Hier passen für mich zwei Sachen nicht zusammen.

Wie könnt ihr das Preis-/Leistungsverhältnis beurteilen, wenn ihr nicht einmal wisst wie eine Hausratversicherung funktioniert?

Das ist sehr widersprüchlich!

Die Versicherungssumme gibt den Wert an, den der Versicherer maximal entschädigt. Diese Summe wird nicht eingezahlt, sondern der Versicherer nimmt eine Prämie für die Bereitstellung. Eine Kündigung beendet den Vertrag einfach.

Der neue Versicherer setzt die mit ihm vereinbarte Versicherungssumme ein.

Die Ermittlung kann über verschiedene Arten erfolgen.

Wie wäre es mit einer Beratung bei einem Fachmann? Hier scheint es explizite Wissenslücken zu geben, um selbst zu handeln.

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Die Altersrente der Deutschen Rentenversicherung wird monatlich ausgezahlt. Es handelt sich hierbei um ein Umlageverfahren. Das was eingezahlt wird, wird direkt wieder ausgezahlt. Überschüsse werden zurückgelegt.

Die Ersparnis für eine private Altersvorsorge hängt vom persönlichen Lebensstil ab und von der individuellen Rentenlücke.

Es gibt genügend Berater die hier Hilfe leisten.

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Es haftet immer der Hundehalter aufgrund der Gefährdungshaftung.

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Welche Versicherung du benötigst entscheidest du selbst.

Empfehlenswert ist eine Tierhalterhaftpflicht für Pferdehalter. Diese schützt dich vor finanziellen Risiken, die sich aus deiner Haftung als Tierhalter ergeben.

Die Überprüfung der Hausratversicherung macht Sinn. Viele Versicherer bieten den Schutz für Reitsachen, die dauerhaft im Stall aufbewahrt werden, auch ohne Mehrprämie an.

Eine Kranken- und Operationskostenversicherung kann Sinn machen.

Reiten erhöht die Gefahr nochmals deutlich im Alltag. Die eigene Unfallversicherung überprüfen macht Sinn.

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Du bist bis zum 01.09. familienversichert, sofern das bei dir der Fall ist.

Ab dem 01.09. wirst du dich selbst versichern. Der Beitrag wird automatisch durch deinen Arbeitgeber abgeführt.

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Ein Selbstbehalt in einem Versicherungsvertrag gibt an, welchen eigenen Anteil du zu tragen hast, wenn es zu einem Schadenfall kommt.

Hier unterscheidet man zwischen einem generellen Selbstbehalt bei jedem Schaden oder einem speziellen Selbstbehalt für bestimmte Schäden.

Darüber hinaus gibt es noch Sublimits und Mindestschadensummen, die sich als versteckte Selbstbehalte entpuppen, aber so nicht definiert sind.

Ein anderes Wort für Selbstbehalt ist Selbstbeteiligung.

"Ohne Selbstbehalt" bedeutet meistens, dass es keine generelle Regelung gibt. Es kann aber durchaus Selbstbehalte für spezielle Schadenereignisse geben.

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Das ist kein Teilkaskoschaden. Der Gedanke ist schon einmal falsch.

Es handelt sich hier um einen Vollkaskoschaden.

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Ja, grundsätzlich lohnt sich eine bAV für Arbeitnehmer. Die Rendite ist trotz der entgangenen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und der Besteuerung durchaus positiv. Das liegt an der hohen Förderung.

Allerdings gilt es hier immer in die Einzelbetrachtung zu gehen. Pauschale Aussagen helfen nicht.

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Es handelt sich hierbei vermutlich um ein zulassungspflichtiges Kraftfahrzeug. Diese müssen mit einer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung versichert sein.

Diese ist für jegliche Schäden an Dritten oder Sachen von Dritten zur Regulierung verpflichtet. In deinem Fall sind keine Regressansprüche zu befürchten.

Die Betriebshaftpflichtversicherung hat hiermit nichts zu tun.

