Sieh mal hier, da wird Deine Frage beantwortet:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/anwalt-kostenlosberatungshilfe-vom-anwalt_099752.html
Sieh mal hier, da wird Deine Frage beantwortet:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/anwalt-kostenlosberatungshilfe-vom-anwalt_099752.html
Ab zum Arzt, hatte ich auch einmal: Bei mir war es eine akute Ohrentzündung (Zum Glück hörte ich noch normal). Das Gefühl von Wasser im Ohr wird wohl Eiter sein. Bitte Fieber messen und zum Arzt (geht auch Hausarzt)!
Auch wenn die Frage älter ist:
Für alle interessierten wird hier heiß diskutiert: http://www.songfacts.com/detail.php?id=1019 Tenor: Einer sieht so, einer so. Interessant fand ich: Daddy means Daddy(not sugar daddy)
Meines erachtens ist der Text so, wie er ist: Es handelt sich wohl um ein junges Mädchen. Der Text hat mit dem (danach) entstandenen Video soviel zu tun, wie ein Igel mit einer Birne. Was soll diese Lady bitte mit enem little Girl zu tun haben? Warum heißt es dann nicht auch sugar Daddy? Was anderes wäre in den USA aber nie gegangen. So beruhigt das Video die Gemüter.
Knurren und beissen ist ein Unteschied. Es spricht rechtlich nichts dagegen, wenn ein Hund knurrt oder bellt oder sonswas.
Auch dies ist ernst zu nehmen; es kommt für Körperverletzung noch nicht einmal auf Schmerzwahrnehmung an; Roter Fleck genügt. Da ist wohl doch etwas stärker geschupst worden. Kommt darauf an, was weiter passiert. Da nicht vorbestraft wahrscheinlich einstellung, aber bei wiederholten Verstößen eher nicht mehr.
Durch Überweisung nur der NK ist belegt, dass dies die Absprache war. Nachfordern können sie daher nichts. Außerdem würde ein solchen Anspruch nach 3 Jahren verjähren. Aber auch diese können sie nicht erfolgreich fordern. Denn die Überweisung der NK reicht als sog. Anscheinbeweis für eure Absprache. Zudem wärt nicht ihr, sondern sie beweisbelastet. Hoffentlich findet ihr bald etwas um da weg zu kommen; ist ja ein Unding...
Die Frage nach Schwangerschaft ist unzulässig. Sie durfte lügen.
Unfallflucht kann man ohnehin nur vorsätzlich begehen. D.h. Sie hätten es bemerken müssen. Selbst wenn Sie den Schaden verursacht hätten, würde dann jedenfalls strafrechtlich nichts drohen, denn es geschah dann nicht vorsätzlich. Frage ist eher, wie man überhaupt auf Sie kommt?
Es wäre Betrug: Täuschungshandlung (ich bin hier Patient), Irrtumserregung (er ist hier Patient), Vermögensverfügung (hier bekommst Du das Essen), Vermögensschaen (sonst hätte er bezahlen müssen), Vorsatz, 263 StGB + Strafe: Einstellung oder geringe Geldstrafe.
Erst einmal gilt: § 1631 BGB Inhalt und Grenzen der Personensorge
Abs. 2: Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
Das ist zwar geregelt im Familienrecht/Eltern-Kinder, gilt aber auch für andere Erzieher wie zB Lehrer. Züchtigt der Lehrer körperlich -egal ob in Bayern oder sonst wo- macht er sich strafbar wegen (vorsätzlicher) Körperverletzung; es wurden schon einige Lehrer angeklagt und auch verurteilt. Das gilt auch dann, wenn man kein Kind mehr ist, also ab 14 Jahren. Auch danach ist das strafbar.
Es liegt sicher vor "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" und "Versuchte Körperverletzung", wenn Sie sich "gewehrt" haben. Platzverweis ist zu befolgen, Dagegenstämmen reicht für Widerstand geegen Vollstreckungsbeamte schon aus. Tut mir leid.
Ja, kann er, es gibt keinen Schutz!
§ 118 Abs. 3 BGB Du bist nun voll geschäftsfähig und kannst einseitig kündigen. Die Genehmigung deiner Mutter von damals wird nun quasi durch Deine ersetzt.
Datum, Ort , Namen, Anschriften, genau bezeichneter Anspruch, dann "Ich treten hiermit den oben bezeichneten Anspruch an X ab" Unterschrift unten "Ich nehme hiermit die Abvtretung an" Unterschrift. Dann ist das eine Urkunde.
Ich stimme hinsichtlich der Frage der Antwort von Der Cam voll zu. Das geht schon. Nur würde ich dringend raten, in der Sache zum Anwalt zu gehen. Bei den meisten Staatsanwaltschaften reicht nämlich ein Verstoßß gegen eine Leinenpflicht nicht aus, den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung zu begründen. Der StA ist da wohl eine Ausnahme. Problem ist, dass es auch noch weitere Folgen haben kann, z.B. verwaltungsrechtlich: Leinenzwang/Maukorbzwang, Zivilrechtlich: Schdensersatz. Ist denn jetzt überhaupt genau geklärt worden, ob das in oder außerhalb der Parzelle war? Wenn nicht ist das ein Unding. Wenn innen: War da ein Warnschild/der Hund sichtbar? Hier gibt es Fragen über Fragen. Ich will nur darauf aufmerksam machen, dass das dicke Ende auch erst noch nachkommen kann...Für Fragen bin ich da.
Erst ein mal bist Du bewährungsbrüchig geworden. Es kann sein, dass eine positive Sozialprognose nun nicht mehr gestellt wird. Es kommt auf alles mögliche an: Warum vorher verurteilt? Wieder selbes Delikt? Schwereres Delikt/Leichteres Delikt. Wie sieht das Umfeld aus, vor allen Dingen Arbeit? Familie? Ausbildung? Wohnung? Drogen? Erst dann entscheidet der Richter, ob es noch eine Chance gibt, oder die Bewährung aufgehoben wird. Auf jeden Fall zum Anwalt! Auf jeden Fall zum neuen Termin zu Gericht gehen, sonst gibts Haftbefehl. Viel Glück!
Du hast Glück, da Du per papal bezahlt hast. Ebay selbst tut da in der Regel herzlich wenig. Wenn die nichts tun, logge Dich in Deinem Paypal Konto ein und storniere das bzw. eröffne dort einen Fall. Du hast dafür nur 45 Tage Zeit! Viel Glück!
Die kann das Urheberrecht des Architekten und das Hausrecht der Kirche verletzen. Bitte lies: http://www.fotorecht.de/publikationen/gebaeude.html
Du musst zwar hingehen wegen der Personalien, Du musst aber nichts zur Sache sagen. Wenn es aber -wohl doch- Zeugen gab, würe es sich empfehlen, sich dort zu entschuldigen. Da Du nicht vorbestraft bist wird die Sache wahrscheinlich eingestellt werden.
Wenn derjenige hätte wissen können, dass der andere Mensch dann sterben könnte wäre es Fahlrässige Tötung. Auch wenn er es sicher gewusst hätte, wäre es "nur" Totschlag. Beides wäre längst verjährt. Dh. hier werden die Ermittlungen dann eingestellt werden, ohne dass es zu einem Prozess kommt. Lägen hingegen Mordmerkmale vor (Habgier, Mordlust, sonst aus niedrigen Beweggründen,Grausamkeit oder mit gemeingefährlichen Mitteln (Gift) oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken) wäre es Mord, der nie verjährt: Freiheitsstrafe nicht unter 15 Jahren.