Wenn die empfohlenen Maßnahmen deine Beschwerden bisher nicht verbessert, sondern nur verschlimmert haben, ist es jetzt an der Zeit, die Ärztin aufzufordern, dir eine wirksame Therapie zu verordnen. In der Regel ist eine Antibiotika-Therapie nun angesagt.

Sollte die Ärztin sich weigern und dir weiterhin Globuli empfehlen, die in Studien bisher noch nie eine Wirksamkeit, die über den Placebo-Effekt hinausging, beweisen konnt, kann ich dir nur dringend zu einem Arztwechsel raten.

Und lass dir bitte nicht erzählen, dass es sich bei deinen verschlimmerten Beschwerden um eine sogenannte "Erstverschlimmerung" handelt.
So etwas soll nur die Nicht-Wirksamkeit dier Globuli kaschieren.

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Nein, mit Sicherheit nicht.

Eine Heilpraktikerin schrieb vor kurzem auf dieser Seite ganz richtig dazu:

Die meisten HP haben noch einen weiteren Beruf oder andere Einnahmequellen.Von einer Heilpraxis allein können sie in Deutschland nicht leben.

Hinzu kommt, dass du dann als "nur" Heilpraktiker ohne Berufsausbildung dastehen würdest, da es sich dabei um einen reinen Zulassungs- und keinen Ausbildungsberuf handelt.
Die Kurse, die Heilpraktikerschulen anbieten, werden nicht als Ausbildung gewertet.

Du müssest im übrigen auch nicht eine dieser teuren Heilpraktikerschulen besuchen, um mit 25 Jahren (früher ist das nicht möglich) die Überprüfung (es handelt sich dabei um keine(!) Prüfung!!) durch das Gesundheitsamt zu absolvieren .
Die dort geforderten Kenntnisse kannst du dir auch autodidaktisch aneignen.

Aber wegen der fehlenden Perspektive für diese Tätigkeit, rate ich dir dringend, einen anderen, nämlich einen Ausbildungsberuf im medizinischen Bereich, ins Auge zu fassen.

Die Berufsberatung der Arbeitsagentur wird dir bei der Suche sicher gerne behilflich sein und eine geeignete Berufsausbildung, die dir einen Berufsabschluss ermöglicht und deine finanzielle Existenz sichert, anbieten können.

Viel Glück für deine berufliche Zukunft!

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Ich habe bisher keine guten Erfahrungen damit gemacht.

Habe viel Geld für "Irisdiagnostik" und "Bioresonanz", "Reiki" und "Blutgruppendiät" ausgegeben - alles ohne Erfolg!

Bis ich dann erfahren habe, dass Heilpraktiker über gar keine medizinische Ausbildung verfügen, dass zur Zulassung lediglich eine Überprüfung beim Gesundheitsamt ausreicht.

Nachdem ich mich von meinem Hausarzt dann zu Fachärzten habe überweisen lassen, wurde eine richtige Diagnose erstellt - meine Beschwerden haben sich dank ihnen mittlerweile erledigt.

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Das kannst du ganz einfach unterscheiden, indem du dir die Methoden ansiehst, die er/sie anbietet.

Sollten sich welche auf dieser Seite

http://www.psiram.com/ge/index.php/Hauptseite

,die kritische Verbraucherinformation betreibt, finden, lass die Finger von dieser Person!

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Ja, diese Fälle gibt es.
Dass generell die Gefahr besteht, zeigt auch die Bemühung der Paracelsus-Schule (s. Antwort von mayya), sich durch eine entsprechende Erklärung im Impressum vor Unterwanderung durch Scientology zu schützen.

Aber zu den belegten Fällen.
Hier geht es um den Leiter mehrerer Heilpraktiker-Schulen, der versucht hat, seine Zugehörigkeit zu Scientology vor der Öffentlichkeit geheim zu halten:

" Zur Bezeichnung eines Schulleiters als Scientologe

Art. 4, 5 GG; §§ 823, 1004 BGB

  1. Ohne Rücksicht darauf, ob es sich bei den Scientologen um eine nach dem Grundgesetz geschützte Religionsgemeinschaft handelt, zählt jedenfalls die Zugehörigkeit zu dieser Gruppierung zur Privatsache, die nicht ohne rechtfertigenden Grunde der Öffentlichkeit mitgeteilt werden darf.

