Hallo Achnein,
deine Frage ist einfach zu beantworten, rufe doch bei deinem SB an und Frage nach, ansonsten ruf im Servicecenter an und frage dort.
Normalerweise reicht es wenn du einen Antrag auf Ortsabwesenheit stellst, dieser muss von deinem SB bewilligt werden. Natürlich können wenn du länger weg bist und nicht erreichbar bist Sanktionen eintreten. Evtl. hat das Jobcenter sogar ein Formular dafür.
Zu den Antworten die sagen dann kann man das ja dem Staat zurückzahlen, die wo das Geld wo sie monatlich über haben ansparen Jahre lang für einen Urlaub brauchen das nicht zurückzahlen oder sollen die ALG II Empfänger die sich im Monat 8 Zigaretten für ca. 46 € kaufen das auch zurückzahlen?!
Der Grundbedarf für den Lebensunterhalt ist genau berechnet.
Wenn Otto Normal Verbraucher sich sämtlichen Luxus gönnen und dann nicht in den Urlaub können ist denen ihre Sache... Es ist gut das sie arbeiten! Man kann aber nicht alle Arbeitslose in eine Schublade stecken den es gibt verschiedene Gründe wieso sie arbeitslos sind:
- Krankheit
- keine Qualifikation
- Ortsbedingt wenig freie Stellen
usw.
Schert nicht alle über einen Kamm!