Ich würde den Piercing ganz weglassen. Ohhrringe bei Mädchen finde ich ganz cool aber bei jemand der nen Bauchnabelpiercing hat denke ich: "Was hast für ein Problem". Meine Meinung. Vielleicht gefällt das ja manchen Leuten.

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Hallo, Ob du es glaubst oder nicht, ist mir egal, aber ich bin Pilot bei Lufthansa. Die Fluggesellschaften geben grundsätzlich keinerlei Informationen zu Schulischer Mindestleistung an. Aber du weißt so gut wie ich dass du ohne Abitur nicht mal eine Bewerbung schreiben brauchst. Zudem musst du eine ganze Palette an Eignungstests durchführen um zu prüfen ob du überhaupt in der Verfassung bist ein Flugzeug zu steuern. Auch die Mitbewerber solltest du nicht außer acht lassen. Leider werden nur 3 Prozent aller Bewerber auch wirklich genommen. Der Notendurchschnitt deines Abiturs spielt keine Rolle. Ich habe durchaus auch Kollegen mit einem 3,0 Abitur im Cockpit sitzen. Du kannst dich hier Bewerben: http://m.be-lufthansa.com/?mobile=1 Ich mache meinen Beruf seit 10 Jahren und Liebe ihn immer noch. Mach dein Abitur und vielleicht sehen wir uns irgendwann mal im Cockpit. Ps: Schreib die Bewerbung erst wenn du dein Abitur sicher hast. Sonst bekommst du den Job später garantiert nicht. MfG Bluster

Geschrieben in einer Boeing 777-400

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Nichts gegen Leute mit einem Syndrom. Aber die kann man meist nur schwer einschätzen. Ich würde ja sagen er liebt dich. Das sagt die Körpersprache. Aber das verhalten in Skype etc. ist merkwürdig. Also ich würde meinem Schwarm nicht "sei leise" schreiben. Ob das wohl an dem Syndrom liegt. Ich denke schon. Denn kein normaler Mensch schreibt so nen Kot und kommt am nächsten Tag mit dem Motto "Mir scheint die Sonne aus'm Ars**. Mach dich nicht verrückt. Du bist noch jung. Da kommen schon noch ein paar coole Typen ;). Aber wenn du so an ihm hängst würde ich ihn einfach mal ansprechen und ihn direkt fragen. Mehr wie dich abservieren kann er nicht

MfG

Bluster

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Das Lied ist nicht schlecht ich hab mir aber eher was gechilltes mit Gitarre vorgestellt. Schönes Wetter-Schneeböhe über der Piste... Das mach ich mit GoPro.

Am anfang stell ich mir so schneeböhen vor, musik intro von xx. Da muss danach irgendein gechilltes lied hin.

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Natürlich hat der Junge nichts im Mädchen Klo/Dusche verloren. Und filmen darf er gleich zweimal nicht. Da es in dem Video warscheindlich explizit um dich geht fällt dieser Fall unter das KunstUrhG Pharagraph 22, 23, 24 und 33. Hier könntest du ihn schon anzeigen, auch wenn er das Bild/Video nicht veröffentlicht hat. Er würde keine hohe Strafe zu erwarten haben. Jetzt hat er dich ja bewusst nackt gefilm, was das ganze zu einer ganz anderen Baustelle macht. Wenn er noch unter 18 ist wird bei ihm im Falle einer Anzeige das Jugendstrafrecht angewandt. Aber er würde dennoch eine saftige Strafe bekommen.

Mein Rat: Schalte die Polizei ein. Die beschlagnahmen sein Handy bevor er das Video irgendwo Hochladen kann. Zeig ihn danach an. Er wird danach massivste Probleme mit den Behörden haben... Zurecht !!!

MfG Bluster

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Ich würde nicht auf Yokebe setzten, weil ich denke dass es wieder nur eine Abzocke ist. Ich selbst habe es noch nicht ausprobiert (Ich habs auch nicht nötig). Du kannst es ja mal einen Monat ausprobieren und dann schauen ob du Gewicht verloren hast. (Damit meine ich nicht 5 Gramm sonder schon ein halbes Kilo). Wie gesagt halte ich nicht viel von dem Zeug. Ich würde dir raten jeden 2 Tag joggen zu gehen. Für den Anfang sollten 2 Km reichen. Wenn du merkst dass du noch Puste hast kannst du ja mal schauen ob du weiter kommst.