  2. Unabhängig davon jedoch, ob jemand tatsächlich versucht oder versucht hat, den Lehren der Scientologen in den von ihm betriebenen Heilpraktikerschulen Einfluß zu verschaffen, besteht von interessierten angehenden Schülern und Lehrern ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, daß der Leiter der Schule, der der Schule auch noch seinen Namen gegeben hat, Mitglied der Scientologen ist. Landgericht Baden-Baden,

Urteil vom 15. Oktober 1993 - 1 O 296/93

http://home.snafu.de/tilman/lars/19931015.html

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Wenn diese Dinge dadurch auch auf dem öffentlichen Bürgersteig stehen, ruf das Ordnungsamt an.
Die kümmern sich dann um deine Nachbarn und deren Müll.

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Um die Überprüfung beim Gesundheitsamt ablegen zu können, brauchst du definitiv einen Hauptschulabschluß.

Ohne den kannst du niemals Heilpraktiker werden.

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Du solltest dich an deinen Personalrat wenden und ihn in Zukunft an Gesprächen mit deinem Chef teilhaben lassen.
Erkundige dich auch, ob es in deinem Bereich eine Stelle gibt, die sich mit Mobbing am Arbeitsplatz befasst.

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Es ist logisch, dass du bei Google nicht fündig wirst.

Da Heilpraktiker über keine diesbezügliche Ausbildung verfügen, d.h. sie sind medizinische Laien, wird jeder nach eigenem Belieben den ersten Besuch gestalten.

Auf jeden Fall wirst du nach diesem Besuch eine entsprechende Rechnung vorgelegt bekommen, die du dann aus eigener Tasche bezahlen mußt.

Auch mein Rat:

Halte dich an die Menschen, die eine Ausbildung in ihrem Beruf nachzuweisen haben - die Ärzte!

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Da du im Rettungsdienst ausschließlich als Rettungssanitäter, der über eine geregelte medizinische Ausbildung verfügt (Heilpraktiker haben keinerlei medizinische Ausbildung und gelten daher als medizinische Laien), tätig bist, musst du dich nicht als medizinischer Laie kenntlich machen. Ich frage mich, was dein Arbeitgeber dazu sagen würdest, wenn du das machen würdest bzw. wenn du, ohne Einverständnis des Patienten oder des Arbeitgebers, als Heilpraktiker tätig werden würdest.

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Natürlich kannst du arbeiten gehen und mußt auch nicht befürchten, deinen Versicherungsschutz zu verlieren:

"Dass der Versicherungsschutz entfällt, wenn Beschäftigte trotz Krankschreibung zur Arbeit gehen, ist ein Irrglaube. Mit der Krankschreibung durch den Arzt wird nur eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, jedoch nicht ein Arbeitsverbot. Die Krankschreibung ist daher nur eine Einschätzung des Arztes, wie lange der Beschäftigte voraussichtlich arbeitsunfähig ist. Eine "Gesundschreibung", die manche Arbeitgeber verlangen, weil sie fürchten, der Versichungsschutz würde nicht greifen, wenn Beschäftigte krankgeschrieben zur Arbeit erscheinen, ist absolut überflüssig und hat keinerlei gesetzliche Grundlage."

http://www.sifa-news.de/news/arbeitsschutzorganisation/arbeiten-trotz-krankschreibung-wie-es-dann-mit-dem-versicherungsschutz-aussieht

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Nein, das ist absolut ausgeschlossen.

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Da Tierheilpraktiker über keinerlei (tier)medizinische Ausbildung verfügen und keine einzige Prüfung bzw. Überprüfung ablegen müssen, machen sie genau das, was andere medizinische Laien, zu denen du selbst auch gehörst, tun würden.

Tierheilpraktiker kann sich absolut jeder nennen - ob das seriös ist, mußt du selbst beurteilen.

Ich selbst würde mein krankes Tier zu einem Tierarzt, der über eine seriöse Ausbildung verfügt, bringen - das wäre mir mein Tier wert!

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