Hallo InGin
Was heisst für dich angenommen? Hast du mündlich zugesagt oder bereits einen Lehvertrag unterschrieben? Bereits eine mündliche Zusage ist verbindlich und somit wäre auch schon ein Arbeitsvertrag zustande gekommen.
Der Arbeitsvertrag, der durch Ihre mündliche Zusage zustandekam, kann nur durch Kündigung oder im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst werden. Eine Kündigung vor Stellenantritt ist dabei zwar grundsätzlich möglich, die Kündigung wirkt aber erst vom geplanten ersten Arbeitstag an. Das heisst, du musst die Stelle antreten und während der Kündigungsfrist arbeiten gehen. Dies ist allerdings wenig sinnvoll, und ein Arbeitgeber hat meist kein Interesse daran, einen neuen Arbeitnehmer einzuführen, der nicht bleiben wird. Die Arbeitgeber sind deshalb in der Regel damit einverstanden, dass die Stelle in solchen Fällen gar nicht erst angetreten wird.
Ein Nichtantritt kann teuer werden
Solltest du jedoch ohne Einverständnis des Arbeitgebers die Stelle nicht antreten, könnte dies erhebliche finanzielle Folgen für dich haben. Das Nichtantreten einer Stelle wird nämlich – bei Fehlen eines wichtigen Grundes – gleich behandelt wie die fristlose Kündigung ohne wichtigen Grund. Dabei gilt ein besseres Stellenangebot nicht als wichtiger Grund, der das Nichtantreten der Stelle rechtfertigen würde. Der Arbeitgeber kann deshalb innert 30 Tagen seit Nichtantritt der Arbeitsstelle durch Klage oder Betreibung eine Entschädigung, die einem Viertel des vereinbarten Monatslohns entspricht, geltend machen. Ist ihm darüber hinaus noch weiterer Schaden entstanden und kann er dies beweisen, hat er auch Anspruch auf Entschädigung. Zu denken ist dabei an die Kosten für eine teurere Temporärkraft, an Überstunden der übrigen Angestellten oder Ersatzansprüche wegen Nichteinhaltens von Geschäftsterminen.
Es empfiehlt sich deshalb, eine Einigung mit dem Arbeitgeber zu suchen. Dabei musst du den Arbeitgeber nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ohnehin unverzüglich darüber informieren, dass Sie das Arbeitsverhältnis nicht antreten wollen.