Die meisten deutsche Sender haben auf ihrer Homepage eine tvthek in der man Sendungen, die sie ausstrahlen live sehen kann und dannach eine Woche lang on demand sehen kann. Manche Sendngen kann man auch nicht live sehen, sondern nur später, andere werden manchmal nicht in die tvthek gegeben oder sind kostenpflichtig, aber es gibt vieles auch kostenlos. Halt alles immer nur eine Woche lang. Länger sind Filme und Serien nur auf kostenpflichtigen streaming-Plattformen wie Netflix oder Amazon prime zu sehen. (Und halt auf illegale Seiten, sie jetzt tatsächlich keine rechtliche Grauzone mehr sind, sondern wirklich illegal mit möglicher strafrechtlicher Verfolgung.)
Normalerweise brauchst du Abitur um zum Studium zugelassen zu werden.
Es gibt Ausnahmen.
Das sind zum einen gibt es künstlerische Hochschulen, die für manche Studienrichtungen keine Abitur, sondern "künstlerische Qualifikation" verlangen. Überprüft wird diese Qualifikation mit Aufnahmetests (z.B. Gesangs- und Gehörsprüfung für ein Gesangsstudium).
Zum anderen kannst du manche Studienrichtung auch mit "fachgebundener beruflicher Qualifikation" studieren. Was das ist steht weiter oben unter "Studium ohne Abitur", nämlich genügend Berufserfahrung, ein Fachschulabschluss und Aufstiegsfortbildung (z.B. kann ein Elktrotechniker mit ein paar jahren Berufserfahrung, einem Fachschulabschluss und einer Meisterprüfung Elektrotechnik studieren). Was genau für welches Studium verlangt wird hängt von der Richtung und der Hochschule ab, das musst du dann nachschlagen bei dem was dich interessiert.
Hast du dich über diese Ausnahmen qualifiziert, gilt diese Qualifikation erstmal nur für ein spezielles Studium (mit der Aufnahmsprüfung für Gesang darfst du Gesang studieren, aber Elektrotechnik darfst du ohne Abitur trotzdem nicht studieren).
Aber wenn du einen Abschluss gemacht hast, dann hast du eine Studienberechtigung für alles Studienrichtungen. (Die Universitäten müssen dich natürlich immer noch annehmen und es kann sein, dass du deswegen nochmal irgendwelche Prüfungen machen musst, aber Abitur brauchst du keine mehr. Also mit einem Bachelor in Elektrotechnik kannst du auch Germanistik studieren, auch wenn du keine Abitur hast und die beiden nichts miteinander zu tun haben.)
Und den Master im entsprechendem Studium kannst du auch machen. (Also nach dem Elektrotechnikbachelor den Elektrotechnikmaster.)
Meinst du mit Umgangssprache Dialekte oder wirklich nur Umgangssprache?
Umgangssprache hat viele EInflüsse: Dialekte, Internet, Bücher, Fernsehen, Umgebung,...
Zu Dialekten (ich vermute das meinst du):
Dazu gibt schon etwas nützliches auf Wiki, nur ist es schwer das zu finden, wenn man kein Vorwissen hat.
Grundriss: Das Indogermanische entwickelte sich in den heute deutschsprachigen Gebieten zum germanischen (und auch in England und manchen skandinavischen Ländern) und daa germanische entwickelte sich in vielen heute Deutschsprachigen Gebieten zu dem was wir heute Althochdeutsch nennen. Erst da war Deutsch anders als Englisch (deswegen sind manche Sachen ähnlich). Das Althochdeutsch hat sich auch weiterentwickelt zum Mittelhochdeutschen und Neuhochdeutschen. Wieso sich so etwas entwickelt ist dann eine andere Frage "Wie entstehen Sprachen generell", jedenfalls entwickelt es sich. Nur halt nicht überall gleich. Damals war es ja sehr schwer von einem Ort zum anderen zu kommen und ein Bayer redete vermutlich nie mit einem Niedersachsen, einfach weil die Strecke dazwischen ewig lange ist. Die Schweiz und ein Teil Österreichs (Vorarlberg) haben nicht einmal die 2. Lautverschiebung mitgemacht. Der Rest schon, aber andere Veränderungen nicht. Weil eben keiner weite Wege zurücklegte und Schriftstücke kamen auch nicht weiter, weil davon gab es nicht so viele. (wurde ja alles händisch geschrieben).
