Der Bedarf einer Volljährigen in der Ausbildung beträgt ca. € 670,00. So, 700,00 netto + Kindergeld - 90,00 Ausbildungsbedinte Aufwände macht mehr aus, als der Bedarf ist. Insofern wird, unabhängig von der Leistungsfähigkeit der Eltern (Mutter = 0,00, Vater ganz gering, Selbstbehalt bei ca. 1000,00). kein Unterhaltsanspruch mehr vorhanden sein. Willkommen im erwachsenen Leben......

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Diese ewige Fragerei nach dem Staat geht mir schon gewaltig auf die Nerven. Warum sollte ich mit meinen Steuern für gescheiterte Ehen bezahlen?? Als Erstes ist mal der Ehemann zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Für die Kinder sowieso und Trennungsunterhalt für die Frau. Bei den mageren Angaben kann keinMensch eine vvernünftige Antwort geben. Davon einmal abgesehen, stört mich auch die Ausdrucksweise "maximal". Das hört sich ganz klar nach Abzocke an. Wenn dss Geld knapp wird, soll die Frau eben mehr arbeiten. Wird auf Dauer sowieso keine andere Wahll haben. Und wenn's gar nicht ander geht, gibt's eben HartzIV. Und mit MAXIMAL ist dann sowieso nichts mehr.

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Schön wär's. Bin mir nicht zu 100% sicher, glaube allerrdings, dass das so korrekt ist, weil ihr euch ja auf 800, 00 geeinigt habt. Anwalt fragen ist wohl nicht so ganz zielführend. Wenn du eine hast, würde ich mal bei der recttsschurzversicherung nachfragen. Was sagt denn der betreffende Anwalt dazu? Einfach mal um Aufklärung bitten

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Viele ungeklärte Fragen! Macht das Kind eine Ausbildung? Was ist ein "geringer" Verdienst? Fur einen sind z.B. € 800, 00 gering, für den anderen € 2.000, 00. Der Selbstbehalt für die Feau sollte bei ca. € 900, 00 liegen. Dazu kommt noch was für das Kind. Hier kann nur ein Fachmann Auskunft geben, wenn alle Fakten auf dem Tisch liegen!

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Die Antwort von isomatte ist nicht ganz richtig, bzw. Kann man sie mit den vorhandenen angaben nicht komplett beantworten. Die Höhe des freibetrages richtet sich nach den Familienverhältnissen der Kinder. Sind die verheiratet und haben selbst auch noch kinder, sind die Fteibeträge wesentlich höher. Über google kann man da ganz brauchbare informationen finden.

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In Deiner Fage stehen ja so gut wie keine wichtigen Informationen. Warum Nebenjob? Machst Du ne Ausbildung oder hast Du auch einen Hauptjob? So kann eigentlich kein Mensch vernünftig antworten. Ausserdem ist es falsch, dass bis 21 Unterhalt gezahlt werden muss. Bei Erstausbildung oder Studium bis ca. 27. Wenn Du nur den Nebenjob hast empfehle ich Dir eine "richtige Arbeit" zu suchen. Willkommen im Leben! Aber wie schon gesagt: zu wenig Info, um zielführend zu antworten.

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Mir kommen die Tränen, Du armer Mensch! Wilkommen im Leben. Wäre es besser, wenn Du keinen Ausbildungsplatz gefunden hättest? Wohl eher nicht! Also Augen zu und durch.

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Wenn Du Deinen Selbstbehalt berücksichtigst, bleibt für Ehegattenunterhalt kaum noch was übrig. Derzeit eben € 22,00. Für die Kinder darfst Du Unterhalt bis zur Vollendung der 1. Ausbildung bezahlen. 18 hat damit recht wenig zu tun. In aller Regel ist der Trennungsunterhalt höher, als der nacheheliche Unterhalt. Das Einkommen Deiner neuen Lebensgefährten wird nicht berücksichtigt. Allerdings besteht dann eine Bedarfsgemeinschaft und Dein Selbstbehalt wird reduziert werden, da sich Deine neue Frau an den Lebenshaltungskosten zu beteiligen hat. Insofern wird die Unterhaltszahlung, übrigens auch für die Kinder, wohl in die Höhe gehen. Letztendlich kann ein so komplexer Sachverhalt nur von einem Fachanwalt mit letzter Sicherheit beantwortet werden. Hier im Formum können nur Anhaltspunkte gegeben werden.

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Aus der Fragestellung geht leider nicht hervor, wie alt/jung Du bist. Solltest Du bereits 18 sein, empfehle ich Dir , eine eigene Wohnung zu suchen um Erfahrungen zu sammeln, was das Leben so kostet. Ganz schnell wirst Du merken, wie weit Du mit € 50,00 pro Woche kommen wirst, wenn Du Miete, Strom, Lebensmittel u.dgl. bezahlen darfst. Eine Orientierungshilfe könne z.B. der Hartz IV-Satz (ohne Miete) sein. Der ist ja nicht gerade üppig und soll alles abdecken, was man so im Leben braucht. Wenn mich nicht alles täuscht, ist der wesentlich höher, als € 205,00. Willkommen im Leben......

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Wer soll denn in der Lage sein, Dich nach ein paar Tagen so zu beurteilen, dass er ein qualifiziertes Zeugnis ausstellen kann? KEINER.

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Es gibt tausende von Menschen, die sich ein Loch in den Hin.....freuen würden, wenn sie € 13,00 die Stunde verdienen würden. Betrachte es doch einfach sls Investition für einen späteren Arbeitsvertrag direkt mit dem AG.

