Behandlung: Angst Zustände, Verlust Ängste, Verbleibene Spüren von Depressionen?

Guten Abend zusammen. Erstmal danke das du dir Zeit nimmst das zu lesen, ich versuche mich kurz zu fassen.

Vor ca. 6 Monaten begann alles. Ich habe viele Probleme gehabt, meine Oma und mein Opa haben beide Demenz bekommen (es ist Gott sei dank bei beiden noch immer nicht so schlimm, sie erkennen uns noch etc) und viele Menschen sind aus meinen Leben gegangen (verstorben), worauf ich nie wirklich klar kam. Das ganze begann zwar schon 2010, aber das ganze kam schleichend. Ich möchte jetzt nicht alle Probleme aufzählen sondern schon langsam Richtung Frage kommen : Ich habe auch durch Selbsthass angefangen mich zu Ritzen (Schule, Mobbing, wodurch alles entstand). Irgendwann bekam es meine ganze Familie und einige aus meinem Freundes Kreis raus und ich musste versprechen aufzuhören. Hatte eine Zeit geklappt bis vor 5 Wochen. Jetzt hab ich es aber wieder geschafft, trotz der kleinen Depri Phasen, nicht mehr zur Klinge zu greifen sondern mit weinen und zurück ziehen alles zu schaffen. Nur habe ich seid einigen Wochen Alpträume, in denen Menschen sterben, manchmal auf brutale Art und Weise so wie jeden Abend grosse Angst Zustände.. manchmal fängt mein Herz sehr schnell an zu schlagen, ich bekomme Riesen Angst und habe das Gefühl das jede Sekunde meine Eltern sterben. Abends gehe ich immer kurz in das Schlafzimmer meiner Eltern und schaue noch ob sie noch atmen. So bald eine Person das Haus verlässt habe ich Angst sie kommt nicht zurück.. Das klingt alles so Harmlos aber es zerstört meinen Kopf. Dazu bauen meine Großeltern immer mehr ab, wobei ich mega Angst habe, das ich sie verliere. Mir bedeuten meine Großeltern und meine Eltern alles. Mittlerweile hab ich plötzlich auch Angst alleine zuhause zu sein und fühle mich oft in den eigenen 4 Wänden wie eingesperrt. Ich muss immer ein Fenster offen haben. Meine Frage.. (endlich,sorry für den Roman) : Brauche ich Hilfe, wenn ja wie soll ich sie mir suchen? Ich Rede unter mit meinem Eltern weil ich ihre heile Welt nicht zerstören will, mit meinen Problemen. Weil sie denken mir geht's endlich wieder gut.. Kennt ihr andere Mittel die Träume und Ängste los zu werden? Ich bin euch so dankbar für alles, lesen und antworten. Rechtschreibfehler, könnt ihr behalten.❤ Danke!

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Hallo,

Du hast ja richtig Probleme......

Mein Rat, wende Dich vertrauensvoll zunächst an Deinen Hausarzt, der wird Dich ev. an einen Psychiater überweisen. Meines Erachtens kannst du die Spirale nur mit Gesprächs-  u n d Medikamententherapie durchbrechen. 

Ratschläge wie: Es passiert schon nichts, reiss Dich zusammen etc. bringen Dir gar nichts. Du bist in einem Teufelskreis gefangen, aus dem Du allein nicht herauskommst. Nur Medikamente betäuben (lma-Stimmung), aber das eigentliche Problem kann nur in einer Gesprächs-, Verhaltenstherapie angegangen werden. Du musst aber auch wissen, dass sich ein Behandlungserfolg nicht von heute auf morgen einstellt. Hab also Geduld mit Dir und brich auf keinen Fall eine einmal begonnene Behandlung eigenmächtig ab. Getreu dem Motto: Gut Ding will Weile haben.

Ich wünsche Dir viel Erfolg

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Nur das MZ "aG" berechtigt das Ordnungsamt Dir einen blauen Parkausweis auszustellen, mit dem Du auf Sonderparkflächen (Behindertenparkplaatz)parken darfst.

Ausnahme: GdB 80 + B + G da gibt es beim Ordnungsamt einen orang. bzw. gelben Parkausweis. Mit dem kannst Du im eingeschränkten Parkverbot parken, musst keine Geld an Parkscheinautomaten zahlen, darfst die Parkdauer bei Zeiteinschränkung überziehen etc . Google gelber Parkausweis....

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Hallo,

Du solltest auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Schildere in einem Anschreiben an das VA Deine Einschränkungen im Alltag, auch dass Du schneller ermüdest. Ich habe eine Info Mappe zusammengestellt, die Du mit herunterladen kannst, die viele hilfreiche Tipps enthält. Link: http://sho.rtlink.de/9GZ6A8Tu

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Ich erbe ein Haus..... das ist zukünftig, also bist Du noch nicht Eigentümerin und kannst das Haus so nicht einfach verkaufen. 