Verändert wurde das durch den Buchdruck, da konnten dann plötzlich Sachen für viele gedruckt werden (wenn auch zunächst natürlich nur für Reiche und so, aber trotzdem). Und zu der Zeit hat Martin Luther die Bibel ins Deutsche übersetzt - das was er als Deutsch kannte und das war halt das Deutsch, das man in seiner Gegend (Sachsen-Anhalt) sprach. Diese Übersetzung war der Renner und das am-weitesten-verbreitete Buch und sprachliches Stück überhaupt. Und eine einheitliche Sprache war jetzt interessant, weil man jetzt ja billiger schreiben konnte und so (und Reisen ging auch immer besser). Also wurde eine Sprache als Standard festgelegt und da eignete sich die Sprache in der Luthers Bibel (die kam vom Norden, also "Hochdeutsch"). Also so entstand Hochdeutsch, die Dialekt "war schon da".
Bezüglich Artikel: Da gibt es leider keine Regel, die Artikel musst du wohl "einfach" immer dazulernen, wenn du ein neues Wort lernst, bzw. neu lernen, wenn du dir unsicher bist bei Wörtern, die du schon kennst.
Bezüglich "em" und "en": Artikel und Pronomen enden mit "m (einem/dem/keinem/meinem/welchem...) wenn das Wort im 3.Fall ist und "n" (einen/den/keinen/meinen/welchen...). Übrigens enden sie mit "s" im 2. Fall (eines/des/keines/meines/welches...) und beim 1.Fall kommt es auf das Geschlcht an: "er" für männlich (einer/der/keiner/meiner/welcher...) und meistens "e" für weiblich (eine/die/ keine/meine/welche/...)
Kannst du den Fälle unterschieden? Darauf kommts hier nämlich an. Das zu erklären dauert allerdings evt. länger und ich kann nur die Erklärungsvariante für Kinder, die Deutsch als Muttersprache haben. (Über Fragen "Wem?" ist 3. und "Wen oder Was?" 4. Fall) Dazu gibt es auch im Internet Übungssachen (z.B. http://www.lehrerweb.at/materials/gs/deutsch/wort_satz/faelle/kartei_die_vier_faelle.pdf ) Wenn dir die nicht helfen, kann es sein, dass du Unterlagen von so Deutsch-für-nicht-Deutschsprachige brauchst, findet man sicher auch.
Bezüglich einen oder ein: Das gehört eigentlich oben dazu. Da musst du eben das Geschlecht wissen und den Fall. "Einen" ist 4.Fall männlich, "ein" ist 4.Fall sächlich und auch 1. Fall männlich und sächlich.
Hier eine Mini-Liste:
1.Fall männlich: ein (Ein Mann geht spazieren.) weiblich: eine (Eine Frau geht spazieren.) Sächlich: Ein (Ein Kind geht spazieren.)
2.Fall männlich: eines (Daie Brille eines berühmten Mannes wurde versteigert.) weiblich einer (Die Brille einer berühmten Frau wurde versteigert.) sächlich eines (Die Brille eines berühmten Kindes wurde versteigert)
3.Fall männlich: einem (Ich bin einem Mann begegnet.) weiblich: einer (Ich bin einer Frau begegnet.) sächlich: einem (Ich bin einem Kind begegnet.)
4.Fall männlich einen (Es hat einen Mann getroffen) weiblich eine (Es hat eine Frau getroffen.) sächlich ein (Ich habe ein Problem).
Also kurz: 1. Lernen welches Wort männlich/weiblich/sächlich ist geht nur auswendig, man muss das Wort immer gemeinsam mit seinem "Geschlecht" im Kopf gespeichert haben. 2. Der Rest sind Fall geschichten, das musst du halt lernen. Hilfreich dabei sind entweder Volks- bzw. Grundschulunterlagen oder Unterlagen für Deutsch als Fremdsprache, oder halt ein Kurs.
Ich hoffe das hilft dir etwas.
