Eigne Kinder von eventueller Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern entbinden?
Kinder sind den Eltern gegenüber lt. Gesetz unterhaltspflichtig. Wir möchten das nicht, dass unser Kind jemals für uns bezahlt. Stimmt es, dass eine schriftliche Entbindung von der Unterhaltspflicht von uns als Eltern unser Kind von dieser Zwangszahlung befreit.?
3 Antworten
Nein,das stimmt nicht und das darfst du auch nicht,weil dieses Schreiben keine Rechtskraft hätte !!! Nicht nur Eltern sind zum Unterhalt verpflichtet,sondern auch Kinder.Das kommt aber nur dann zum Tragen,wenn ihr durch Alter oder Krankheit auf zusätzliche Staatliche Leistungen ( Sozialhilfe ) angewiesen wärt,wenn ihr zum Beispiel in ein Alten oder Pflegeheim kommen würdet.Wenn dann euer Einkommen,sprich Rente und Pflegegeld nicht ausreichen würde um den Aufenthalt zu zahlen,würden die Kinder nach dem Abzug vom Selbstbehalt ( monatliches Nettoeinkommen ) derzeit sind das 1600 € Netto,zahlen müssen.
§1614 BGB Abs 1:
(1) Für die Zukunft kann auf den Unterhalt nicht verzichtet werden.
Die Antwort von isomatte ist nicht ganz richtig, bzw. Kann man sie mit den vorhandenen angaben nicht komplett beantworten. Die Höhe des freibetrages richtet sich nach den Familienverhältnissen der Kinder. Sind die verheiratet und haben selbst auch noch kinder, sind die Fteibeträge wesentlich höher. Über google kann man da ganz brauchbare informationen finden.