Ich denke schon, dass das übertragbar ist. Kommt halt darauf an wie sehr die Person stinkt. Unsere Kleidung, Haare etc. nehmen ja auch den Duft an, wenn wir in einem bestimmten Raum sitzen (zB in einer Frittenbude). Wir riechen ja auch nach Parfum, wenn wir jemanden umarmen der sich frisch parfümiert hat.
https://www.duden.de/rechtschreibung/Englischkenntnis
Natürlich kann sie gekündigt werden. Da sie schon Gewalt angewendet hat, kann sie sogar fristlos entlassen werden. Sowas geht gar nicht. In was für einen Unternehmen arbeitest du?
Adobe Premiere
Du kannst deine Haare länger wachsen lassen, um dann einen Undercut schneiden zu lassen.
Friedrich III
Scheuermilch mit ein bisschen Wasser über den Herd geben und einweichen lassen. Danach sollte sich einiges mit einem Schwamm oder Schaber entfernen lassen.
Natürlich kannst du das machen, aber ist es dir das wert?
Wenn du erwischt wirst, wird der Alkohol eingezogen und deine Eltern benachrichtigt. Eventuell wirst du dann von der Klassenfahrt ausgeschlossen.
Es entstehen also nur Probleme..
Ruf bei der Schule an und frag nach. Aber ich denke, dass es keinen Sinn ergibt. Du meldest dich ja erst für das nächste Schuljahr an, wie ich vermute, oder?
Ich würde an deiner Stelle am besten mal bei deinem Arzt anrufen! Eiter steht ja dafür, dass sich etwas entzündet hat, was nicht gut ist. Aber bitte verlasse dich nicht auf Ferndiagnosen hier, sondern gehe zum Arzt.
(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1.
entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.1 oder 1.3.4, eine dort genannte Schusswaffe oder einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt,
2.
ohne Erlaubnis nach
a)
§ 2 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Satz 1, eine Schusswaffe oder Munition erwirbt, um sie entgegen § 34 Abs. 1 Satz 1 einem Nichtberechtigten zu überlassen,
b)
§ 2 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Satz 1, eine halbautomatische Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nr. 1.1 erwirbt, besitzt oder führt,
c)
§ 2 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Satz 1 in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Satz 1 oder § 21a eine Schusswaffe oder Munition herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt,
d)
§ 2 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Satz 1 in Verbindung mit § 29 Abs. 1, § 30 Abs. 1 Satz 1 oder § 32 Abs. 1 Satz 1 eine Schusswaffe oder Munition in den oder durch den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt oder mitnimmt,
3.
entgegen § 35 Abs. 3 Satz 1 eine Schusswaffe, Munition oder eine Hieb- oder Stoßwaffe im Reisegewerbe oder auf einer dort genannten Veranstaltung vertreibt oder anderen überlässt oder
4.
entgegen § 40 Abs. 1 zur Herstellung eines dort genannten Gegenstandes anleitet oder auffordert.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.2 bis 1.2.5, 1.3.1 bis 1.3.3, 1.3.5 bis 1.3.8, 1.4.1 Satz 1, Nr. 1.4.2 bis 1.4.4 oder 1.5.3 bis 1.5.7, einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt,
2.
ohne Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Satz 1
a)
eine Schusswaffe erwirbt, besitzt, führt oder
b)
Munition erwirbt oder besitzt,
wenn die Tat nicht in Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe a oder b mit Strafe bedroht ist,
3.
ohne Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Satz 1 in Verbindung mit § 26 Abs. 1 Satz 1 eine Schusswaffe herstellt, bearbeitet oder instand setzt,
4.
ohne Erlaubnis nach § 2 Absatz 2 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Satz 1 in Verbindung mit
a)
§ 31 Absatz 1 eine dort genannte Schusswaffe oder Munition in einen anderen Mitgliedstaat verbringt oder
b)
§ 32 Absatz 1a Satz 1 eine dort genannte Schusswaffe oder Munition in einen anderen Mitgliedstaat mitnimmt,
5.
entgegen § 28 Abs. 2 Satz 1 eine Schusswaffe führt,
6.
entgegen § 28 Abs. 3 Satz 2 eine Schusswaffe oder Munition überlässt,
7.
entgegen § 34 Abs. 1 Satz 1 eine erlaubnispflichtige Schusswaffe oder erlaubnispflichtige Munition einem Nichtberechtigten überlässt,
7a.
entgegen § 36 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 36 Absatz 5 Satz 1 eine dort genannte Vorkehrung für eine Schusswaffe nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig trifft und dadurch die Gefahr verursacht, dass eine Schusswaffe oder Munition abhandenkommt oder darauf unbefugt zugegriffen wird,
8.
einer vollziehbaren Anordnung nach § 41 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 zuwiderhandelt,
9.
entgegen § 42 Abs. 1 eine Waffe führt oder
10
entgegen § 57 Abs. 5 Satz 1 den Besitz über eine Schusswaffe oder Munition ausübt.