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Die Frage kann so nicht beantwortet werden. Es fehlen Informationen über die Höhe des Einkommens vom Mann, von Dir (wenn Du arbetest) und die Höhe der Unterhaltszahlungen wegen der Kinder. 18 Jahre Ehe alleine begründen noch keinen Unterhaltsanspruch.

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Ja, es gibt Arbeitslosengeld! Aber erst nach 3 Monaten. Und...der Leistungsbezug wird um 3 Monate reduziert. Ich habe auch einen Aufhebungsvertag unterschrieben. Aufgrund meines Alters habe ich Anspruch auf 24 Monate abzüglich 3 Monate Sperre und 3 Monate Leitungsreduzierung. Also insgesamt 18 Monate Zahlung. Wie hier jemand auf die Idee kommt zu sagen, dass es kein Arbeitslosengeld gibt, ist mir schleierhaft.

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In welchem Jahrhundert lebt denn Dackelmann888? Schuldig geschieden wird schon seit 1000 Jahren nich mehr!!

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Nein, kann man nicht. Wer zur Miete wohnt kann auch nicht sagen, dass er keinen Unterhalt zahlen kann, weil die Miete zu hoch ist. Unterhalt wird nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet und der Unterhsltspflichtige muss nur den Selbsbehalt übrig behalten, der so um die € 1000, 00 ist.

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Was willst Du eigentlich mit Unterhalt, wenn Du selbst verdienst? So wie es aussieht, hast Du mehr, als er zur Zeit an Selbstbehalt. Was soll "wenn ich wieder arbeiten gehen würde bedeuten? Geh einfach arbeiten, so wie sich das gehört. Wer sich selbst versorgen kann, soll das auch gefälligst tun. Das Alter der Kinder begründet auch keine Notwendigkeit zur Nichtarbeit. Ich verstehe die hier oftmals gestellten Fragen, wie "was kann ich als maximalen Unterhalt bekommen", "wieviel kann ich verlangen", "wie kann ich meinen Exmann maximal schröpfen" nicht. Ganz selten, eigentlich nie, sehe ich Fragen wie "was kann ich tun, um mich selbst versorgen zu können". Das nervt schon erheblich. Zugegeben, es gibt Männer, denen man in den Hintern treten müsste; aber auch die Damen sind nicht immer nur die frommen Lämmer. Viele betrachten sich als Zitronenpresse und wollen dies auch an ihren Exmännern anwenden. Fragen zur Selbstversorgung und -Verantwortung liest man hier sehr selten. In diesem Sinne..... So, jetzt kann die gesamte Damenwelt gerne verbal über m ich herfallen. Ist mir ehrlich gesagt Banane!!!!

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Das ist eigentlich nichts aussergewöhnliches. Banken sehen Unterhaltszahlungen in aller Regel nicht als Einkommen an, das zur Bewertung von Kreditwürdigkeit herangezogen werden kann. Auch, wenn zu heutigen Zeiten ein Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis auch nicht unbedingt sicher ist, werden "Unterhaltszahlungen" doch als noch unsicherer betrachtet. Schon aus dem Grund, dass Unterhaltsansprüche einmal wegfallen können. Ja, ein Gehalt kann aufgrund von Kündigung oder Insolvenz auch wegfallen, aber die Banken sehen das etwas anders. Ob das "korrekt" ist oder nicht, ist hier eigentlich nicht die Frage. Man kann der Bank nicht vorschreiben, was sie wie anerkennen muss. Ich selbst war ca. 30 Jahre Filialleiter einer Bank und hätte einen Kredit, dessen Absicherung "nur" aus Unterahltszahlungen besteht, auch nicht gegeben. So ist das Leben.......eben.

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Es ist, wie immer im Leben, die Frage, was ist mehr wert.? Recht zu haben, sich auf die Hinterbeine zu stellen oder u.U. berechtigten Forderungen des Arbeitgebers zu folgen. Die Ansichten, was ungepflegt oder "noch" gepflegt ist, gehen hier offensichtlich weit auseinander. Ich gehe mal davon aus, dass Du Deine "natürliche Haarfarbe" kennst. Also, nimm doch einfach die. Irgendwann ist dann kein Unterschied mehr zu sehen. Es ist hier immer leicht zu sagen, dass der Arbeitgeber dazu kein Recht hat oder dass er das nicht verlangen kann. Das mag ja auch total richtig sein, nützt aber nichts, wenn man Probleme bekommt. Wenn Dich ein Arbeitgeber los werden will, wird er es - vielleicht etwas später - auch schaffen. Dauernd unter "Strom" zu stehen und mit unangenehmen Dingen rechnen zu müssen, ist m.E. nicht erstrebenswert.....und...eine dämliche Haarfarbe kann schon gar kein Grund sein, einen Job zu riskieren.

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Hallo, es gibt Freibeträge (Selbstbehalt), die von Deinem Familienstand abhängig sind. So gilt für Ehepaare ein Freibetrag von 2700,00 Netto. Da Du schon drüber liegst, wirst Du wohl etwas zu beisteuern müssen (dürfen). Siehe auch: http://www.elternunterhalt-info.de/allgemein/elternunterhalt-hoehere-freibetraege-vom-netteinkommen-ab-1-1-2011.html

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Ich gehe mal davon aus, dass dann "Unterhaltsvorschuss" bezahlt wird, da der Unterhaltsempfänger ja von irgend etwas leben muss. Und "VORSCHUSS" bedeutet eben, dass es vorgeschossen wird. Die zahlende Stelle wird sich das schon zurück holen.

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