Dein Bruder muss einen visaantrag bei der deutschen Botschaft stellen und das visaverfahren durchlaufen. Wichtig ist, den Grund der Einreise so genau wie möglich zu erklären. Wenn du deinen Bruder "nur bei dir" haben möchtest, wird es schwer sein ein visum zur Einreise zu bekommen.

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Also, sie sollte das nicht tun. Erstens kann sie sich an ihrem neuen Wohnsitz nicht anmelden, was der vermieter natürlich verlangen wird (sie muss sich an ihrem neuen Wohnsitz bei der Ausländerbehörde anmelden und da sie die WOhnsitzauflage hat, kann sie das nicht tun). Wenn sie aus irgend einem Grund von der Polizei angehalten wird und es dann rauskommt das sie dort wohnt hat sie gegen die Wohnsitzauflage verstossen und wird dann garantiert keine Genehmigung mehr für den Umzug und eine Strafanzeige bekommen. Wendet euch an die AUsländerbehörde in Hamburg, die ist dafür zuständig die Genehmigung für die Änderung der Wohnsitzauflage zu geben. Schildert dort sehr iendringlich wie beschwerlich das Ganze ist und hofft, dass die Einsichtig sind und etwas schneller arbeiten.

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Kauf dir magnesium z.B. Brausetabletten. Kann an der Diät liegen.

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Ja, du bist geschützt. Lies doch mal den Beipackzettel, steht da drin.

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Iu'K= Internet und Kommunikationstechnik

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Wenn du zur Ausländerstelle gehst um deinen Aufenthaltstitel zu beantragen wirst du dort auch angemeldet. Du erhälst die meldebescheinigung dann sofort ausgehändigt.

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Richtig, der Ältere bietet dem jungen das "Du" an (Knigge). Fall da mal nicht gleich mit der Tür ins Haus. Vieles ergibt sich im Laufe der Zeit ganz von slbst. Wenn du dich erst mit einem duzt, ziehen die meisten ziemlich schnell nach.

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Abwechselnd in warmes und kaltes Wasser und viel bewegen. Halt die Feile mal nicht so krampfhaft fest, das get auch mit wenig Kraft.

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Wenn du es noch bis morgen aushälst ist es ja gut. Auch wenn die Schwellung morgen weniger oder weg sein sollte, sprich unbedingt desn Arzt drauf an. Hoffe du hast gute Schmerztabletten damit du wenigstens ein bisschen schlafen kannst :-(. Gute Besserung. P.S. Versuch mal mit Rotlicht oder Körnerkissen, vielleicht hilft es ja etwas.

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Ich weiß nicht wie alt dein Kind ist, wenn ich davon ausgehe, das es ungefähr 4 Jahre alt ist musst du mindestens 1458 € nachweisen um den Lebensunterhalt sichern zu können. Ihr werdet, da ihr in eheähnlicher Lebensgemeinschaft lebt, als Bedarfsgemeinschaft angesehen. Somit habt ihr Anspruch auf ergänzende Leistungen und das steht der NE entgegen (nicht der Bezug sondern schon der Anspruch!). Wenn dein Lebenspartner selbst verdient, dann setz dich nocheinmal mit der Ausländerstelle in Verbindung und sag denen das sie eine "Fiktive Einzelberechnung" für dich und dein Kind machen sollen. Dann langt dein Verdienst. Bekommt ihr/er allerdings ergänzende Leistungen vom Jobcenter oder lebt ihr alle von deinem Einkommen, wirst du keine NE bekommen. Es ist nicht Willkür der AUsländerbehörde sondern es ist gesetzlich vorgeschrieben (§5 AufenthG). Darüber kann sich die Behörde nicht hinwegsetzen.

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