Danke DeeDee07 für Deine superschnelle Antwort!!! 5 ***** dafür!

Hat bestens funktioniert! :-)

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Falschparker auf Privatgrund kann aus Platzgründen nicht abgeschleppt werden. Alternativen?

Hallo, ich habe in der Innenstadt einer Großstadt einen gemieten Parkplatz auf Privatgrundstück, wo ich auch wohne, der mich VIEL geld kostet. regelmäßig stehen dort Falschparker, wenn in der benachbarten Halle Sportveranstaltungen stattfinden. Ein Falschparker steht dabei regelmäßig auf dem Platz (ca. alle 14 Tage) und das sogar, obwohl ich ihn mehrfach persönlich aufgefordert habe, dies zu unterlassen und er auch beim Abstellen des Fahrzeuges persönlich darauf hingewiesen wurde. Seine Aussage: "Das interessiert mich nicht." und dabei grinst er mir noch ins Gesicht. Ich war nun schon soweit ihn aufgrund seiner Dreistigkeit abschleppen zu lassen, obwohl ich auf Privatgrund dafür ja selber in Vorkasse treten muss. Der Parkplatz lässt laut einem Abschleppunternehmer das Abschleppen aus Platzmangel jedoch leider nicht zu. Er kriegt das Fahrzeug dort schlichtweg nicht raus, ohne daneben stehende Autos zu beschädigen. Zuparken darf ich ihn auch nicht, da ich damit den Tatbestand der Nötigung erfüllen würde. Einen Parkbügel, einen Poller oder ähnliches um Falschparker im Vorfeld abzuhalten darf ich vom Vermieter leider nicht anbringen.

Gibt es wirklich keinerlei Alternativen? Ich möchte mir diese Dreistigkeit einfach nicht mehr gefallen lassen und mich dann noch verhöhnen lassen, will mich aber nicht auch noch selbst wegen der Dummheit anderer strafbar machen!

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Kralle kaufen und dran machen. Wenn er kommt > Geld her. Wenn er weg muss - TNT ;-)

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Es gibt einen bundeseiheitlichen Tatbestandskatalog, der die Höhe aller Verwarn.- und Bußgelder regelt. In dem Anhörungsbescheid, den Du von der Bußgeldstelle bekommst, muss Dein Verstoß genau angegeben sein und danach richtet sich dann auch die Höhe Deines Verwangeldes. Das gilt allerdings nur solange, wie Du auf öffentlichem Straßenland stehst; wenn es Privatgelände ist, hat die Kommune keine Eingriffsrechte und es herrschen dort dann "andere Sitten", zu denen ich nichts sagen kann.

Des weiteren ist man als Halter eines Kraftfahrzeuges dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Fahrzeug nach mindesten 3 Tagen (72 Stunden-Regel) bewegt werden kann, für z. B. den Fall, dass ein mobiles Haltverbot eingerichtet wird, wie es hier anscheinend so ist. Ist man selbst durch Urlaub verhindert, muss man jemanden beauftragen, der alle drei Tage nach dem Fahrzeug schaut. Werden die Verkehrszeichen korrekt aufgestellt (die Straßenverkehrsbehörde ordnet sie an), wird es auch genau dokumentiert, wann und wo die Beschilderung aufgestellt wurde und eine sogenannte "Negativliste" erstellt, in der alle Kennzeichen stehen, die zum Zeitpunkt der Aufstellung darin standen.

