Um das nochmal klarzustellen, da solche Fragen immer wieder aufkommen: Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, Arbeitsschuhe bereit zu stellen. Die Euro Norm 345 bestimmt dazu die Gefährdungsklassen SB - S5 je nach Tätigkeit. Auf der folgenden Seite sind diese Gefährdungsklassen relativ gut erklärt: www.wolkdirekt.com/arbeitsschutz.html

Also, gerade in der Ausbildung sollte man die Arbeitsschuhe nicht selber zahlen...

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Im Prinzip hast du Recht, aber du musst dich mal in die Lage von so einem Fahrer versetzen, die haben meistens keine Minute pro Auslieferung und bekommen einen Hungerlohn...aber selbstverständlich darf der nicht ausfallend werden.

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Ich würde so Leute bei SchuelerVz nicht noch drafu anschreiben weil dadurch fühlen die sich meist dann noch provoziert(warum auch immer).Ich hätte abgewartet und nichts gesagt wenn von ihm selber nichts mehr gekommen wäre .Nachdem es so gekommen ist wie es jetzt ist würde ich ihn aber trotzdem anzeigen !

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