nicht ganz getraut, sie zu fragen. Ich weiß, dass es sicher nicht richtig von uns (mir) war, einfach stehen zu bleiben. Zwar ist gleich danach der Bus gekommen und die Frau ist eh wieder aufgestanden, aber ich hatte einfach keinen Plan, was ich tun hätte sollen. Bin ich als Mitbürger nicht irgendwie dazu verpflichtet, anderen aus "Not" zu helfen?

Viele liebe Grüße

Agnes

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Also erst einmal gibt es in Deutschland ein Gesetz das dich dazu Verpflichtet zu Helfen! Das beginnt beim Notruf in dem fall zu mehr bist du nicht zwingend verpflichtet! 

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"Zweiklassengesellschaft" in einer 6. Klasse bezüglich Bestrafungen, ist das okay?

Hallo!

Folgender Fall: Ein Zwölfjähriger besucht die sechste Klasse einer Realschule & hatte bisher eine unauffällige Schulzeit verbracht. Die Noten waren immer im grünen Bereich, er fiel nie in irgendeiner Weise aus dem Raster. Er sagt zwar was er denkt und das in recht gefilterter Weise auch zu den Lehrern, ist aber in seiner Wortwahl weder aggressiv noch beleidigend. Man kann ihn mit etwas "Ungnade" als etwas altklug bezeichnen.

Seit diesem Schuljahr hat er eine Religionslehrerin, die so gut wie alles, was er sagt und macht, auf die Goldwaage legt, als Beleidigung ihrer versteht & im Grunde kann man sagen, dass jeder "Huster", den der Junge macht, im Klassenbuch protokolliert wird. Meist ist da die Rede davon, er störe den Unterricht, habe etwas vergessen, sei frech gewesen oder verweigere die Mitarbeit. Er musste auch schon nachsitzen, ebenso hatten sich die Eltern zum Rapport melden müssen. Begründung: Er habe während dem Unterricht in Stillarbeit gezeichnet, statt sich aktiv (in Religion!) zu beteiligen. Ein anderes Thema war, dass er auf die Frage nach einer Hausarbeit offen zugegeben hat, es vergessen zu haben und es "nicht bereut habe". Außerdem habe er sich vor geraumer Zeit "unchristlich und kritisch" zur Kirche und dem Ortspfarrer geäußert. Die Lehrerin ist Gemeindereferentin und allgemein als etwas schwierig bekannt. Sie wird auch in der Gemeinde sehr kritisch beobachtet.

Das geht soweit, dass er inzwischen nach jeder Religionsstunde irgendeinen Eintrag von dieser Frau bekommt. Kein anderer Lehrer beklagt sich über ihn, nur diese Lehrerin. Stimmen aus der Klasse entrüsten sich über diese "Zweiklassengesellschaft", da jeder andere, der etwa eine Hausaufgabe vergisst oder etwas kommentiert, eben keinen Eintrag erhält. Der Klassenlehrer erwägt ernsthafte Schritte gegen die Religionslehrerin.

Ich wollte fragen, wie es mit Klassenbucheinträgen geregelt ist, ob ein dauerndes "Protokollieren" sämtlicher Aktivitäten einzelner Kinder, während schlimmere Vergehen anderer nicht gewichtet werden, überhaupt in Ordnung ist.. und was man gegen die Dame tun könnte.

Herzlichen Dank :)

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Klassenbucheinträge sind Allgemein eigentlich nur Informationen über dinge die Schüler tuen. Die Gewichtung solcher "Vergehen" muss vom Kl. Lehrer geregelt werden. Ist zumindest bei uns so RS in Nds. 

Habt ihr den was gegen die Lehrerin unternommen?

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Ja. Die Regelung erstreckt sich nur über Arbeiten die nicht an einem Tag bzw. einer Stunde zwei Stück geschrieben werden dürfen. Das ganze geht so weit das in einer Woche maximal drei Arbeiten möglich sind. Weiter müssen vom Schuleiter genehmigt werden. Von der Regelung Ausgeschlossen sind Nachschreibe Abreiten. 

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Ich gehe jetzt einfach mal davon aus das du Weiblich bist und im Alter von 12-16 Jahren lass dich von sowas nicht beeindrucken. Du könntest natürlich auch mit Lehrern sprechen aber ich glaube das macht die Situation nicht besser.

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Strafrechtlich ist das ja leider ziemlich schwer zu verfolgen liegt halt an den deutschen Gesetzten. Ich würde ihn blockieren und ignorieren.

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Ja! 

Allerdings möchte deine Mutter theoretisch nur das beste für dich. 

Vlt. wäre da mal ein klärendes Gespräch angebracht oder hast ud das auch schon probiert. 

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Zum Thema Videoüberwachung da kommt wieder Datenschutz und die Üblichen dinge sind leider Politik Sache. Deine Schule kriegt je nach Schüler Zahl eine bestimmte Summe Geld in Nds. sind das auf 350 Schüler 8000€ pro Schuljahr. Die sozusagen für Schulbezogene Zwecke draufgehen und das sind leider nicht Schulbezogene Zwecke die vor allem nicht so wenig Geld kosten! 

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Natürlich musst du wenn du verletzt bist nicht mitmachen. Er kann dich letztlich zu nichts zwingen. 

Falls er dann sagt er möchte eine Entschuldigung von dir reicht auch normalerweise eine von den Eltern 

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Kurz mal welches Schulform und welche Klassenstufe?

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Naja Studieren bringt dir für Mediengestalter B.u.T. nichts was du machen könntest ist, FoS sprich Fachoberschule Gestaltung oder das herkömmliche Abitur. Letztlich kommt das aber immer auf die Firmen an wo du hinmöchtest und welche Zugangsvoraussetzungen dort sind. Oder du kannst ein Jahr an die BBS gehen und dort Medges B.u.T. machen 

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Telefon Seelsorge 0800/111 0 111

In solch einem Schlimmen Fall wird die Schule von deinen Eltern informiert. Dabei müssen diese, also deine Eltern auch entscheiden ob es deinen Mitschülern mitgeteilt wird, oder du plötzlich nicht mehr kommst. Falls es deinen Mitschülern mitgeteilt wird, wird von der Schule ein Krisenstab gebildet, da man weiter Probleme zu befürchten hat. Falls du mehr wissen willst frag einfach. 

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Also es ist so das, dass Handy verbot in den Schulen nicht wirklich ein Gesetz ist und auch nicht so angewendet werden darf. 

Aber in deinem Fall handelt es sich um Sachbeschädigung. Daher müsste Haftpflichtversicherung deines Mitschülers greifen. 

Und frag doch mal ob es im Schulsekretariat ein Schadens Formular gibt da das auch wichtig ist der Schule mitzuteilen 

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Also ich würde sie an deiner Stelle mit: Hallo Frau ..., haben sie gerade Zeit? anschreiben. 

Allerdings ist hierbei auch meine Empfehlung (ich bin Vertrautenschüler) ihr nicht alles zusagen da Lehrkräfte gerne im Kollegium viel erzählen und das nicht immer gut ist. 

Wende dich doch falls ihr einen Sozialpädagogen habt an den, der weiß auch noch andere Möglichkeiten. 

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Große Firmen wie Rossmann und Toyota bieten das z.B. im Bereich Marketing an also das du wenn du im Bereich Wirtschaft bist dort in die Abteilung reingehst. Meist aber nur in den Zentralen 

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