Guten Tag,

die Verbreitung falscher Aussagen gegenüber Dritten ist strafbar (§187 StGB Verleumdung).

...zur Antwort

Guten Tag.

Sie haben mit diesem Studium doch recht viele zukünftige Beschäftigungsfelder abgedeckt; lassen Sie mich Ihnen ein paar nennen:

  • Auswärtiger Dienst
  • Beamter im Entwicklungsministerium
  • Weltbank
  • GIZ und ähnliche
  • Politikberatung
  • Universitäten und Institute
  • Medien (Zeitungen, TV)
  • Unternehmensberatungen
  • NGO's (terre des hommes, Human Rights Watch, Amnesty Internbational)
  • Organisationen (UN, EU,... und sub-organisationen)

VIELE CHANCEN haben Sie, da Sie ein Generalist sind. Sie lernen im Studium: Recht, Politik, Geschichte, VWL, Soziologie,....

...zur Antwort

Guten Tag.

"Geschenkt ist geschenkt, wiederhohlen ist gestohlen" : Der Spruch stimmt !

RECHTSLAGE Sie haben ein Tagebuch geschenkt. Damit gehört es ihrer Ex-Freund. (leicht ausgedrückt).

Gem. 530 BGB können Sie ein Geschenk nur dann wiederhohlen, wenn grober Undank besteht. Da dies nicht der Fall ist, haben Sie kein Recht das Geschenk zurück zufordern.

Die Rechtslage ist damit klar!

...zur Antwort

Guten Tag.

Sie wollen aber nicht in Passau studieren, oder doch? Mit der Wahl des Studiengangs haben Sie viele Möglichkeiten beruflich tätig zu werden.

Beispiele:

  • Archiv
  • Bibiliotheken
  • Erwachsenenbildungen
  • Medien, jeglicher Art
  • Politik
  • Diplomatischer Dienst
  • Tourismus Sektor
  • Museen
  • Unternehmensberatungen (Ja, McKinsey benötigt auch diese!)
...zur Antwort

Guten Tag.

Nach Betrachtung Ihrer Sprache kann ich mir durchaus gut vorstellen, dass Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Lehrer haben. Aber das geht mich nichts an.

Ich versuche Ihre Frage zu beantworten:

  • Ihr Lehrer darf Sie nicht Beleidigen (Vgl. §185 StGB)
  • Ihr Lehrer darf nicht andere Schüler gegen Sie aufhetzen (Vgl. §§ 186f. evtl. auch 240)

Sie sollten vorab das Gespräch mit ihm suchen. Sollte dies nicht zum gewünschtem Erfolg führen, sollten Sie den zuständigen (O)StD (=Ihren Schulleiter) informieren. Unter Umständen ist auch eine schriftliche "Dienstaufsichtsbeschwerde" bei dem Schulleiter oder dem Schulrat (Schulaufsichtsbehörde) in Erwägung zu ziehen.

Ich denke für den Anfang dürfte es genügen, wenn Sie ihm dies ausdrucken und ihm damit informieren, dass Sie weitere Schritte einleiten wollen.

Ich bitte Sie jedoch auch Ihr Verhalten zu überdenken. Ihre Ausdrucksweise ist ebenfalls rechtlich bedenklich.

...zur Antwort

Guten Tag.

Jedes nicht in Deutschland immatrikulierte Semester zählt als "Wartesemester".

Wer als sein Abitur gemacht hat, und im Ausland war, oder im Ausland studiert hat, erhält "Wartesemester".

Haben Sie sich exmatrikuliert? Und wie langen waren Sie im Ausland?

...zur Antwort

Guten Tag.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten "Wirtschaftsrecht" zustudieren:

  1. An einer Universität, meist jedoch Fachhochschule mit dem Abschluss "Bachelor of Laws (LLB)".
  2. An einer Universität mit dem Abschluss "Erstes juristisches Staatsexamen".

Die Universität Bayreuth bietet diesen Studiengang an, der mit dem Staatsexamen abschließt.

  • Reguläres Studium der Rechtswissenschaften (ZR, StR, ÖR) Hier kann man auch der Schwerpunkt auf Wirtschaftsrecht setzen.
  • Zusätzliches Studium der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre

Diese Möglichkeiten eröffnet einem mehr Möglichkeiten als die Bachelor Variante

...zur Antwort

Guten Tag.

  1. Menschlich: Lehrer sind auch nur Menschen, so wie Du und Ich. Und wir alle rasten einmal aus und fluchen. Das ist folglich verständlich.

  2. Rechtlich: Beleidigungen (§185 StGB) sind strafbar und rechtlich nicht gestattet. Sollte die Lehrerin tatsächlich starke Kraftausdrücke verwendet haben und durchaus einen Schüler angegriffen haben, so ist das nicht gestattet. Auch nicht für einen Lehrer.

Ist es der erste Vorfall gewesen, so sollte man darüber hinwegsehen.

Ist es schon vorab mehrfach passiert, sollte man mit ihr das Gespräch suchen.

Ist es die Regel, sollte eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei dem zuständigen Schulleiter bzw. bei dem zuständigen Schulrat (Dienstaufsicht) in Erwägung gezogen werden.

...zur Antwort

Guten Tag.

In eine Entschuldigung für die Schule muss kein Grund genannt werden. Der vermerk "aus gesundheitlichen Gründen" ist völlig ausreichend; leider glauben immer noch die meisten, sie müssten Lehrern über ihr Fernbleiben ausführlich Rechenschaft ableisten. Das ist jedoch falsch.