Normalerweise nein. Österreich und Deutschland haben ein Abkommen, dass man auch mit einem bis zu 5 Jahre abgelaufenen Reisepass reisen darf (vorausgesetzt man ist noch erkennbar und natürlich muss der Nachname stimmen). Zumindest wurde das einer Bekannten von mir (wir sind beide Österreicher) bei der Bezirksbehörde (die bei uns fürs Pass-Ausstellen zuständig ist) gesagt als sie mit einem abgelaufenen Pass einen Deutschlandausflug machen wollte. Sie hat sich dann trotzdem einen Notpass machen lassen, weil sie durch Lichtenstein gefahren ist, also hat sie es nicht ausprobiert. Offiziell finde ich gerade nur die Warnung: "Auch wenn für manche Länder der Reisepass bis zu fünf Jahren abgelaufen sein kann, wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen." (welche Länder steht nicht dabei, aber wie gesagt wurde meiner Bekannte die Info so gegeben)
Hast du denn keine Notizen, die von denselben Leuten gemacht wurden, die diese Formel angegeben haben?
Ich habe ! bis jetzt noch nie in aussagenlogische Formeln gesehen, aber ich weiß, dass für das Entweder/Oder (oder XOR, ich weiß nicht wie ihr es Beschäftigt) in verschiedener Literatur verschiedene Zeichen verwendet werden, während Negationszeichen, Undzeichen und Oderzeichen eigentlich einheitlich sind. Wie gesagt habe ich das ! so noch nicht gesehen, aber ich habe Notationen gesehen wo für XOR entweder über oder nach dem Oder Zeichen ein Ausrufezeichen war (sah dann etwa so aus: v!). Deswegen würde ich stark darauf tippen, aber eben nur tippen, ich weiß es auch nicht.
Hast du mehrere Formeln? Dann könntest du mal schauen, was an Zeichen überbleibt. Offenbar hast du schon ein Negationszeichen gefunden und ein Oderzeichen in deiner Formel, wenn dann noch eine ist wo ^ (oder so) als Und verwendet wird, bleibt eigentlich nur mehr das XOR über.
Wenn es wichtig ist, würde ich aber beim Aufgabensteller nachfragen oder bei Kollegen, die die Notation des Aufgabenstellers kennen oder so - falls das geht, ich weiß nicht woraus du die Formel hast. Wenn jemand unübliche Notation verwendet, sollte zumindest irgendwo was publiziertes sein, bei dem diese Notation erklärt wurde :-/
Wieso fragst du bei sowas nicht Google, die ersten Einträge geben bereits perfekt Auskunft:
https://de.wiktionary.org/wiki/gieren
http://www.duden.de/rechtschreibung/gieren_verlangen_wollen
Und der dritte bezieht sich dann aufs Nomen: https://de.wikipedia.org/wiki/Gieren
Meine Empfehlung kurz: Tu deiner Stimme vor und nach deinem Vortrag gutes, aber trinke auf jeden Fall auch während des Vortrags Wasser - und nein, das ist nicht unhöflich.
Hier ein paar Tipps:
Vor dem Vortrag: Du kannst deiner Stimme Gutes tun, indem du sie schonst (also keine Zugluft, kein schreien, etc.), viel trinkst, (übrigens soll Milch und Honig soll gut sein) und wenn du willst, direkt vor dem Vortrag Hustenbonbons oder andere Zuckerl, die für Hals und Stimme gut sind lutscht (von Tabletten in dem Fall halte ich nichts. Du bist ja nicht krank, dass eine Stimme mit der Zeit krazt ist normal). Falls du mehr/was anderes tun willst, findest du Unmengen Tipps was gut für die Stimme ist im Internet.
Während des Vortrags: Egal was du vorher tust, wenn deine Stimme normalerweise nach 10min krazig wird, wird sie es irgendwann innerhalb der 30 min sicher. Jede Stimme wird krazig, wenn man längere Zeit laut spricht und das ohne zu trinken. Wie schnell das geht hängt von deiner Stimme ab. (Sicher spielt auch Nervosität eine Rolle, aber auch der entspannteste Mensch verliert irgendwann die Stimme.)
Dann solltest du auf
jeden Fall trinken und das ist auch nicht unhöflich.
