Wird immer vorgeladen. Dazu braucht es keine Beweise, nur den Verdacht.

Allerdings:  Niemand muss der Vorladung der Polizei Folge leisten. Man muss dort weder als Beschuldigter, noch als Zeuge hin.

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Solange sie keine Moslems und sonst nicht gläubig sind - Herzlich willkommen!

Gut, sollten wie alle anderen auch nicht rauchen, kein Alk zu sich nehmen, keine Drogen konsumieren und nicht auf Party`s gehen!

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Wenn du vorher eine wesentlich bessere Leitung hattest/bzw. man dir vertragsgemäß eine 32er Leitung versichert hat, dann schreibst du denen noch mal deutlich unter Bezug auf deinen Vertrag und ihrer Leistungspflicht, dass die selbiger nachkommen sollen.

Setze Kabel Deutschland eine 2 wöchige Frist. Kommt danach wieder nichts, noch mal mit einer 1 wöchigen Frist abmahnen. Verstreicht auch diese Frist ergebnislos, kannst du fristlos kündigen.

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Nein, das wird nicht gehen.

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Solange die Fahrräder den § 67 StVZO erfüllen - Ja!

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