Lautstark Beschimpfen ist eine „normale“ Reaktion für ein Elternteil wenn es mitbekommt wie das eigene Kind von einer „fremden“ Person eine Ohrfeige verpasst bekommt. Eine Straftat steht zumindest nach §223 StGb Körperverletzung. abs. (1) im Raum.
Wie allerdings im Endeffekt entschieden wird liegt bei dem dann zuständigen Richter/In.
Es ist hierbei nicht wichtig wie andere in solch einen Moment handeln würden, sondern wie du der Situation gegenüber gehandelt hast. Wenn es sich wie du schreibst auf Lautstarkes Beschimpfen beschränkte und nicht zu weiteren Handgreiflichkeiten überging, stehen die Chancen einen Erfolg zu erziehen höher.
Liebe grüße
RA- S.Galway