MfG Bluster

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Manche Leute glauben Fälschlicherweise dass man Foto schießen, aber nicht veröffentlichen darf. Aber man darf laut dem KunstUrhG Pharagraph 22, 23, 24 und 33 nicht mal ein Foto ohne deine Erlaubnis oder die deiner Erziehungsberechtigten schießen. Wenn Sie das gemachte Foto auch noch veröffentlicht hat ist dass zwar eine andere Hausnummer aber Strafrechtlicht auch nicht im tragischen bereich. Da sind unter 18 Jahren ist wird bei ihr im Falle einer Gerichtlichen Verhandlung das Jugendstrafrecht angewant. Es wird dann warscheindlich zu ein paar Stunden gemeinnütziger Arbeit verdonnert.

Aber willst du sie ernsthaft anzeigen. Das ist stressiger als einfach mit ihr zu reden. Und wenn du den Prozess verlierst bleibst du auch auf den Prozesskosten sitzen. Überleg dir das nochmal. Meiner Meinung nach hat eine Anzeige in diesem Fall wenig sinn.

MfG Bluster

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Hier kann ich kodi1123 nicht Recht geben. Denn ohne dein Einverständnis hat laut dem KunstUrhG Pharagraph 22, 23, 24 und 33 niemand ein Foto von dir zu machen. Das Foto muss demnach nach einer Aufforderung deinerseits oder deiner Erziehungsberechtigten augenblicklich gelösch werden.

Zitat aus dem KunstUrhG:

Die Rechtsgrundlage für das Recht am eigenen Bild stellt das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie(Kunsturheberrechtsgesetz, kurz: KunstUrhG) vom 9. Januar 1907 dar. Das KunstUrhG war damals als Strafgesetz geschaffen worden, nachdem zwei Fotografen versucht hatten, Bilder des toten Reichskanzlers Otto von Bismarck zu veröffentlichen. Die beiden hatten sich vorher widerrechtlich Zutritt zu dessen Sterbezimmer verschafft.[2] Heute sind nur noch die § 22, § 23, § 24 und§ 33 (als Strafvorschrift) KunstUrhG von Bedeutung.

§ 22 KunstUrhG bestimmt:

„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von zehn Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.“

§ 23 KunstUrhG zählt Ausnahmen auf:

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;Bilder, auf denen die Personen nur alsBeiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

Hoffe ich konnte helfen und nichts für ungut kodi1123

MfG Bluster

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Erstmal finde ich es erschreckend wie viele kleine Kinder meinen dass sie die Deutsche Rechtslage kennen. Was denkt ihr wieso Anwälte ewig Jura studieren müssen um erst mal die Toiletten im Gerichtsgebäude reinigen zu dürfen? Vielleicht denkt ihr mal darüber nach bevor ihr große Sprüche klopft.

Zitat aus dem StGB Paragraph 180

(1) Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren

1. durch seine Vermittlung oder 2. durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 Nr. 2 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Vorschubleisten seine Erziehungspflicht gröblich verletzt. (2) Wer eine Person unter achtzehn Jahren bestimmt, sexuelle Handlungen gegen Entgelt an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, oder wer solchen Handlungen durch seine Vermittlung Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Wer eine Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit bestimmt, sexuelle Handlungen an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) In den Fällen der Absätze 2 und 3 ist der Versuch strafbar.

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Fahr zur nächsten Autowerkstatt oder zu einem Sachverständiger bzw direkt zu BMW nach München (wenn du da wohnst) und fragen was das beudeuten soll. Nicht selber irgendwas Rumschrauben.

Hoffe ich konnte dir helfen

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Du kannst auf jeden Fall mit einer klage drohen (ggf. auch klagen) und Geld zurückverlangen. Ich rate dir dich mit dem Support in Verbindung zu setzen.