...zur Antwort

Mein Ratschlag ist:

Studiere in Deutschland Rechtswissenschaften. Gehe während des 5/6 Semesters für zwei Auslandssemester in die USA oder irgendwo anders hin.Mache dann Dein Erstes Staatsexamen in Deutschland.

Nun kanst Du zB in die USA gehen und dort einen Master in dem US-Recht machen. Einen LLM in dem betreffenden Rechtsgebiet.(1 bis 2 Jahre)

Im Anschluss gehst Du wieder nach Deutschland, ins Referendariat. Machst Dein Zweites Staatsexamen (Zulassung für die klassischen Juristischenberufsfelder)

-->

Zwei Deutsche Saatsexamina : Praktizieren in Deutschland (Hast die Befähigung zum Richteramt)

Einen Master aus den USA. Hast Dein Englisch verbessert, und einen renommierten LLM.

Dann kanst Du in den USA noch ein Bar-Examen ablegen, das erlaubt Dir in den USA als Anwalt zu arbeiten.

...zur Antwort

Ich habe damit gute Erfahrung; daher mein Ratschlad

Die Klassensprecher sollten der Lehrein kurz die Probleme mitteilen --->

Eltern sollten kurzen brif mit den Problemen schreiben --->

Gespräch mit dem Schulleiter --->

Schriftliche Dienstaufsichtsbeschwerde bei dem Schulamt!

_

Diese Schritte helfen. Garanitiert!

...zur Antwort

Wo machst Du in Irland Dein Praktikum? Wie bist Du an diesen Platz gekommen?

...zur Antwort

Sicherlich wirst Du deshalb nicht bevorzugt. Jedoch kann es tatsächlich Pluspunkte - bei der Hochschulinternen Vergabe - geben.

Folglich ist mein Tipp: Mach ein Praktikum bei einem Anwalt. Mindestens 4 Wochen. Noch besser würde ich 3-6 Monate finden, denn sonst rentiert sich dies nicht.

...zur Antwort

Ein Studium der Rechtswissenschaften beschäftigt sich mit dem Recht. Bei einem Studium in Deutschland liegt somit der Fokus auf unser Deutsches Recht mit den Gebieten : Öffentliches Recht, Strafrecht und Bürgerliches Recht. Im Schwerpunktbereich kann mann auch andere Rechtssysteme wählen.

Ziel des Studiums ist die Befähigung zum Richteramt; somit mit den 2. StEx auch zu den klassischen Berufsfeldern wie Anwalt, Staatsanwalt und dem höheren Verwaltungsdienst.

Ein Studium der Wirtschahftswissenschaften (BWL oder VWL) setzt sich mit den Wirtschaftliche Geschenissen / Ereignissen und alle damit verbundenen Dingen auseinander.Es soll dazu befähigen, wirtschaftliche Zusammenhänge zu verstehn, zu analysieren.....

Beide Studienfelder sind Grundverschiede, auch wenn es überschneidungen gibt :Wirtschaftsrecht,......

...zur Antwort

Guten Tag,

Deine Frage ist folgende : "Jetzt würde ich gerne wissen, welches ihr für sinnvoller haltet und vorallem aus welchen Gründen."

Ein sinnvoller gibt es bei der Studienwahl nicht. Warum sollte den auch ein Studium der Wirtschaftswissenschaften sinnvoller als ein Studium der Rechtswissenschaften sein?

Der Tipp den ich gebe würde ist, dass Du nach Deinen Interessen und Fähigkeiten abwegst. Jura und BWL sind Maßenstudiengänge; soll heißen, dass diese von sehr vielen Leuten studiert werden, folglich ist die Konkurenz sehr groß. Um mit einem Jura Studium erfolgreich zu sein, brauchst Du gute Abschlüsse (Prädikatsexamina) - diese sind schwer zu erreichen.


Setz Dich einfach mal in eine Vorlesung für das 1. Semester mit rein und höre Dir die Dinge an. Lese viel über beide Studiengänge, informiere Dich, und gehe zur Studienberatung.

PS: Ich hab mich für Jura entschieden.Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt Wirtschaftsrecht und einem Master in BWL/VWL eröffnet Dir alle Chancen. Damit kanst Du auch in die Wirtschaft gehen.

...zur Antwort

Guten Tag :-)

Als ich 15 war, war ich in Stockholm und wollte dort in eine Jugendgerberge/Hostel. Die Antwort war : Wenn Sie noch nicht volljährig sind, müssen Sie in Begleitung eines Volljährigen (18+) sein.

Als ich 15 war, war ich aber auch alleine in Bangkok, Kuala Lumpur, Delhi, HongKong, Jakarta, und dort war es egal. Keiner hat nach einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten gefragt. Ich konnte dort einfach so einchekcen und schlaffen.

Fazit :

In Europa muss mal mindestens 16 sein um alleine in einem Hostel zu nächtigen. In manche Fällen sogar erst 18.

Ist jedoch ein 18jähriger mit dabei, ist es egal... denn er passt ja dan auf Dich auf

Viele Grüße aus Berlin

...zur Antwort

Wenn Dir das zu viel sein sollte, musst Du ihm das sagen, sonst besteht keine Möglichkeit auf Besserung/Änderung.

Spreche mit ihm; aber passe auf, es kann auch die Beziehung zueinader auseinander bringen, bzw. "Probleme" können auftauchen

...zur Antwort

Geständniss ist Geständniss!

Nein, sie werden dich nicht einweisen, aber genauer hinhören. Ich würde davon abraten, denn --> Was erhofft man sihc davon?

  • Wenn man gestehn will, macht man das
  • Ein Geständiniss mit Methaphern wirkt sich doch auch nicht strafmildernd aus.
...zur Antwort