Der Stark-Verlag bietet Abschlussprüfungshefte an. Das letzte Heft (Prüfung 2012) hat auch die Prüfung von 2011 drin. Die Hefte kosten etwa 10,00 € und beinhalkten auch sehr viele PÜbungsprüfungen. Es gibt sie für Haupt- und Realschulen und für's Gymnasium.

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Wo liegt's Problem? Mach einfach die HA oder akzeptiere die Konsequenzen.

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Wenn in der Schule keine Süßigkeiten verkauft werden, dann decken sich die Schüler eben morgens im Kiosk, beim Bäcker oder im Supermarkt ein. An meiner Schule werden keine Süßigkeiten verkauft ... gebracht hat es nichts.

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Ja, das ist Präsenz. Allerdings finde ich es sehr seltsam, dass über ein Praktikum, das ja bereits abgeschlossen ist, im Präsens schreiben sollst. Bist du da sicher? Sinnvoll wäre eher das Präteritum.

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Ich denke, dass es viel damit zu tun hat, dass z.B. türkische Schüler in einer Art Paralleluniversum leben. Sie haben nur türkische Freunde, gucken türkische Fernsehsender, lesen (wenn überhaupt) türkische Zeitungen, kaufen in türkischen Geschäften ein, usw. Deutsch sprechen sie nur im Unterricht; bereits in den Pausen ist wieder Türkisch angesagt. Bei z.B. asiatischen Kindern ist das nicht möglich. Sie müssen von Anfang an Deutsch sprechen, weil ihnen ja nichts anderes übrig bleibt. In meiner Klasse (Hauptschule, 8. Klasse, 20 Schüler) gibt es 13 türkischstämmige Schüler, 2 deutsche und der Rest kommt aus Afghanstan, China, dem Kosovo, Eritrea und Marokko. Obweohl 5 dieser Schüler nicht in Deutschland geboren sind (alle türkischstämmigen Schüler schon) ist ihr Deutsch erheblich besser als das der Schüler mit türkischem Hintergrund.

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Handy Verbot an Schulen

Folgende Ausgangssituation:

Ein Hamburger Abiturient im Alter von 18 Jahren benutzt sein Handy im Unterricht/Pause und wird dabei von einen Lehrer erwischt. Dieser sammelt daraufhin sein Handy ein und sagt dass er es sich Ende der Woche abholen könne.

Nun habe ich einige Fragen zu der Rechtmäßigkeit dieses handelns.

Denn erstmal ist dies rechtlich gesehen doch eine Verbotene Eigenmacht (§858 BGB, Absatz 1) und somit hat der Schüler einen Anspruch wegen Besitzentziehung (§861 BGB, Absatz 1) auf Rückgabe.

Gleichzeitig sagt das Hamburger Schulgesetz ( http://www.hamburg.de/contentblob/1995414/data/schulgesetzdownload.pdf ) unter dem Abschnitt Maßnahmen bei Erziehungskonflikten in Artikel 49 Absatz 2 folgendes

Erziehungsmaßnahmen sind insbesondere: [...] die zeitweilige Wegnahme von Gegenständen [...]

Eingeschränkt wird dies in Artikel 49 Absatz 1. Dort heißt es

Jede Maßnahme muss in einem angemessenen Verhältnis zum Fehlverhalten der Schülerin oder des Schülers stehen.

Das Hamburger Schulgesetz ist jedoch Landesrecht und das BGB ist Bundesrecht. Nach Artikel 31 GG gilt folgendes

> Bundesrecht bricht Landesrecht.

Daher stelle ich 1. die Frage, ob dieser Teil des Hamburger Schulgesetzes überhaupt angewandt werden darf? Und 2. wie die Verhältnismäßigkeit beachtet wird. Das herausholen seines Handy stört erst mal nicht den Unterricht in sofern dürfte das Wegnehmen von Gegenständen doch unverhältnismäßig sein? Welche Schulinternen Beschwerde Möglichkeiten habe ich. Und 3. ob ich Ansprüche gegen die Schule geltend machen kann, wenn mir durch den Entzug des Handys Nachteile entstehen sollten.

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Gültig ist die Schulordnung (Hausrecht). Dort ist festgehalten, wie lange ein Handy einbehalten werden kann und wem es wieder ausgehändigt wird (normalerweise einem Erziehungsberechtigten).

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Darf man mich einfach so von der Schule werfen wegen den Wörtern "Ich hatte keine Lust"?

Ich bin ja eigentlich einer, der keine Verwarnungen hat. Naja, vielleicht Stelle ich einmal alle zwei Jahre etwas "böses" an... Und anscheinend hat es heute gereicht, dass ich 5 Minuten verschlafen habe und einfach wirklich, wirklich keine Lust aufbringen konnte in die Schule zu gehen. Es ging wirklich nicht -.- . Am Klassenzimmer kam ich dann 10 Minuten verspätet an und dann kam wie immer diese dreckig nervende verkackte Frage "Na [Name] >:D , warum bist du den SCHONWIEDER zu spät gekommen? ..."