Sollte es bereits auf Dich überschrieben sein ist es kein Erbe mehr, sondern eine Eigentumsübertragung zu Lebzeiten. Hier kommt es auf den Zeitpunkt der Überschreibung an. Das SA kann bis zu 10J rückwirkend Zugriff auf das Vermögen (Haus) Deiner Tante nehmen. Wenn die Überschreibung also vor 2005 erfolgte, so steht wirklich "nur" das Wohnrecht zur Debatte.

Doch auch das verbrieft Wohnrecht stellt einen Wert dar, den es durch Dich auszugleichen gilt.

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Wende Dich an die für Deinen Landkreis zuständige beauftragte für Menschen mit Behinderung oder an den örtl. Vdk. 

Wichtig ist dem Sachbearbeiter des Versorgungsamts (der Dich ja nicht kennt) genau darzulegen, wie sehr Dich Deine Behinderung nunmehr im tägl. Leben einschränkt. 

Allpess Gute

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Hallo,

Du solltest Saft kaufen und nicht Nektar, denn nur Saft besteht zu 100% aus Kirschen.........

LG

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Hallo Lothar60,

Deine Frage kann hier wahrscheinlich keiner zu Deiner Zufriedenheit beantworten. M.E. bisst Du mindestens als schwerbehindert (GdB 50) einzustufen.

Stell einen Antrag und erläutere in einem Begleitschreiben, wie die Behinderung Dich in Deinem täglichen Leben einschränkt. Erwähne auch die psychische Belastung (Angst), die die Beobachtung des schwankenden Blutzucker mit sich bringt.

LG

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Du musst zunächst einen Antrag beim Versorgungsamt auf das MZ "RF" stellen. Da Du durch Deine Erkrankung nicht ohne weiteres an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen kannst, dürfte das kein Problem darstellen.

Mit dem MZ "RF" steht Dir eine Ermäßigung der Haushaltsabgabe für TV und Rundfunk zu. Google "Befreiung Rundfunkgebühr"

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Wenn ein Scooter aus medizinischer Sicht notwendig ist und Du eine ärztliche Verordnung bekommst, so ist das durchaus möglich. Google §33 SGB V. 

Bedenke aber, die KK zahlt nur ein el. Betriebenes Fahrzeug, die relativ preiswerten Scooter (gegenüber E-Rollis) sind nur im Außenbereich von Nutzen. Solltest Du auch für den Innenbereich ein el. Fortbewegungsmittel benötigen, hast Du ein Problem.

Schau einmal bei ebay, da gibt es el. betriebene Krankenfahrzeuge, wie Scooter und E-Rolli oft für kleines Geld. 

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Hallo,

die Antwort von Griesruh enthält einen entscheidenden Fehler.  V o r  Beginn der Umbamaßnahmen muss der Pflegeversicherung ein Kostenvorschlag der Umbaumaßnahmen eingereicht werden. Die PV gewährt einen Zuschuss von max. 4.000 €. Für diese Baumaßnahme.

Sollte sich der Pflegezustand des Pfleglings zukünftig weiter verschlechtern, so dass eine höhere Pflegestufe erreicht wird und deshalb erneut Umbauten notwendig werden, so gibt es von der PV nochmals einen Zuschuss, wenn wieder  v o r  Beginn der Baumaßnahme der entsprechende Antrag gestellt wird.

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zunächst einmal musst Du eine Ausbildung als Physiotherapeutin machen. Hast Du die Qualifikation in der Tasche kannst Du Dich weiter qualifizieren, indem Du Dich in einem Zentrum für Hippotherapie weiterbildest.

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umsonst für Dich wird es wohl nicht, allenfalls bekommst Du eine Ermäßigung des Eintritts. Es kommt auch darauf an, wer Betreiber des Kinos ist, ist es privat, so kommt es auf die Kulanz des Betreibers an.

Hast Du das Merkzeichen "B" zuerkannt bekommen zahlst Du für Dich in öffentlichen Einrichtungen (Schwimmbad, Museen etc) einen ermäßigten Eintrittspreis und Deine Begleitung ist kostenfrei. 

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Den grünen Ausweis wirst Du wohl zuerkannt bekommen haben, den orange- grünen bekommen doppeltoberschenkel Amputierte und ihnen Gleichgestellte. Ein Stroma ist schlimm, wird aber wohl kaum für eine Gleichstellung ausreichen.

Nachstehenden Text habe ich auf den Seiten des VDK gefunden:

Den Ausweis in grüner Farbe erhalten schwerbehinderte Menschen, also alle, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 nachweisen können.

Den grün-orangenen Ausweis (manchmal auch "Freifahrtausweis" genannt) erhalten schwerbehinderte Menschen, bei denen eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr vorliegt. Sie haben das Recht auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr. Dazu müssen aber bestimmte Merkzeichen vorliegen: G (gehbehindert), aG (außergewöhnlich gehbehindert), H (hilflos), Gl (gehörlos), VB/EB (Versorgungsberechtigte unter bestimmten Umständen).

Umgekehrt bedeutet dies: Schwerbehinderte Menschen, die keine solche Beeinträchtigung und kein entsprechendes Merkzeichen haben, haben trotz ihrer Schwerbehinderung keinen Anspruch auf die kostenlose Nutzung der Verkehrsmittel.

Alles Gute...