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Hallo xApologize, entweder hat Bartstoppel keine Ahnung oder er wollte Dich auf den Arm nehmen!? 4-7 tsd Euro ist utopisch und eine Provision bekommt man da auch nicht (darf auch gar nicht sein, da es der Korruption Vorschub leisten würde!). Angestellte des Ordnungsamtes sind im öffentlichen Dienst und werden meist nach dem TV-L (Tarifvertrag der Länder) entlohnt - je nachdem wo Du wohnst. In Berlin kommt es z. B. auch darauf an, in welchem Teil es OA Du arbeitest. Die Außendienstmitarbeiter im AOD (allgemeiner Ordnungsdienst) werden nach Entgeltgruppe E9 bezahlt; im ersten Jahr bekommt man da 2536,75 Euro (brutto) Grundgehalt nach Steuerklasse 1 + Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Schichtdienstzulage, Nachtstundenzuschläge etc. Wenn man in der Parkraumüberwachung (PRK) tätig ist, nach E4 = 1984,21 + ....... . Das erhöht sich nach einer Tabelle mit den Jahren. Hier einfach mal googeln nach TVL - da gibt es für sowas auch Tarifrechner. Wenn ich nun auch noch zusätzlich eine Provision erhalten würde, könnte ich schnell mein Gehalt auf die 4-7 tsd Euro von Bartstoppel aufbessern aber da sind zum Glück rechtliche Schranken eingebaut worden. Ich hoffe ich konnte Dir helfen. LG

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Wenn ich Zeuge des Vorfalls wäre, würde ich erst mal sofort dazwischen gehen und die Tatwaffe ( kleiner Hund) sicherstellen, die Gören würden dann wohl kaum weglaufen, da sie den Eltern dann erklären müssten, wo der abgeblieben ist. Danach sofort die Polizei (eher noch als das OA / hat kein Blaulicht) anrufen, da für die alte Dame Lebensgefahr (evtl. Herzinfarkt) besteht! Ich kann es auch durchaus nachvollziehen, denen eine ordentlich pfeffern zu wollen, doch würde ich davon abraten - in Deutschland -, da hier Selbstjustiz (in gewissen Fällen "leider") verboten ist. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass es den 10jährigen schon mulmig dabei ist, von der Polizei nach Hause gebracht zu werden, sofern sie nicht aus einem total verkommenen Umfeld stammen. Wenn doch, dann wird das den Beamten auch auffallen und weitere Schritte (Jugendamt) einleiten. Der Hund kann nichts dafür, wenn er aggressiv wird - er richtet sich ja nur nach seinem "Rudelführer" und wenn das so ein A.... ist, ....... der Apfel fällt nicht weit vom Stamm - das kann der Hund, aber genauso auch das Kind sein!

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Kurze Frage: Aus welcher Region kommst Du denn?

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Sei doch bitte so nett und schau mal auf Deinen "bisherigen" Ausweis!

Auf der Vorderseite (ist da, wo Dein Bild drauf ist), sind so ziemlich mittig rechts (hinter der Staatsangehörigkeit - in meinem Fall steht da "DEUTSCH"), ein paar Zahlen abgedruckt.

Nehmen wir mal an - 14.04.2013 > Das ist das Datum!

Da drüber steht "Gültig bis / Date of expiry / Date déxpiration".

Dann ist Dein Ausweis bis zum 14. April 2013 um 23:59:59 Uhr "gültig"!

1 Sekunde später beginnt nach unserem Kalender der 15. April 2013.

Ab diesem Datum ist der Ausweis somit ungültig! (nicht mehr GÜLTIG)!

KAPISCHE?

Hier ist schon mal das Wort "Wortklauberei" gefallen - Deine GOLDWAAGE möchte ich gerne haben, die misst bestimmt noch im millionstel Nanobereich!?

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Schlechtes Vorbild - Was tun, wenn Umweltsünder Müll aus Auto auf Parkplatz entsorgen?

Heute Abend waren wir spazieren und haben aus etwas Entfernung gesehen, wie eine Familie mit Kindern auf einem kleinen Parkplatz/Wendeplatz hielt und den Müll aus ihrem Auto auf einen Parkplatz entsorgte und zwar nicht in einem Mülleimer (denn dort stehen leider keine!!! ), sondern den ganzen Müll auch noch einfach so über einen Zaun in die anliegende Natur warfen. (Es sah aus, als wenn sie ihr Auto also gänzlich von angesammelten Müll befreiten, inkl. Aschenbecherleeren, Plastiktüten usw.) Die Leute lachten anschließend noch, setzten sich wieder ins Auto und fuhren weg. Mein Mann hat sich jedoch das Autokennzeichen gemerkt. Zum Fotografieren der Stelle war es zu dunkel. Am liebsten hätte ich sie direkt angesprochen, aber da waren sie schon weg.

