Habt Ihr nen Fluss in der Nähe  ? Ich überraschte meinen Freund mal mit einer Abendschifffahrt mit Tanz, Musik und romantischem Essen (Kostenpunkt nicht mal 40,-EUR p.P.). Oder such mal bei Jochen-schweitzer.de.

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Der Pflichtteilsanspruch muss geprüft werden. Schaltet am besten einen Anwalt ein.

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Ja. Das müsste reichen:-)

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Ich gehe davon aus, dass es nicht stimmt, dass du ihn betrügst!? Macht umgehend ein klärendes Gespräch. Nichts mehr unter den Tisch kehren! Was ist denn sein konkreter Trennungsgrund ? Macht reinen Tisch. Als Kindsvater ist er sowieso verpflichtet, dich in irgendeiner Weise zu unterstützen.

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Wenn du derjenige bist, der mal weiß, wo wann Blitzer stehen, ruf mich an. Das kann nämlich niee vorher beurteilen. Das wissen selbst die Polizeibehörden selbst nicht, die gehen halt nach bestimmten Schematas vor und blitzen an häufigen und vielbefahrenen Stellen ...

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Du hast einen Auftrag erhalten. Derjenige, der Dir diesen Auftrag erteilt hat, ist der Leistungsempfänger, in dessen Auftrag Du ja Deine Arbeiten verrichtet hast. Dies hast Du sicherlich im schriftlichen Auftrag vermerkt!? Dort steht doch meist auch die Adresse des Auftraggebers! Wer Dich letzten Endes bezahlt hat, kann Dir gleichgültig sein. Das muss der Auftraggeber intern mit Bauherrn etc. vereinbaren. Auftraggeber ist auch Dein Schuldner. Schildere dies dem Einwohnermeldeamt oder dem Gewerbeamt (sofern Auftragserteiler eine Firma ist). Unter diesen Gründen müssten Sie dir dann Auskunft über die richtige Adresse erteilen. Kostenpunkt: 10 EUR bzw. 12,50 EUR.

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Natürlich nicht du ...!

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Sie hat ein Problem mit dem Stiefvater. Und das steht eindeutig im Vordergrund vor allen anderen Dingen wie z. B. "was würde die Mutter sagen". Sobald körperliche Misshandlungen ins Spiel kommen, muss gehandelt werden. Die Mutter muss es verstehen. In erster Linie muss auf das Mädchen Rücksicht genommen werden. Folglich würde ich eine Strafanzeige bei der örtl. Polizeiinspektion gegen den Stiefvater einleiten. Sollte der dann wie erwartet nicht gerade positiv reagieren, so soll dies bei der Polizei von vorn herein auch mit angesprochen werden, damit das Mädchen irgendwie in vorübergehende Obhut kommt.

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Das Problem kenn ich, hab z. B. auch kleinere Freundinnen und beim Weggehen vermeide ich meistens dann noch höhere Schuhe zu tragen. Ne, aber in deinem Fall brauchst du doch nichts befürchten oder ein schlechtes Gewissen haben.

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Ignoriere dieses Formular. Wende dich auf jeden fall schriftlich an den Absender (nicht per Telefon) und frag nach, von wem die erst einmal beauftragt sind, in dem Fall willst du eine schriftliche Vollmacht vorgelegt bekommen. Des weiteren sollen sie dir die Anspruchsgrundlage nennen und mit Belegen nachweisen. Du hast einen Nachsendeauftrag laufen, also brauchst du dir nichts schlechtes dabei denken. Die probieren es halt heut mit allen Tricks. Bleib sachlich und unterschreibe nichts.

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Wärmflasche auf den Bauch legen und Tee trinken und ruhig auf die Couch legen. Entspanne dich. Das wird schon.

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