Deine Zuhörer werden wollen sicher nicht hören, wie du krächst und deine Stimme gerade kaputt machst.
(
In jedem längeren Vortrag, den ich besucht habe, hatte der Vortragende ein Glas oder eine Tasse mit und hat ab und zu getrunken. Das selbe gilt für Interviews, Komiker auf der Bühne, etc. Selbst wenn sie Mikriphone haben - was die Belastung viel geringer macht - oder Leute mit ausgebildenden Stimmen sind - die sich weniger schwer tun als wir. Normalerweise werden ihenn auch vom Veranstalter Getränke auf die Bühne gestellt)
Wichtig ist halt, dass du nicht während dem trinken redest, sondern einen Satz beendest und dann etwas trinkst - aus einem Glas oder einer Tasse, trinken aus Flaschen oder gar Dosen wird tatsächlich als unhöflich gesehen.Und keine Alkohol natürlich ;-)
Und ja, Räuspen und Husten macht es tatsächlich schlimmer. Wobei Husten noch weniger schlimm ist als Räuspern (Räuspern ist böse). Du solltest beides vermeiden, deine arme Stimme wird schon genug belastet werden. Aber so für die Zukunft, falls es einmal kratzt und du hast nichts zu trinken, besser husten als räuspern.
Nach dem Vortrag: Das beeinflusst dann zwar deinen Vortrag und dein Problem da nicht mehr, aber ich würde ich dir empfehlen auch nach dem Vortrag zu schauen, dass du deine Stimme wieder aufpeppelst (so wie vorher) Also erst etwas zu trinken und dann ein Hustenbonbon oder so. Zumindest wenn du merkst, dass deine Stimme mitgenommen ist. Bei 30min laut reden kann das auch mit Wasser während der Präsentation passieren. Dann hast du nicht nachher noch unangenehme Folgen.
Generell kann "wissen" je nachdem was du sagen willst mit von und mit über kombiniert werden. Die Satzstellung muss angepasst werden. (Wissen über wird mit Akkusativ und wissen von mit Dativ verwendest.)
In deinem Beispiel geht aber mit der gleichen Satzstellung beides, nur ändert sich die Aussage ein wenig. Ich denke du meinst "über".
"Er überzeugte mit seinem Wissen von Afrika." würde heißen er weiß von Afrika, im Sinne von er weiß, dass es dieses Land gibt. (Und die Jury war begeistert)
"Er überzeugte mit seinem Wissen über Afrika" heißt er weiß etwas über Afrika- genug um die Jury zu begeistern.
Wie man über und von verwendet:
wissen über (mit Akkusativ) Weißt du etwas über sie?
wissen von (mit Dativ) Davon weiß ich nichts.
Quelle: http://www.grammatiktraining.de/verbenmitpr/verben-mit-praepositionen-liste.html
Dieser Referenzrahmen ist eigentlich für Fremdsprachen gemacht. Es ist vielleicht nicht unkorrekt, aber sehr unüblich so etwas bei deiner Muttersprache dazuzuschreiben. Ich verstehe, dass die etwas Einheitliches besser gefällt, aber in diesem Fall glaube ich nicht, dass jene, die deinen Lebenslauf lesen es als schöner empfinden würden, weil es eben nicht gängig ist. Ich jedenfalls wäre verwirrt.
Aber wenn du ein Level dazuschreiben willst, ist C2 vermutlich korrekt. Normalerweise haben erwachsene und jugendliche Muttersprachler C2. (Kinder noch nicht, weil sie oft mit komplexen Texten Schwierigkeiten haben.) Ausnahme sind Leute, die zwar Deutsch als Muttersprache haben, aber nicht mehr in Deutschland leben (in dem Fall würde ein dazuschreiben des Levels vl sogar sinn machen) oder Leute, die aus irgendeinem anderen Grund nicht gut in Deutsch sind. Wenn du im Deutschunterricht in der 8. Schulstufe (circa) keine Probleme hast, dann bist du sicher C2 (oder hast einen Lehrer, der Noten verschenkt^^). Wenn du dir nicht sicher bist, kannst du auf Wikipedia nachlesen was genau C2 ist oder einen online-Test (z.B. Goethe Institut) machen. Aber wie gesagt, für deine Muttersprache ist diese Zuordnung sehr unüblich.
