Könnte als Anstiftung zu einer Ordnungswidrigkeit gelten, da es definitiv nicht erlaubt ist zu hupen, nur damit Leute saufen.

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Naja einfach addieren...

Also 11022m + 8848m = 19870m

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Meistens kann man Bluetooth-Geräte umbenennen, sollte auch bei AirPods gehen. Natürlich kann es ein Fake sein, muss aber nicht. Ich glaube eher die hat jemand umbenannt

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Also spätestens wenn du dann einen Unfall baust merkst du, dass das eine dumme Idee war. Selbst wenn du theoretisch nicht Schuld warst, wirst du zumindest eine Teilschuld bekommen. Ein direktes Verbot für Büroarbeiten gibt es zwar nicht, aber alles, was dich in nicht unerheblichem Maße vom Straßenverkehr ablenkt ist verboten.

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Dein „60er Download“ ist wahrscheinlich in Megabit/sec angegeben. Steam zum Beispiel gibt die Downloadrate aber in Megabyte/sec an. Das sorgt dafür, dass du eine 8x niedrigere Downloadrate bei Steam hast, als z. B. der Speedtest angibt (8bit = 1 Byte)

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Die Frage ist zwar schon alt, aber ich wollte dich trotzdem mal darauf hinweisen, dass bei Kinderpornographie selbst das bloße “umschauen” strafbar ist. Also alleine die Tatsache, dass du auf Seiten mit kinderpornographischem Material warst, ist strafbar. Bei Drogen hingegen wird es erst strafbar, wenn man wirklich was kauft.

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„Vielen Kunden ist zwar geläufig, dass der Staat keinesfalls auf die ihm zustehenden 19 Prozent verzichtet, allerdings wird durch die Werbung suggeriert, dass eben diese 19 Prozent tatsächlich eingespart werden. In der Tat setzt sich der Preis allerdings wie folgt zusammen:

Im Regelfall wird die Mehrwertsteuer auf den Netto-Preis der Ware erhoben, anstatt vom Bruttobetrag abgezogen. Was mathematisch klingt, ist mit einem Beispiel einfach zu erklären: Beträgt der Warenwert eines Artikels 100 Euro, wird es an einer deutschen Kasse 119 Euro kosten, da von diesen 119 Euro die Steuer abgeführt werden muss. Wenn der Händler nun mit „Mehrwertsteuer geschenkt“ wirbt, reicht es aus, wenn er 15,97 Prozent abzieht um auf einen Nettobetrag zu gelangen, der plus 19 Prozent den Ausgangs-Brutto-Betrag ergibt. Der tatsächliche Rabatt beträgt bei dieser Masche also keineswegs 19 sondern knapp 16 Prozent. Und da der Händler natürlich die Mehrwertsteuer zahlen muss, wird auf den rabattierten Betrag auf dem Kassenbon wieder Mehrwertsteuer ausgewiesen.“

(Quelle: https://www.inside-handy.de/news/media-markt-mehrwertsteuer-geschenkt-aktion)

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Ich weiß nicht, ob es überall gleich ist, aber das Kolping Bildungswerk in Stuttgart verlangt eine abgeschlossene Berufsausbildung oder 2 Jahre Berufstätigkeit. Falls du es per Abendschule machen willst, wird zusätzlich eine aktuelle Berufstätigkeit vorausgesetzt.

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Also ich habe einfach alle ausprobiert, bis einer akzeptiert wurde :D

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So einfach geht das nicht. Einen Werbespot gibt es immer nur in einer Sprache. Eine Möglichkeit wäre, dass du z. B. einen niederländischen VPN verwendest. Dann bekommst du nur noch niederländische Werbespots. Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht, da es jeden Werbespot immer nur in einer Sprache gibt (seltene Ausnahmen sind möglich). Du kannst aber teilweise Untertitel in anderen Sprachen anzeigen lassen

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Das kommt ganz darauf an, ob du als Spieler oder Trainer Geld verdienen willst.

Als reiner Spieler muss man wirklich extrem gut sein. Selbst mit GM-Titel wird man Probleme haben, wirklich NUR vom Spielen zu leben. Mein Trainer ist GM (~2500 Elo) und rein vom Spielen kann er glaube ich nicht leben, zu mal er mittlerweile nicht mehr aktiv spielt.

Falls du aber hauptsächlich als Trainer Geld verdienen willst, ist dies schon mit deutlich niedrigerer Spielstärke möglich. Da kan man schon ab ca. 2100 Elo ein bisschen was verdienen, da gerade im Schulschach Trainer dringend gebraucht werden. Reich wird man sicherlich nicht, aber zum Leben wird es wohl reichen.

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Die beste kostenlose Seite ist meiner Meinung nach LiChess. Ich nutze zwar hauptsächlich chess.com (u. a. wegen Puzzle Rush) aber das lohnt sich nur, wenn man sich einen Premiumaccount holt. Falls du Bock hast, können wir ja mal auf LiChess gegeneinander spielen. Mein Username ist Vicasch

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Haha richtiger Troll. Falls es doch stimmen sollte, am besten ab in die Klapse mit dem Kerl

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Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 4 Arbeitswochen. Bei einer 5-Tage-Woche demnach 20 Tage und bei einer 6-Tage-Woche 24 Tage.

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