Wie lange hast du den Server schon gemietet. Wenn du ihn nicht länger als 14 Tage hast kannst du von Vertrag zurücktreten (Das ist dein Wiederufungsrecht). Das geht mit einer einfachen E-Mail an den Support in dem du schreibst dass du von deinem Wiederufungsrecht (gemäß Pharagraph 355 des BGB(BürgerGesetzBuch))gebrauch machen möchtest. Dann wird dein Server storniert und du bekommst alle Ausgaben zurückerstattet. EA hat laut Gesetz 14 Tage Zeit um zurückzuzahlen. Ich würde sowieso bei Nitrado.net mieten (schneller freundlicher support, Gute server (stürzen nie ab), Vergleichsweiße billig.) Ich hoffe ich konnte dir helfen

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Du solltest den Treiber neu aufspielen dh. Komplett löschen und dann wieder installieren. Danach gerät neustarten.

Diagnose: Nach den Fehlermeldungen die dein Computer im Fenster gibt (deine Bilder) glaube ich dass dein ganzes System voller Viren ist. Dagegen hilft leider nur neu aufspielen des Systems.

Frage: Mach mal ne Fehlerdiagnose und schreib was die sagt. (Warscheindlich Fehler Nr. 18)

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Fernsehen und Handys gehen in der Regel schnell weg (Wert variiert wegen hersteller größe alter etc.) Ziemlich gut verkaufen sich auch Musikinstrumente (Die haben meist auch einen hohen wert. Hier spielt nicht Alter sondern Beschädigung eine große Rolle) Ich hoffe ich konnte dir Helfen ein bissche Geld zumachen :) Ich wünsche dir viel Glück beim verkauf.

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So hilfreich und schön Gutefrage.net auch ist, gibt es auch Benutzer die sich gar nicht auskennen und irgendetwas ungefähr so schreiben wie sie es irgendwann irgendwo gelesen haben. Investiere vielleicht in ein Buch des StGB um mehr klarheit zu bekommen. Denn besonders bei Thema sekualität gib es viele Faktoren die das Strafmaß erheblich beeinträchtigen können. Es gilt aber nach wie vor: "Was Vaterstaat nicht weiß, macht ihn nixht heiß"

Ich hoffe ich konnte helfen :)

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Die Antwort ist einfach. Mache dir einen Account bei Twitch.TV. Dann kannst du einen Livestream stteamen und diesen auf deiner Website einbetten Aber wenn du willst das dir jemand zuhört, dann brauxhst du auch gute Ausrüstung z.B.: Meine YouTube Ausrüstung -Headset (275 €) -Microphone (280€) -Website (180€/Jahr) -(Twitch Upgrade (keine Ahnung XD)) -Die entsprechenden Programme zum streamen.

Aber das wichtigste: Gaaaaaaaanz viel Zeit (Das wohl wertvollste auf der Erde)

Überleg dir ob es sich lohnt. Weil so nen 0815 Livestteam will keiner

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ICarly ist eine Fernsehshow der Nickeloden Movie Ltd. Diese Webshow existiert nicht wirklich. Wenn du einen Livestream von bestimmten Spielen oder Themen willst dann kann ich dir Twitch.tv empfehlen. Dort kann jeder, der möchte einen eigenen Livestream machen. Da ist für jeden was dabei.

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Die Oma hat Sendepause, den Sie hat rechtlich überhaupt keine Priorität. Die Eltern hingegen haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Sie können bestimmen wo sich das Kind aufhalten soll. Aber Sie können es nicht ohne den eigenen Willen zwingen. Im extremfall könnt ihr das Jugendamt anrufen. Die verpassen denen dann mal nen denkzettel.

Beste Lösung: kompromisse machen. Einigt euch. Krieg in der Familie ist nie gut

Hoffe ich konnt helfen

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Dafür kann es viele Gründe geben. Entweder bist du den Mädl zu schüchtern, checkst nicht das doch welche auf dich stehen oder leidest an selbstüberschätzung und hast einfach nur ne verdammt hässliche Visage :). Ne ernsthaft: 1. Mit NICHTS angeben 2. Cool anziehen 3. Immer nen guten Spruch auf lager haben 4. Keine Schimpfworte verwenden ( zumindest nicht viele). 5. Beteilige dich bei manchen sachen Dann sollte eigentlich mal eine für dich abspringen

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