Hallo Folkopo,

da du den Afhebungsvertrag unterschrieben hast würdest du in der Regel eine Sperrzeit bekommen!

Aber ist gibt immer Ausnahmen von der Regel. 

Das heißt ich würde zunächst versuchen, dass du gar nicht gesperrt wirst. Damit würdest du gleichzeitig das Problem mit der Krankenkasse in den Griff bekommen.

Diese Sperrzeit zu umgehen ist in der Regel nicht schwer. wichtig dabei ist jedoch eine gute Planung. Sprich was hast du überhaupt vor... Hast du wieder eine Stelle in Aussicht, gehst Du in die Existenzgründung...

Wie immer im Leben kommtes auf einen guten Plan an.

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Hallo Berliner,

wie die anderen bereits richtig gesagt haben benötigst du eine Gewerbeanmeldung. Du solltest dich jedoch vor der Anmeldung gründsätzlich zum Thema einmal beraten lassen.

Was viele Menschen z.B. nicht wissen, ist dass es besondere Förderprogramme für Existenzgründer gibt die nur in der Vorgründungsphase beantragt werden können. Sobald du ein Gewerbe angemeldet has sind diese hinfällig. Infos bekommst Du bei der IHK, Wirtschaftsförderung und Beraterstudio

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Hallo Brownie!

Wenn ich mir deine Frage anschaue und sehe, was du für eine "Lawine" an Antworten verursachst hast gehe ich davon aus, dass du jetzt noch mehr Fragen hast als zu Beginn. Daher mein gut gemeinter Tipp: Schalte den PC aus und suche das Gespräch mit der IHK. Diese bieten dir kostenlose Beratungsgespräche an.

Viel Glück

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Hallo And,

du musst alles angeben!

Auch deine Gefälligkeit ist als "gewerbliche Tätigkeit" anzusehen, da Du Geld dafür bekommst. 

Solange es keiner mitbekommt.... Was ist, wenn ein netter Mitmensch dich meldet? Dann handelt es sich bei deinem vergehen um Subventionsbetrug..... Also überleg Dir selbst was du machst!

Was machst Du, wenn du nur noch 150 Tage Restanspruch auf ALG I hast?

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Hallo dusty,

bevor du nun unnötig in Panik gerätst und dadurch falscheentscheidungen triffst sollte man einen "roten Faden" in deine Situation bekommen.

Zunächst einmal nützt es gar nichts in deiner Situation einfach Werbung zu machen. Schließlich wissen wir nicht woran es liegt, dass deine Umsätze nicht stimmen, schlißlich kommen ja Personen in dein Geschäft! 

Daher sollte man zunächst deine Ist-Situation analysieren. Und anderem muss geprüft werden:

  • Lage deiner Unternehmung/Standort
  • Markt
  • Preiskalkulation
  • Waren und Produkte
  • Mitbewerber
  • Leistungsangebot
  • Zielgruppe
  • Vertriebswege
  • etc.

Erst im Anschluß weiß man überhaupt wo deine Stärken und Schwächen sind und kann ein entsprechendes marketing machen.

Ich rate dir dich vorab von einmal von einen Gründungscoach beraten zu lassen. In der Regel werden hierbei 50-75% der Kosten vom Staat übernommen.

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Hallo sakalonys,

meinst Du nicht es wäre sinnvoller sich auf eine bestimmte Warengruppe zu spezialisieren und hier seine Alleinstellungsmerkmale zu definieren?

Alles andere halte ich für äusserst schwierig bei der bestehenden Konkurrenz.

P.S. Gerade als Onlinehändler solltest Du eine Festnetznummer und eine Faxnummer haben;)

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Hallo Marek,

vielen Dank für deine sehr ausführliche Antwort.

Grundsätzlich hast Du die Möglichkeit erneut einen Antrag auf den Gründungszuschuss zu stellen, da mehr als 24 Monate nach der ersten Antragstellung vergangen sind. Somit ist eine Antragsstellung durchaus möglich.

Aber!

Es hat beim Gründungszuschuss einige wichtige Veränderungen gegeben, und das nicht zum Vorteil für die Gründer. Der Gründerzuschuss ist nur noch eine "Kann-Leistung" und hängt vom Ermessen bzw. dem finanziellen Budget des Arbeitsamtes ab. 

  • In der Regel ist eine Bewilligung ausgeschlossen, wenn du zu schnell gründest.
  • Du benötigst einen Rest-Anspruch von mindestens 150 Tagen auf ALG I
  • Du erhältst für 6 Monate dein ALG I + 300 Euro und es besteht die Möglichkeit, dass die 300 Euro für 9 MOnate weiter gezahlt werden
  • Du musst deutlich machen, warum du gründen willst. Das heißt, dein Businessplan muss wasserdicht sein
  • etc.

Da ich deine Situation gut nachvollziehen kann solltest Du schon jetzt in der "Vorgründungsphase" den Schritt in die Gründung gut vorbereiten. Das heißt, sollte eine Kündigung ins Haus stehen hast du bereits deinen Gründungsplan vorbereitet.