Kurz: Grundsätzlich hast du bei den meisten Pflichtgegenständen das Recht eine mündliche Prüfung zu fordern. Die Anmeldung zur Prüfung muss aber zeitgerecht erfolgen.
Gesetzteslage:
Am 23.12.2016 trat die neue Fassung des $5 in Kraft, die besagt:
(2) Auf Wunsch des Schülers ist in jedem Pflichtgegenstand (ausgenommen in den im Abs. 11 genannten Pflichtgegenständen) einmal im Semester, in saisonmäßigen und lehrgangsmäßigen Berufsschulen einmal im Unterrichtsjahr, eine mündliche Prüfung durchzuführen. Die Anmeldung zur Prüfung hat so zeitgerecht zu erfolgen, daß die Durchführung der Prüfung möglich ist.
(Ja, das ist die neue Fassung, auch wenn das "daß" eher nach alter Rechtchreibung ausschaut.)
Den ganzen Paragraphen (inklusive der ausgenommenen Fächer, die sich auf deine Schulform beziehen - aber das sind alles Fächer in denen man generell keine Prüfungen hat) findest du hier:
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009375&Artikel=&Paragraf=5&Anlage=&Uebergangsrecht=
Soviel zum Gesetz. Der Teil unten ist meine persönliche EInschätzung der Situation und mein Rat zu deiner Frage "Was soll ich machen?". Aber ab hier halt subjektiv (und du kannst es auch einfach ignorieren, wenn du nur den Paragraphen wolltest):
Die Schwierigkeit beim Einfordern dieses Rechtes wird darin bestehen zu sagen, dass du "zeitgerecht" gefragt hast. Denn zum einen ist dieses "zeitgerecht" nicht so richtig definiert und zum anderen kann deine Lehrerin immer behaupten du hättest zuerst keine Prüfung gefordert. Du hast ja "nur" nach deiner Note gefragt. Ich glaube zwar dass sie verprlichtet ist, dir diese zu sagen und es damit (auch juristisch, vom Gerechtigkeitsempfinden her sowieso) bei ihr liegt den Fehler zu korrigieren. Und hast du Zeugen, dass du gefragt hast? Das sollte alles kein Problem sein, aber wenn sich deine Lehrerin komplett quest stellt, ist es halt "Aussage gegen Aussage".
Also einen tatsächlichen juristischen Einspruch kannst du glaube ich nicht gewinnen (und es kostet Geld und Zeit). Aber auf jeden Fall kannst du damit drohen - der Lehrerin und wenn sie nicht zuhört dem Direktor. Wobei die Reihenfolge wäre Lehrerin freundlich sagen, dass geht so nicht, dann sagen du sprichst mit dem Direktor, dann zum Direktor gehen. Direktoren haben keine Weisungsmacht, aber Lehrer hören trotzdem auf sie - und schon auf Androhungen, wenn sie nicht zu viele Umstände wollen. Das "nicht zu viele Umstände" wäre nämlich das auf das du hoffen musst. Wie gesagt, glaube ich nicht, dass du juristisch eine Chance hast, aber du kannst den Verantwortlichen das Gefühl geben du bist bereit viele Wege zu gehen, die ihnen dann ja alle Umstände und einen schlechten Ruf bereiten würden. Und deine Lehrerin wirkt eher faul als prinzipientreu, also kann ich mir schon vorstellen, dass sie dann einlenkt, weil dich zu prüfen weniger Aufwand ist als mit aufgebrachten Eltern oder so zu streiten. Btw, ich finde es zwar immer lächerlich wenn Eltern Probleme ihrer jugendlichen oder erwachsenen Kinder regeln wollen, aber im Notfall und wenn sie bereit sind, würde ich auch die zur Lehrerin und/oder DIrektor schicken- der Schulapparat hört einfach mehr auf Eltern als auf Schüler (auch wenn diese volljährig sind). Vorraussetzung für alle Beschwerden: Du hast den Mut Leute mit denen du redest zu verstimmen. Ich habe im Kommentar gelesen, dass du in der 8. bist, also wenn du nicht bei deiner Lehrerin maturierst kansnt du dich "mit ihr anlegen" ohne Angst vor bösen Konsequenzen haben. Aber die mündliche Prüfung kann sie als verärgerte Person so schwer gestalten wie sie will. (Da gibts ja kaum Kontrolle). Und wenn du bereit bist großes "Trara" zu machen (mit Direktor und so), musst du halt hoffen, dass andere Lehrer das nicht als Grund nehmen dich bei der Matura unangenehm zu fragen. Dürften sie natürlich nicht, Prüfungen müssen fair sein, aber Recht lässt sich halt immer nur mit Beweisen einfordern und bei mündlichen Geschichten ist so was schwer.