Wir haben uns gefragt, ob das nun sein musste, dass sie nicht nur der Natur so aus Dummheit (?) und mit Absicht Schaden zufügen, sondern auch u.a. sogar noch den eigenen Kindern zeigten, wie man es eben nicht machen sollte. Sie haben ihren Kindern ja sogesehen Respektlosigkeit und Gleichgültigkeit vor der Natur gezeigt? Das macht wirklich traurig und wütend. Weiß gar nicht, wie teuer das überhaupt wird, wenn es da eine Strafe für diese Art von Müllentsorgung gibt, wenn es zur Anzeige käme. Da Kinder aber bekanntlich von ihren Eltern lernen und diese in der Regel schon als Vorbild nehmen, fanden wir die Aktion jedenfalls einfach nur voll unter aller Sau.

Das Kennzeichen haben wir noch, aber wir haben hin und her überlegt, ob man die Leute anzeigen soll oder nicht und wissen auch nicht, was dann passiert, denn sie könnten ja sagen, der Müll ist nicht von ihnen. Vielleicht steht dann Aussage gegen Aussage. Weiß auch nicht, was man nun machen soll. Was meint ihr? Es dabei belassen und den Ärger runterschlucken?

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Ich kann mich allen anderen nur anschließen.

So ein freches und wie schon erwähnt, asoziales Verhalten muss und wird bestraft werden! Und wenn die Kinder (wie alt waren die eigentlich) es mitbekommen, dass die Eltern Schwierigkeiten bekommen, ist das auch ein einprägsamer Lerneffekt.

Macht es bitte möglichst bald und wartet nicht bis nächstes Jahr ;-)

Noch eine Frage: Wie groß war denn die Entfernung; könntet Ihr sie evtl. wieder erkennen?

Wäre schön, wenn Ihr berichtet, was Ihr unternommen habt! Danke

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Also generell ist es so, dass das Ordnungsamt für den ruhenden Verkehr und die Polizei für den fließenden Verkehr zuständig ist, wobei sie natürlich auch Verstöße im ruhenden ahnden kann.

Nun kommt es auch darauf an, ob die betreffenden Verkehrsflächen auch "dem öffentlichen Verkehrsraum gewidmet" sind, d. h. nicht durch irgendwelche Maßnahmen (z. B. bauliche wie Schranke, Mauer, Poller u.s.w.) dem Verkehr "entzogen" wurden.

Wie es "hinter der von Dir beschriebenen SPERRSCHEIBE?" aussieht, weiß ich nicht genau, da ich die Örtlichkeit nicht sehe/kenne. In einem "verkehrsberuhigten Bereich" (Spielstraße) ist es jedenfalls so, dass dort nur in besonders gekennzeichneten Parkflächen geparkt werden darf.

Ansonsten liegt hier ein Verstoß gegen § 42 vor mit der Tatbestand-Nummer: 142103 - 07 / "Sie parkten in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1, 325.2) verbotswidrig außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen

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Hallo Schutzengel,

würdest Du uns verraten, in welcher Stadt Du wohnst und welche Parkraumzone auf der Vignette steht?

Wie lautet der Tatbestand?

Ohne gültigen Parkschein (evtl. mit Konkretisierung), oder von außen nicht gut lesbar?

Wenn Du 25 € erwartest handelt es sich um einen Verstoß von > 3 Stunden!

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Sehr geehrte/-r Verkehrsteilnehmer/-in, Ihnen wird vorgeworfen, Ihr Fahrzeug mit dem Amtlichen Kennzeichen [FB-XX-XXX] widerrechtlich abgestellt zu haben ...

Steht das so auf dem Hinweiszettel, oder ist das schon das Schreiben der Bußgeldstelle?

Wenn es nur der Hinweis ist - steht dort eine Tatbestandsnummer dabei und wenn, welche Konkretisierung evtl.?

In welcher Stadt hattest Du geparkt?

Danke für die Rückantwort.

