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Antwort
Hupen zb. Ist Verstoß gegen StvO
Und kann als Körperverletzung angesehen werden
Reden und Geräusche machen (solange sie nicht gesundheitliche Schäden verursachen) kannst du soviel du willst
Bei surströmming ist es so eine sache du musst ihn dann auch wieder entsorgen (sonst wäre es umweltverschmutzung)