Alles Gute jedenfalls und erzähl mir wie sich das entwickelt hat bei dir;-)
Sie darf dich nicht als Strafe oder pädagogische Maßnahme putzen lassen. Aber wenn du Schuld bist, dass etwas verschmutzt ist, ist es nett von ihr dich nur aufzufordern das wegzumachen anstatt dich wegen Vandalismus anzuzeigen. Ich weiß ja nicht was du getan hast, da du die Erklärung ausgelassen hast. Generell lautet die Antwort: "Nein, darf sie nicht." Wenn du einfach im Unterricht gestört hast oder so sind -unabhängig von den Ferien - "Strafarbeiten", die nicht mit dem Unterricht zu tun haben nicht erlaubt, sondern nur "Ergänzungsaufgaben", die dir helfen sollen verpasstes nachzuholen. Hier ist die Definition wage, aber es muss halt irgendetwas mit dem Unterricht zu tun haben. ZB in NRWF sieht das Ganze so aus: http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Fragen-und-Antworten/Unterricht/Ordnungs-Erziehungsmassnahmen/FAQ6/index.html
Bei anderen Vergehen hat die Lehrerin auch nicht die Autorität eine solche Strafe zu erhängen, aber oft manchen Lehrer das quasi als außergerichtliche Einigungen weil es nett ist. (besser als Sozialstunde zu leisten...)
Hallo!
Ich bin mir nicht ganz sicher wie deine Gleichung (nebenbei: Das ist eine Gleichung für die man Lösungen sucht, Nullstellen sucht man bei Funktionen. Also f(x)=... Aber ich nehme an das hattest du ursprünglich und du hast es schon einmal gegen 0=...ersetzt und dann umgeformt, oder?) aussieht. Wenn du die Klammern richtig gesetzt hast, hast du "imaginäre Lösungen" und ich nehme an da bist du nicht. Also ist das (x+1) mit im Nenner, oder? Und das 2x? Also:
Heißt es links (2x+1)/(3*(x+1)) oder 2x+ 1/(3*(x+1))
In jedem Fall solltest du beginnen indem du den Definitionsbereich bestimmst und die Zahlen ausnimmst, durch die der Nenner Null werden würde (x=-1 kann damit keine Lösung sein, selbst wenn es herauskommen würde, was es aber meiner Rechnung nach gar nicht tut)
Sollte es (2x+1) heißen komme ich auch auf 5 als Lösung (nur 5). Die Funktion sieht (zum besseren vorstellen) übrigens so aus:
https://www.wolframalpha.com/input/?i=%282*x%2B1%29%2F%283*%28x%2B1%29%29-7%2F%286*%28x%2B1%29%29-x%2F%282*%28x%2B1%29%29
(Du musst den ganzen Link kopieren, nicht einfach drauf drücken)
Wie lautet den der ganze Satz?
Die Phrase alleine lautet richtig (wie vor mir schon gesagt wurde): entweder "...mithilfe der Bezeichnung" der "...mit Hilfe der Bezeichnung".
Allerdings frage ich mich ob "mithilfe" wirklich das Wort ist das du suchst, weil mir kaum etwas einfällt wo "mithilfe der Bezeichnung" wirklich passt. (Kann aber natürlich sein, dass es das tut, also falls du dir sicher bist wird es schon passen - auf jeden Fall kein "von")
Wo hast du das Wort gelesen? Ist es richtig geschrieben? Kannst du einen Zusammenhang geben?
