Es ist grundsätzlich verboten Diabetiker Hilfsmittel ( darunter fallen Teststreifen , Pennadeln usw) , Insulin , Pens und andere Medikamente auf online Verkaufsplattformen an zu bieten und zu verkaufen.

eBay Kleinanzeigen löscht solche Anzeigen rigoros und es gibt diese Anzeigen inzwischen auch kaum noch.

Insulin egal ob in flüssiger Form ( Ampullen , Fertigpens ect.) Oder fester Form ( Tabletten ) an zu bieten/ zu Verkaufen ist eine harte Straftat die sehr hart bestraft wird. Den Insulin fällt unter das BTMG .

Teststreifen sind verschreibungspflichtig und werden inzwischen auch nicht mehr woanders als in zugelassenen Apotheken abgegeben und alle anderen Hilfsmittel sind Apothekenpflichtig .

Somit darf man solche Dinge überhaupt nicht auf Verkaufsplattformen anbieten. Damit begeht man eine Straftat , den damit handeln ( zum Verkauf an bieten ) dürfen nach dem AMG nur Personen mit amtlicher Zulassung. Solche Zulassungen bekommen Privatpersonen nicht .

Zudem setzen die Krankenkassen dem ganzen schon lange einen Riegel vor in dem Ärzte nicht mehr einfach so Hilfsmittel frei Schnauze verordnen dürfen.

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Das hast Du nicht gewusst ? Keinen einzigen Nutzer mit spitzen Bewertungen sollte man trauen. Es ist ja sogar möglich so etwas im Netz zu erkaufen. Es gibt sogar Nutzer welche noch nicht Mal 1 Woche dabei sind und schon über ein spitzen Bewertungsportal verfügen !

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Diese Antwort ist falsch !

Der Verkäufer hat grundsätzlich um sicher zu gehen das die Ware ankommt versichert zu versenden.

Die Kopie einer Versandmarke von BÜWA ist kein Beweis eines Versandes. Es steht weder die Adresse noch der Name des Empfängers drauf. Eine Sendungsverfolgung ist auch nicht möglich und ein Suchauftrag ist ebenso nicht möglich . Es gibt ja keinen Anhalt auf Grund dessen man suchen könnte.

Was den Ersatz bzw. die Rückerstattung betrifft ist der Verkäufer auf jeden Fall verpflichtet eines der beiden zu leisten.

Sollte der Käufer sogar korrekt ( also mit Käuferschutz ) bezahlt haben kann er sowieso über PayPal sein Geld zurück fordern. .

Ansonsten kann er zu einem Anwalt gehen und die Sache einfordern , sollten Sie eine Rückerstattung dann noch immer verweigern kann er das auch zur Anzeige / vor Gericht bringen.

Internet Kriminalität - als was das dann behandelt wird - hat ein hohes Strafmaß

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Einfach noch einen Account auf eBay KA ein zu richten ist absolut unzulässig. Es sei den Du meldest außer einen Privaten Account einen gewerblichen an. Das steht auch in den Nutzungsbedingungen.

Solltest Du dabei ertappt werden einen zweiten Privaten Account angemeldet zu haben könnte es vermutlich passieren das Dir beide Accounts für immer gesperrt werden.

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