Zu überlegen wäre z.B. ob Du deine Tätigkeit zunächst im "Nebenerwerb" ausübst?

Du solltest dich vorab einmal von "Experten" beraten lassen, in der Regel sind diese Erstgesprähe kostenlos.

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Hallo Marek,

zunächst einmal sollte man deine Ist-Situation genauer definieren.

Von wann bis wann warst Du Selbstständig?

  • Ab wann warst Du nicht mehr Selbstständig bzw. was hast Du nach deiner Selbstständigkeit gemacht?
  • Was machst Du zur Zeit?
  • Bist du angestellt oder hast Du derzeit Anspruch auf ALG ?
  • Wenn ja wie lange?
  • Als was warst Du Selbstständig?
  • Was möchtest Du in deiner neuen Selbstständigkeit machen?

Danke für die Antworten

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Hallo Undertaker,

eigentlich hat Jurafragen schon alles richtig beantwortet. Da ich mir sehr gut vorstellen kann, dass anhand der Antwort noch vmehr Fragen aufgekommen sind solltest du dir "offline" Beratung suchen.

Diese findest Du beim Steuerberater, Gründungsberater und der IHK. Diie Erstberatung ist in der Regel kostenlos.

Viel Glück.

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Hallo MK,

es gibt eigentlich nur zwei Varianten:

Deim Arbeitgeber stellt dich an oder du meldest ein Gewerbe an.

Für deinen Arbeitgeber ist es natürlich besser, wenn du ihm Rechnungen schreibst! 

Grundsätzlich stellt sich jedoch die Frage was Du willst und wie dein weiterer Arbeitsweg aussieht? Hast Du bereits einen Job in Aussicht, möchtest Du dich weiterbilden oder gehst du in die Selbstständigkeit?

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Hallo Mango!

Wenn ich ehrlich bin verstehe ich deine Frage nicht ganz?! 

Lass mich raten, Du hast dich Selbstständig gemacht (Wann/Datum) mit Hilfe des Gründungszuschuss bzw. Einstiegsgeldes (Wann läuft die Förderung ab?) und möchtest jetzt eine verlängerung für weitere 9 Monate! 

Oder sehe ich das falsch?

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Hallo Pablo,

Geo hat wieder einmal die richtige Antwort gegeben.

Was du zunächst benötigst ist ein "Gründerfahrplan", d.h. einen Ablauf wann du was wo zu machen bzw. zu erfragen hast.

Zunächst einmal solltest du Informationen zu den verschiedenen Gründungsbereichen sammeln (Recht, Steuern, Finanzierung etc.). Wenn du diese gesammelt hast hast du einen ersten Eindruck, ob du deine Geschäftsidee weiter verfolgen solltest.

In der Regel bieten sowohl Rechtsanwälte, Steuer- und Gründungsberater kostenlose Informationsgespräche an. Zudem macht es Sinn sich mit der IHK in Verbindung zu setzen.

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Hallo Denno,

solltest Du den Gesellenbrief als Maler besitzen und der HWK nachweisen können, dass du über die notwendigen Erfahrungen vefügst (ähnlich dem eines Meisters) können Sondergenehmigungen erteilt werden! Infos bei der HWK

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Hallo Caesar,

Du solltest die ganze Sache nicht zu kompliziert machen.

Wenn man von einer Sache keine Ahnung hat muss man sich jemanden suchen der einem helfen kann. Daher solltest Du das Gespräch mit einem Steuerberater suchen. Dieser wird dir sagen, wie du was wann wie zu machen hast. Idealerweise beauftragst Du den Steuerberater. Das ist zwar mit kosten verbunden, dieser weiß aber was er macht. Wenn du das Geld für einen Berater nicht hast oder ausgeben möchtest ist es ohnehin fraglich, ob deine uNternehmung tragfähig ist!

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Hallo TheAdvice,

aus Erfahrung rate ich Dir, dass du selbst dich aus der Korrespondenz mit dem Finanzamt zurückhalten solltest. Dafür gibt es schließlich Steuerberater. Solltest du noch keinen habe rate ich dir, dass du dir schnell einen suchst. Der hilft dir auch beim ausfüllen der Unterlagen.

VG

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Hallo Nadine,

auf deine Frage gibt es keine "richtige" antwort. Zunächst einmal sind dabei mehrere Faktoren zu beachten.

Zunächst einmal ist wichtig zu wissen, für was du einen Businessplan brauchst. Für die Bank, für das Jobcenter für das Arbeitsamt, für Dich selbst?

Zudem muss mal kalkulieren wie viel Zeit (also Geld) man für die Erstellung einen Businessplans benötigt. Das Schreiben einen Businessplans für einen Hausmeisterdienst ist mit der Erstellung eines Konzeptes für ein Hotel nicht zu vergleichen und somit entstehen andere Kosten.

Hinzu kommt wie viel ist Dir ein Businessplan Wert, wenn du mit ihm z.B. 500.000 Euro von der Bank bekommst?

Und natürlich kann man Businesspläne verkaufen! Warum auch nicht.

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