Ich habe das Wort noch nie gehört, was ja an sich nichts heißen muss, aber ich habe jetzt mal kurz danach gesucht (neue Wörter sind spannend) und weder wirft Google eine Definition (oder Übersetzung sollte es französisch oder so sein - die einzigen Seiten die ausgespuckt wurden), noch spuckt Wikipedia irgendeinen Artikel aus in dem das Wort vorkommt (weder über die Google-Suche noch über die direkte Suche auf dem deutschen, französischen und dänischen Wikipedia.) Kannst du mir sagen woher du das Wort hast oder ist das gar kein Wort und du lachst jetzt hinter dem PC weil ich danach gesucht habe?
Woher kommst du? Wie das mit abgenommenen Gegenständen aussieht steht normalerweise im Schülerrechtsgesetzt, da müsstest du dir dann das richtige für dein Land heraussuchen und wenn du dem Lehrer mit Paragraphen und Absatz kommst hat er keine Chance zu widersprechen ;-)
Ich weiß das zu meiner Schulzeit das österreichische Schülerrechtsgesetzt zum Thema Gegenstände wegnehmen sagte: Wenn der Schüler damit den Unterricht stört darf der Lehrer sie abnehemen, muss sie aber am Ende der Stunde zurückgeben, es sei denn er hat einen trifitgen Grund sie nicht einfach wieder den Schüler auszuhändigen (z.B. gefährliche Gegenstände), dann muss er sie am Ende des Tages einem Erziehungsberechtigten des Schülers zurückgeben. (Wobei wenn die Gegenstände richtig gefährlich sind wohl eher der Polizei, aber so im Allgemeinen...)
Und Handys sind bzgl. Schülerrechtsgesetz genau das: Unterrichtsstörende Gegenstände. Das Handy zu durchsuchen fällt ins Recht auf die Privatsphäre. Da müsstest du jetzt einen Juristen fragen wie genau das läuft, aber auf jeden Fall ist das Sache der Polizei (und auch die brauchen einen Grunde- zumindest dachte ich das bevor dem ganzen Spionage-Skandal). Wenn der Lehrer aus irgendeinem Grund das Handy durchsucht haben will (weil du z.B. unerlaubt ein Video aufgenommen hast von ihm und er das nicht will - ich kann mir nicht vorstellen dass eine versendete SMS der Grund ist) muss er sich da schon an die Behörden wenden und darf auf keinen Fall ohne Erlaubnis die persönlichen Nachrichten eines anderen lesen.
Da gibt es verschiedene Strategien und du findest auch sehr viel, wenn du "Anst mündliche Prüfungen" (oder ähnlichest) googelst. Sicher ist etwas dabei, das dir auch hilft.
Was ich persönlich mache um während den Prüfungen nicht zu nervös zu sein (wobei ich persönlich nie so richtige Prüfungsangst hatte, aber mit Nervosität hat glaube ich jeder zu kämpfen):
Der Tipp schon während dem Lernen gezielt auf eine mündliche Prüfung hinzuarbeiten indem man sich überlegt was der Prüfer für fragen stellen könnte und die beantwortet kommt wenn es morgen ist wohl schon ein bisschen spät, aber ausprobieren kannst du es trotzdem. Also dir selbst Fragen stellen und die beantworten, einfach damit du nicht noch nervöser wirst in dem Moment indem der Prüfer beginnt. Wenn du jemanden hast mit dem du dich treffen kannst ist es noch besser dass der in die Rolle des Prüfers schlüpft und dich ausfragst, bzw. wenn ihr beide die Prüfung habt, dass ihr euch gegenseitig abfragen. Wenn man das Fragen-Beantworten ohne Druck mal "durchgespielt" hat, geht es dann auch leichter mit Druck und man wird nicht sofort noch nervöser wenn der Prüfer mit einem spricht.
Solltest du das noch nicht getan haben, aber die Möglichkeit dazu haben ist es gut dich mit dem Raum vertraut zu machen wo das Ganze stattfindet, damit du dich da wohler fühlst und solltest du nicht ohnehin schon Sachen mit dem Prüfer gemacht haben dir nochmal ansehen wer er ist, wie er aussieht etc. (Im Internet geht das und es ist angenehmer als plötzlich vor einem Fremden zu stehen.)