Normalerweise kommt dann die Antwort "Tut mir Leid Frau [Name], ich habe verschlafen..."

Tja, heute konnte ich ebenfalls keine Lust aufbringen wie in fast jeder schulischen Situation zu lügen und ich hab einfach mal "Ich hatte keine Lust" losgelassen, was erstaunlich gut tat :D

Tja, sie geht mit mir aus dem Zimmer, führt mich genervt zum Rektor, der mich erstmal anbrüllt, so dass ich schon ein Piepen im Ohr höre, und mir dann droht, dass es ihm entgültig reicht. "Deine Mutter hat die Verantwortung dafür zu sorgen, dass ich in die Schule komme und wenn das nicht passiert, darf sie eben eine sehr teure Strafe zahlen!!! Und jetzt reicht es mir mit dir, hau einfach ab!" Und irgend so was -.- Soll ich morgen einfach so zur Schule kommen oder hat er mich jetzt rausgeworfen? Bzw bekommt meine Mutter wirklich eine Geldstrafe, nur weil ich mal drei Worte gesagt hab anstatt zu lügen? -.-

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Offensichtlich kommst du öfter mal zu spät. Da kann es natürlich passieren, dass deine Eltern eine Ordnungsiwdrigkeitsanzeige bekommen. Wie ein Vorschreiber bereits erwähnt hat, sind das etwa 50 Euro pro Tag. Von der Schule geschmissen hat dich der Rektor nicht. Bevor das passdiert, wird eine Klassenkonferenz einberufen. Ob du rausgeworfen werden kannst hängt auch davon ab, ob du noch schulpflichtig bist oder nicht. Wenn du bereits 10 Schulbesuchsjahre hinter dir hast, dann ist das sehr einfach möglich. Wenn nicht, dann ist es nicht ganz so einfach ... aber es ist möglich.

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Gültig ist die jeweilige Schulordnung. Wenn du und deine Eltern unterschrieben haben, dass das Handy 1 Woche lang einbehalten wird, können es deine Eltern nach dieser Woche wieder abholen. Lehrer nehmen Handys nicht mit nach Hause (wie einige hier irrigerweise annehmen), sondern liefern sie bei der Schulleitung oder im Sekretariat ab. Auch in den Ferien sind Sekretariate besetzt, also kann das Handy nach einer Woche abgeholt werden.

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Lehrer können mich nicht leiden, weil ich Russin bin...............

Also wie ich in meiner letzten Frage schon geschrieben hab....... Ich hatte Stress und hab in der Schule Alkohol getrunken...............

http://www.gutefrage.net/frage/schei-schule

Heute war ich wieder in der Schule und wollte mich bei meiner Rektorin entschuldigen. Dann bin ich ins Rektorat gegangen und hab gesagt "Entschuldigung für gestern!", die hat mir dann nix geantwortet und ich bin einfach raus gegangen. Später bin ich dann mit meiner Mitschülerin ins Rektorat gegangen, weil wir was holen mussten für die Projektprüfung. Dann hat sie gesagt ich soll mich aus ihrem Zimmer verpissen. Und gestern als die zu mir gesagt hat, dass ich den Abschluss nicht bekomm, hat sie mich voll ausgelacht und ich hab mir nur dabei gedacht "Ey, wie behindert ist die denn!?". Und des war immer schon so, auch vor dem Vorfall. Ich hab wegen jedem kleinen Schei* Anschiss bekommen. Und z.B. ich hab mal innen in mein Ordner geschrieben "Russia 4-ever" und dann hat mich meine Lehrerin so angemotzt, obwohl bei jedem der Ordner vollgekritzelt ist. Und ein Tag später hab ich so eine große russische Fahne mit in die Schule gebracht, dann bin ich damit ins Rektorat rein gegangen und hab "Rossija, Rossija" geschrien. Um die Lehrer so provozieren. Und seit dem hat es angefangen, ich hab fast immer 6 bekommen, obwohl ich davor eigentlich voll gut in der Schule war.

Was soll ich jetzt machen, diese Schlam..... (meine Rektorin) hat meine ganze Zukunft kaputt gemacht..................

Ich bin in der 9. Klasse (Hauptschule).

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Da braucht's keine Rektorin, um Dein Leben kaputt zu machen ... Du scheintst das sehr gut selber hinzukriegen ...

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Ja ... du sollst ins Praktikum gehen :-))

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Du könntest beschreiben, mit welchen Erwartungen und Ängsten Du das Praktikum angetreten hast und wie es sich dann entwickelt hat. Hat es Deinen Erwartungen entsprochen? Haben sich Deine Befürchtungen in Nichts aufgelöst'? Und abgesehen davon, weißt Du ja, was rein gehört.

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