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Erst mal Glückwunsch, dass du den Eignungstest bestanden hast - das zeigt schon, dass Du zumindest keine Matheschwäche hast ;-)

Du solltest über folgende Punkte etwas wissen und dadurch zeigen, dass Du Dich auf dieses Gespräch vorbereitet hast:

Warum wurde die Parkraumbewirtschaftung eingeführt / wird sie erweitert - welche Vorteile bringt das für Verkehr, Umwelt, Anwohner? Wie viele Zonen gibt es bisher im Prenzelberg? Wie heißen der Bezirksbürgermeister und der zuständige Stadtrat für das Amt? Wie schon erwähnt, etwas über Deinen bisherigen Lebenslauf, warum Du den Beruf machen möchtest und evtl. wie Du draußen reagieren würdest, wenn Dich jemand anmacht, dem Du gerade ein Knöllchen verpasst hast (deeskalierend).

Schau Dir mal folgende Seite an: http://www.berlin.de/ba-pankow/

Wenn Du darüber Bescheid weißt, sollte nichts schief gehen - viel Glück

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Ist sie verheiratet, lebt sie allein? Wie ist Dein Status? Frag sie doch, warum Du sie besuchen "sollst"!

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Wenn Du Post von der Bußgeldstelle bekommst, musst Du Dich mit denen Auseinandersetzen.

Lass uns doch bitte wissen, wie es ausging!

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Warum ist hier nur von Politessen die Rede? Gibt doch auch viele Männer die das machen!

Wie heißen die eigentlich?

Polyboy?

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Hallo an alle, die den Test schon hinter sich haben.

Habe gehört, dass es in dem Diktat wohl um einen "Prinz Philipp" geht. Hat den jemand von euch zufällig? Danke schon mal im Voraus.

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Es gibt hierzu noch eine Erklärung, die hier noch nicht erwähnt wurde:

Der Grund weshalb man auch am rechten Fahrbahnrand zu parken hat, ist, dass bei geparkten Fahrzeugen am rechten Rand bei Dunkelheit die Rückleuchten (Katzenaugen) zu erkennen sind, da sie im eigenen Scheinwerferlicht ja aufleuchten (Warn/Signalhinweis).

Dies ist bei entgegengesetzt zur Fahrtrichtung geparkten Fahrzeugen nicht gegeben, weil ja bekanntlich vorne keine Katzenaugen sind. Dadurch ist von einer erhöhten Gefahr auszugehen, da solche Fahrzeuge leicht übersehen werden können.

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Ja, leider hattest Du auf dem Behinderten-Parkplatz gestanden. Sei froh, dass wohl keine Behinderung vorlag und das Auto nicht umgesetzt (es heißt nicht "abgeschleppt") wurde.

Übrigens, ich bin vom Fach ;-)

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Ich schließe mich Irubis voll an, sowie CarlRodriguez und GFOLJ.

Bei der Datumsangabe fehlt der Bindestrich bzw. das Wort "bis"! Bei der Zeitangabe ist der Bindestrich vorhanden - ein blöder Fehler der Behörde und da kennen Richter gewöhnlich kein Pardon.

Leg Widerspruch ein und lass uns bitte den Ausgang wissen!

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Generell heißt es in der StVo: Zu parken ist am rechten Fahrbahnrand! Des weiteren muss ein Mindestabstand von 5 Metern zur Scheitellinie vor oder hinter Kreuzungen bzw. Einmündungen eingehalten werden. Wenn Eure befahrene Fahrbahn keine Einbahnstraße war oder auch irgendwelche Gleise vorhanden waren, hatte das Fahrzeug an der linken Fahrbahnseite falsch geparkt (15 € und in Tateinheit < 5 Meter = 10 € - es sind leider dennoch nur die 15 € zu zahlen)!

Zum Parken auf Richtungspfeilen ist noch Folgendes zu sagen:

Parken ist hier nur untersagt, wenn die Pfeile in verschiedene Richtungen weisen und die Fahrspuren durch gezogene Linien voneinander getrennt sind. Wenn z.B. nur die rechte Fahrspur zum rechts Abbiegen durch Pfeile markiert ist, darf man auch auf den Pfeilen parken (5 Meter trotzdem beachten).

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