Eine Weile vor der Prüfung hilft es auch die Atmosphäre "innerlich" positiver zu machen indem man sich vorstellt man hätte bestanden. Also das dir der Prüfer sagt du bist durch. Und direkt vorher solltest du dir gar keine Gedanken über die Prüfung machen, sondern dich irgendwie auf etwas konzentrieren. (Atemübungen machen, Musik hören und dich ganz auf die konzentrieren, versuchen einen Zungenbrecher aufzusagen, was auch immer deine Konzentration dort hält)
Und während der Prüfung falls du doch nervös bist, lass dich davon einfach nicht zu sehr rausbringen - immer daran denken: Die Prüfer sind auch nur Menschen und wissen dass ihre Prüflinge nervös sind, das akzeptieren sie auch.
Aber ich denke das ist verschieden für jeden Menschen und ich habe auch nur Erfahrungen mit Uni-Prüfungen und keine Projektprüfung gemacht (aber ich glaube Nervosität bekämpfen ist immer das gleiche). Wie gesagt im Internet findet man noch viele weitere gute Vorschläge.
Meinst du "Alle hassen Chris"?
Hallo! Gauß war ein Mathematiker, der sehr viel verschiedene Dinge gemacht hat, so etwas wie "den Gauß" gibt es nicht wirklich. Was habt ihr denn genau gemacht?
Deinem PS nach rate ich mal du hast 3 Gleichungen mit 3 Unbekannten und willst die lösen.
Ein paar Beispiele inklusive Lösungen (auch Lösungsweg) sind auf http://www.mathe-trainer.de/Klasse8/Gleichungssysteme/Block8/Aufgaben.htm mehr Links darf ich nciht teilen.
Du findest aber viel mehr im Internet, solange du richtig suchst. Darum auch die Frage was ihr genau gemacht habt, nur "Gauß" googeln wird nicht viel helfen, aber solltest du wirklich die 3 Glg mit 3 Unbekannten suchen könntest du suchen nach:
Wenn du nur Übungsbeispiele mit Lösungswerten suchst (und keinen Lösungsweg brauchst) findest du schnell Seiten mit mehreren Beispielen indem du "Gleichungssystem 3 Variable Gauß Beispiele mit Lösungen" suchst. Du kannst auch "Variable" gegen "Unbekannte" ersetzten um vl noch ein paar andere Bspe zu bekommen.
Wenn du Beispiele suchst, die durchgerechnet sind und vl auch noch ein paar Erklärungen enthalsten ist die suche "Gleichungssystem 3 Variable Gauß Beispiel" ideal (also ohne mit Lösungen). Da findest du zwar evt. auch seiten ohne Lösungen, aber hauptsächlich seiten die zwar nur ein Beispiel oder wenige Beispiele haben, die dafür aber ausführlich durchgerechnet und meist auch erklärt. Auch hier kannst du "Variable" gegen "Unbekannte" ersetzten.
Und ein kleiner Tipp wegen deines PS: x1,x2,x3 dürften dir eigentlich ncihts ausmachen- ist ja immer noch das selbe. Wenn es dich beim rechnen stört ersetzte sie einfach beim Angabe abschreiben -schreib x statt x2, y statt x2 und z statt x3- dann kannst du wie gewohnt weiterrechnen. Wenn du mit der Lösung vergleichst hast du dann eben setehn y=5 anstatt x2=5, aber ich traue dir zu das zu durchschauen...
Rechtlich kenn ich mich leider nicht so aus. Ich wollte hier trotzdem kommentieren um dir zu sagen, dass du auf jeden Fall einen Reisepass dabeihaben solltest, selbst wenn rechtlich ein Personalausweis reicht (wobei ich nicht weiß ob das der Fall ist). Ich würde auch allen deutschen Staatsbürgern empfehlen einen Reisepass mitzunehmen, wenn sie nach Österreich kommen, obwohl es rechtlich okay ist, aber Österreicher sind nicht so auf den Personalausweis eingestellt (auch wenn das besser wird) - wenn man Pech hat geht vieles sehr viel langsamer, wenn man nur einen Personalausweis hat.