Ich bin geschäftlich mit dem Sprinter unterwegs gewesen, als ich einen Anruf bekam und rechts herausgefahren bin. An der Raststätte auf dem Parkplatz habe ich das Telefonat angenommen, habe aber den Motor nicht ausgeschaltet. Es war eiskalt!
Laut mündlicher Absprache gibt es laut Beamten wohl keinen Punkt, trotzdem seien 90,- € fällig.
Jetzt kam der schriftliche Bescheid: 1 Punkt und 168,50 €.
Das Bußgeld wurde erhöht, weil ich 3 Punkte im Fahreignungsregister habe, wobei der letzte Punkt fast zwei Jahre her ist.
Kann man oder lohnt es sich Einspruch einzulegen? Wenn ja, wie kann man das am besten begründen?