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Ich habe mehrere Tipps für Dich, probier einfach aus, was Dir am besten hilft:

Gut gegen gestresste, trockene Haut ist ein Sud aus Birkenrinde. Er hilft als Wickel od. Umschlag gegen chron.Hautentzündungen und auch gegen Hautpilz. Betulin (Apotheke)aus der weißenBirkenrinde gewonnen ist Juckreizlindernd u. fördert die Regeneration der Oberhaut und Unterstützt die Bildung der natürlichen Hautbarriere.

Mit frisch gepressten Karottensaft dietrockenen Stellen betupfen oder Joghurt,Quark oder Sahne mit Banane oder Honig vermischen, auf die Haut auftragen +einwirken lassen. Dann abwaschen/abwischen.

Molkebad beruhigt juckende, trockene Haut.400 gr. Molkepulver (Apotheke) in handwarmes Badewasser schütten, ca 15 Min.darin baden. Die Haut nicht abtrocknen, sondern die Molke einziehen lassen.

Cremes mit Nachtkerzenöl sind durch das Öl reich an Linolsäure und beruhigen so, die gereizte haut, indem sie ausreichend Feuchtigkeit spenden.

Ringelblumensalbe hilft:  1 Tasse frischer Blütenblätter mit 2 TassenWasser einkochen, 250 gr. Lanolin (Apotheke) zugeben, nach dem Abkühlen durchein Tuch pressen u. abfüllen

Schönheits-Elixier: 3 klein geschnitteneZitronen  mit 500ml Apfelessigübergießen, 3 Std. ziehen lassen, die Zitronen entfernen, den Sud in dasBadewasser geben. Die Haut wird samtig weich, Bakterien werden ferngehalten.

Zu warmesWasser spült die körpereigenen Hautfette besonders stark aus. Die Haut wirdtrocken und juckt. Gut ist nur kurz mit lauwarmem Wasser zu duschen  Duschöle sind, da rückfettend, zur Pflege dergestressten Haut dabei besser geeignet als Duschgels.

oder Du besorgst Dir aus der Apotheke Panthenolcreme.

Alles Gute

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Hallo Janni,

lade Dir einmal unter 

http://sho.rtlink.de/jdw9DjRF 

meine Info Mappe herunter. Auf Seite 39 findest Du die von Dir gesuchte Info.

Alles Gute wünscht Dir

Brezel14

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Du kannst mit der Bescheinigung 3 Jahre rückwirkend beim Finanzamt die jährlichen Freibeträge 1.060 € (bei der Lohn-, bzw. Einkommensteuer) geltend machen.

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Einen Ausweis gibt es erst ab einem GdB von 50. 

Lege Widerspruch ein.

Im Widerspruch mit eigenen Worten, die gesundheitlichen Probleme schildern und die F o l g e n die aus den gesundheitlichen Einschränkungen für Sie entstehen.

Beispiel: Der Arzt diagnostiziert z.B. eine Versteifung des Kniegelenks.

Die Folgen können im tägl. Leben da ganz unterschiedlich sein. Ist der Behinderte Bürokaufmann, der vorwiegend am PC abreitet und in seiner Freizeit gerne liest oder TV zu schaut, so behindert ihn die Erkrankung eindeutig weniger, als wenn er von Beruf Kellner wäre, der den ganzen Tag laufen muss und sich in seiner Freizeit auch gerne bewegt, ev. Tennis spielt oder joggt. Der Kellner muss höchstwahrscheinlich seinen Beruf aufgeben und kann seinen gewohnten Freizeitaktivitäten nicht mehr nachgehen ist somit, im täglichen Leben, eindeutig mehr behindert als der Bürokaufmann. Dies gilt es dem Versorgungsamt zu schildern, damit der GdB entsprechend der Behinderung zuerkannt wird, der bearbeitende Sachbearbeiter kennt nur die Diagnose des Arztes – und die ist bei beiden gleich.

In nachstehendem Link können Sie nachforschen, wo Ihre Behinderung GdB-mäßig anzusiedeln ist.

http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html

Alles Gute

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M.E. sollte Dir das Mz "G" zustehen.     

Dazu: 

Nach § 59 Abs. 1 SchwbG sind Schwerbehinderte, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt oder hilflos oder gehörlos sind, von Unternehmen, die öffentlichen Personenverkehr betreiben, gegen Vorzeigen eines entsprechend gekennzeichneten Ausweises unentgeltlich zu befördern. Nach § 60 SchwbG ist in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens, auch durch innere Leiden, oder infolge von Anfällen oder Störungen der Orientierungsfähigkeit nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden. Dabei ist nach der Rechtsprechung "ortsüblich" eine Wegstrecke von 2 km in einer Zeit von 30 - 40 Minuten (vergl BSG Urteil vom 10.12.1987 - Breithaupt 1988, 667; LSG NW Urteil vom 20.11.1986 - Breithaupt 1988, 758 ; so auch der ärztliche Sachverständigenbeirat des BMA im Rundschreiben vom 25.4.1990).

Wende Dich an eine Beratungsstelle der DMSG um Unterstützung. Auch der VdK hilft weiter. 

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