(4) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, 2 Buchstabe b, c oder d oder Nr. 3 oder des Absatzes 3 Nummer 1 bis 7, 8, 9 oder 10 fahrlässig, so ist die Strafe bei den bezeichneten Taten nach Absatz 1 Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe, bei Taten nach Absatz 3 Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
(5) In besonders schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Straftaten verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitgliedes handelt.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html
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Aktuell bin als Kaufmännische Sachbearbeiterin bei xxx angestellt. Meine Aufgaben in dieser Position beinhalten die Kundenbetreuung, die Angebots- und Rechnungsbearbeitung, sowie die Buchhaltungsvorbereitung. Wie Sie sehen, bringe ich eine Menge Voraussetzungen mit, um die zu besetzende Stelle bestmöglich auszufüllen und zum Erfolg Ihres Unternehmens beizutragen. Es reizt mich sehr, dass ich meine bisher gewonnen Erfahrungen ausbauen und für Ihr Unternehmen einsetzen kann. Die Gelegenheit, mich in Ihr Team einzubringen und intensiven Kundenkontakt zu haben, würde mir eine große Freude bereiten.
Zu meinen persönlichen Stärken zähle ich vor allem Redegewandtheit, Teamfähigkeit und Organisationstalent, da/weil (wieso bietest du das?). Ein hohes Maß an Flexibilität und Belastbarkeit habe ich mir bereits durch meine beiden Kinder erfolgreich angeeignet.
Damit Sie einen persönlichen Eindruck von mir gewinnen können, freue ich mich sehr über eine Einladung zu einem VorstellungsgesprächNur zum Verständnis: Deine Freundinnen mit dem anderen Lehrer, haben dieselbe Klausur geschrieben wie du? Also mit dem Gedicht, welches Sie schon als Hausaufgabe auf hatten?
Ja, das kann man, ist aber eher unwahrscheinlich. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Pille zuverlässig ist, liegt bei 99%. Leider ist manchmal jemand genau dieses 1 %.
Ruf doch am besten einfach mal bei deiner Arbeit an und schildere die Situation. Ich denke nicht, dass sie darauf bestehen, dass das Attest sofort da ist. Außerdem sollst du dich ja auch erholen und wieder gesund werden, da wäre eine lange Fahrt nicht von Vorteil. Eigentlich muss das Attest üblicherweise aber auch erst ab dem 3 Krankheitstag vorliegen.
Ich denke, dass es nur normal ist, dass man sich mit den Geschwistern eines aktuellen/zukünftigen Partners gut stellt. Ich denke, dass er einfach nett zu dir war, weil ihr wahrscheinlich irgendwann mehr miteinander zu tun haben werdet, weil er die Absicht hat mit deiner Schwester zusammen zukommen..
Ich denke er hat Interesse an dir gezeigt, weil er dich einfach kennen lernen wollte, was wohl oder übel sowieso in Zukunft passiert wäre..
Auch Katzen und Hunde essen manchmal Pflanzen als Verdauungshelfer. Ich glaube aber, dass diese Pflanze giftig ist. Check das mal und stell sie dann lieber weg..
Eigentlich darf sie das nicht weitererzählen. Sie ist ja eine Vertrauensperson.
Wenn du ein Attest hast, steht da ja nicht mal drauf, weshalb du krank warst. Du müsstest es also folglich nicht mal deiner Lehrerin mitteilen. Sowas ist privat und geht eigentlich niemanden etwas an.
Dann wende dich am besten an deinen Vermieter und kläre das mit ihm. Wenn du schon ab Mitte Dezember hättest zahlen müssen, dann hätte dein Vermieter dir das bestimmt mitgeteilt und in den Mietvertrag aufgenommen.
Außerdem hat dein Vormieter dir den Schlüssel freiwillig überlassen. Hätte er dafür Geld gefordert, dann hätte er das vorher mit dir klären müssen. Außerdem hätte er das auch mit dem Vermieter abklären müssen, denn "Untervermieten" (was das dann ja folglich wäre) darf man nur mit Zustimmung des Hauptvermieters.
Ich würde an deiner Stelle nichts zahlen. Ist einfach ne miese Nummer des anderen Vormieters.
Trag das was du gerne tragen möchtest.