Dein Bruder muss einen visaantrag bei der deutschen Botschaft stellen und das visaverfahren durchlaufen. Wichtig ist, den Grund der Einreise so genau wie möglich zu erklären. Wenn du deinen Bruder "nur bei dir" haben möchtest, wird es schwer sein ein visum zur Einreise zu bekommen.
Kinderkrippe oder Heim für behinderte Kinder. Erkundige dich bei der Lebenshilfe oder anderen sozialen Einrichtungen.
Das richtet sich dann nach § 30 AufenthG.
Also, sie sollte das nicht tun. Erstens kann sie sich an ihrem neuen Wohnsitz nicht anmelden, was der vermieter natürlich verlangen wird (sie muss sich an ihrem neuen Wohnsitz bei der Ausländerbehörde anmelden und da sie die WOhnsitzauflage hat, kann sie das nicht tun). Wenn sie aus irgend einem Grund von der Polizei angehalten wird und es dann rauskommt das sie dort wohnt hat sie gegen die Wohnsitzauflage verstossen und wird dann garantiert keine Genehmigung mehr für den Umzug und eine Strafanzeige bekommen. Wendet euch an die AUsländerbehörde in Hamburg, die ist dafür zuständig die Genehmigung für die Änderung der Wohnsitzauflage zu geben. Schildert dort sehr iendringlich wie beschwerlich das Ganze ist und hofft, dass die Einsichtig sind und etwas schneller arbeiten.
Kauf dir magnesium z.B. Brausetabletten. Kann an der Diät liegen.
Ja, du bist geschützt. Lies doch mal den Beipackzettel, steht da drin.
Im Bräter, brauchste hinterher nicht nochmal umfüllen. Also weniger Dreck und Abwasch.
das würde ich lieber lassen. Erst mal färbt das garantiert ungleichmässig. Zweitens stinkt es und drittens weißt du nicht wie die Farbe hinterher aussieht und rauswaschen wird bestimmt nicht einfach. Wenn du es wirklich probieren willst, rote Beete auskochen und den Kopf dann eine halbe Std. in den Sud stecken.
Die Brücke nach Terrabitia.
Iu'K= Internet und Kommunikationstechnik
Wenn du zur Ausländerstelle gehst um deinen Aufenthaltstitel zu beantragen wirst du dort auch angemeldet. Du erhälst die meldebescheinigung dann sofort ausgehändigt.
Mach deinen Schulabschluss, den wirst du brauchen. Selbst wenn du, was sehr unwahrscheinlich ist, ohne Abschluß eine Ausbildungsstelle erhälst, dann musst du auch in die Berufsschule und da hilft das, was du aus der allgemeinbildenden Schule mitbekommst ungemein. Schulpflicht besthet bis 18.
Richtig, der Ältere bietet dem jungen das "Du" an (Knigge). Fall da mal nicht gleich mit der Tür ins Haus. Vieles ergibt sich im Laufe der Zeit ganz von slbst. Wenn du dich erst mit einem duzt, ziehen die meisten ziemlich schnell nach.
Abwechselnd in warmes und kaltes Wasser und viel bewegen. Halt die Feile mal nicht so krampfhaft fest, das get auch mit wenig Kraft.
Sit up, Kniebeugen usw.
Solltest dir mal ´ne Steckdose mit Überspannungsschutz kaufen.
Wenn du es noch bis morgen aushälst ist es ja gut. Auch wenn die Schwellung morgen weniger oder weg sein sollte, sprich unbedingt desn Arzt drauf an. Hoffe du hast gute Schmerztabletten damit du wenigstens ein bisschen schlafen kannst :-(. Gute Besserung. P.S. Versuch mal mit Rotlicht oder Körnerkissen, vielleicht hilft es ja etwas.
Na geh zum Friseur und lass das was noch zu retten ist in Form bringen. Drankleben geht nicht.
Ich weiß nicht wie alt dein Kind ist, wenn ich davon ausgehe, das es ungefähr 4 Jahre alt ist musst du mindestens 1458 € nachweisen um den Lebensunterhalt sichern zu können. Ihr werdet, da ihr in eheähnlicher Lebensgemeinschaft lebt, als Bedarfsgemeinschaft angesehen. Somit habt ihr Anspruch auf ergänzende Leistungen und das steht der NE entgegen (nicht der Bezug sondern schon der Anspruch!). Wenn dein Lebenspartner selbst verdient, dann setz dich nocheinmal mit der Ausländerstelle in Verbindung und sag denen das sie eine "Fiktive Einzelberechnung" für dich und dein Kind machen sollen. Dann langt dein Verdienst. Bekommt ihr/er allerdings ergänzende Leistungen vom Jobcenter oder lebt ihr alle von deinem Einkommen, wirst du keine NE bekommen. Es ist nicht Willkür der AUsländerbehörde sondern es ist gesetzlich vorgeschrieben (§5 AufenthG). Darüber kann sich die Behörde nicht hinwegsetzen.
Von 400€ wirst du deinen Lebensunterhalt wohl kaum bestreiten können. Du hast Anspruch auf ergänzende Leistungen und dann musst du dich melden.