Gute Haftpflichtversicherer haben Drohen in ihren Bedingungen schon eingeschlossen, wie bspw. meine Versicherung!
Allerdings nur drohen bis zu einem bestimmten Gewicht.
Frag mal bei deiner Versicherung nach ob evtl. in einem aktuellen Tarif Drohen miteingeschlossen sind.
Falls ja kannst du den Vertrag dann jederzeit umstellen.
Dadurch ändern sich allerdings die Kündigungsfristen.
(Auch 1 Jahres Verträge sind möglich, allerdings teurer)
Falls deine Versicherung das nicht anbietet, kündigen und warten bis diese abläuft oder zusätzlich eine Neue abschließen.

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Im Gepäck welches du abgibst ist es kein Problem, auch wenn es kein Tauchermesser ist. (Ich habe immer Messer im Urlaub dabei)
Achte nur darauf, dass das Messer nicht Waffenscheinpflichtig ist!
(In Deutschland sowie im Urlaubsland, einfach mal googeln)
Wichtig ist, dass im Handgepäck keine Waffen sind!!

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Google einfach mal "basische Lebensmittel" diese helfen mittelfristig.
Ansonsten ist Natron oder auch Backsoda des schonenste und natürlichste Mittel bei akutem Sodbrennen.
Alkohol, Rauchen, fettige und ungesunde Ernährung, ect. begünstigen durch die Übersäuerung des Körpers Sodbrennen.

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Wenn du die schadenfreien Jahre von deiner Mutter übertragen bekommen hast, zählt das nicht als Sondereinstufung. Somit wird jede Versicherung die 5 Jahre anerkennen.

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Ist zwar alt aber das "über die Haut aufnehmen" hat mich auch interessiert.
Die Antwort konnte zwar nicht gegeben werden, aber unter gewissen Umständen kann zu viel Wasser wirklich tödlich sein..
Siehe:
http://www.n-tv.de/wissen/Zu-viel-Wasser-ist-toedlich-article3863541.html

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Ja auch Lusttropfen können Spermien enthalten, genau deswegen ist die "vorher rausziehen" Methode auch nicht empfehlenswert.

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Grundsätzlich hast du recht, es spielt keine Rolle, ob die Bauherrenversicherung noch besteht.
Es geht darum, ob der Schaden innerhalb des versicherten Zeitraums eingetreten ist.
In deinem Fall wie du ihn beschrieben hast ist das so.
Die Frage ist jetzt, ob der Schaden über die Versicherung abgedeckt ist.

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Wenn du mit deiner Frau in häuslicher Gemeinschaft wohnst, dann habt ihr sehr wahrscheinlich (wenn nicht dann macht das, ist billiger) eine Privathaftpflichtversicherung zusammen.
In diesem Fall ist das ein Eigenschaden welchen keine Versicherung übernimmt.
Ausser du hast eine spezielle Gegenstandsversicherung für deine Brille.
Grüße

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Also ich gehe mal davon aus (bin selbst selbstständig tätig), dass du grundsätzlich Ahnung von Vertragsgestaltung hast. Ließ den Vertrag nocheinmal oder lasse ihn prüfen.

Ansonsten ist es sehr verdächtig, dass genau beim letzten Mal die Anzeige kleiner ist.
Aber lass dich nicht unterkriegen, ich persönlich würde mich in deinem Fall freuen!

Wenn die Größe von jedem einzelnen Inserat vertraglich festgelegt wurde und dies nicht erfüllt wurde, dann muss das Magazin dies nachträglich erfüllen!

Das heisst für Dich: Noch eine Anzeige in der vereinbarten Größe ;)

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Ich sage das nur weil ich mich dazu verpflichtet fühle, Cannabis kann in seltenen Fällen Psychosen verursachen.

Aber auch eine Cannabissucht ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, in Bezug auf deine Finanzen, dein soziales Verhalten und evtl juristische Folgen.
Auch verändert sich ein Mensch der täglich Cannabis konsumiert.

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Frag mal was der Typ verlangt, der gerade hier unter "neue Fragen" gefragt hat, warum er seinen PC nicht verkauft bekommt :D

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Hausarzt, der gibt dir eine Überweisung und empfiehlt dir inR mehrere Ärzte

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Also 1. ist es normal, dass man die ersten Male nichts spürt
2. rauchst du evtl mit zu Tabak?
Nikotin ist Schwindelerregend und kann Übelkeit verursachen

Vorallem raucht man Joints und Pfeifen inR ungefiltert(bis auf evtl Wasser))

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Kommt immer auf den Lehrer, seine Stimmung und des Verhältniss dir gegenüber an.
Somit kannst das, wenn überhaupt nur du beurteilen.

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