Im Falle einer Geburt, wärest Du solange "Famiienversicherungsberechtigt", als oberhalb der Bemessungsgrundlagen, und damit mehr verdienst als deine Frau ( oberhalb der BBG ) ( Hier könnte es auch Verweise in die Geburtsurkunde geben...)
Einschränkung:
Solange Ihr nicht verheiratet seit, würden grundsätzlich deiner Freundin die Kinder zugeschlagen werden, d.h. Beihilfeberechtigung! )
PS:
Hübsches Beispiel für eine "Besserversorgung der Frau..."..." und vermutlich der Kinder..."!,... verglichen mit der GKV!!!
Beste Grüße
BigStone11