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Das ist möglich, aber es kommt auch darauf an, welche Laufbahn es ist.

Eine Hilfe kann aus Mangel an Informationen nicht erfolgen.

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Nein, Versicherungsschutz besteht erst frühestens bei Antragseingang.

Im Falle, dass du die Versicherung belügst, handelt es sich um Versicherungsbetrug. Ich würde dafür keine Vorstrafe riskieren.

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Klar, wenn der Rückversicherer das Risiko zeichnet. Du Eigenkapital im mind. siebenstelligen Bereich hast und die Expertise.

Viel Spaß!

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Eine Millionen mit klassischer Aktienanlage zu machen ist eher schwer. Hier eignen sich Hebelprodukte besser.

Der Tipp ist: Lesen, lesen und lesen. Probieren, probieren und probieren.

Das erste Geld kannst du so oder so als Spielgeld betrachten. Es ist in der Regel bei allen weg. Zu viele Emotionen.

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Es geht darum, dass das Unternehmen nicht von deinem Konto abbuchen kann.

So etwas darf in den letzten 14 Tagen nicht vorgekommen sein.

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Die so genannte Risikolebensversicherung wird nur dann ausbezahlt, wenn die versicherte Person stirbt. Es handelt sich hierbei um eine reine Absicherung auf das Leben. Auszahlungen können hier allerdings  bei vorzeitiger Kündigung entstehen.

Die kapitalbildende Lebensversicherung versichert auch das Risiko Tod, aber beinhaltet auch einen Sparanteil zur Kapitalbildung. Dieses Kapital wird zum Ende der Laufzeit, bei Kündigung, Entnahme oder Beleihung ausgezahlt.

Das mal grob zu dem Thema.

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Ist es ok, dass die Generali Versicherung nur den Zeitwert meines Laptops zahlen möchte, anstatt einer Reparatur zuzustimmen?

Hallo, zuletzt wurde mein Laptop auf meiner Feier für Musik verwendet. Dieser stand auf einem Tresen. Jemand hat es geschafft, den Tresen "umzuschmeißen", woraufhin mein Laptop (display schaden) und 18 unserer Gläser kaputt gingen. Ich habe einen Kostenvoranschlag (kostete mich 30€) eingeholt: Repraratur würde 169€ kosten - der Zeitwert liegt laut Versicherung aber gerade mal bei 70€.

Ich habe die Versicherung um 199€ gebeten (169€+Kostenvoranschlag) aber sie wollen nur 70€ Zeitwert + 30€ Kostenvoranschlag zahlen. Eine Rechnung für den Laptop gibt es nicht, da es damals ein Geschenk war (Rechnung weg!).

Ich finde das nicht in Ordnung und bin sehr unzufrieden damit. Ich würde gerne den Laptop reparieren lassen, weil meine gesamten Daten darauf sind, Software installiert ist, und ich weiß dass dieser Laptop zuverlässig ist. Wenn ich mir nun einen neuen gebrauchten für 70€ kaufen soll, hätte ich ja jede Menge Stress, um alles so herzurichten, wie es vorher war. Abgesehen davon, dass da ja auch Viren oder sonstige Dinge drauf sein können oder der nach 2 Wochen kaputt geht.

Meine Frage: Kann man so etwas als Kosten angeben? Wie mache ich der Versicherung klar, dass die mir die Reparatur bezahlen sollen (alles andere finde ich unfair). Der Laptop ist mit einem externen Monitor noch verwendbar, aber ich habe keinen.

Abgesehen davon, haben die nichts zu den Gläsern gesagt (ich auch nicht in meiner ursprünglichen Forderung). Was kann man dafür fordern?

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Die private Haftpflichtversicherung muss nur das bezahlen, was auch der Verursacher laut Gesetz zu zahlen hätte. Das ist lt. BGB nunmal der Wiederbeschaffungswert (umgs. Zeitwert.).

In deinem Fall hat das Gerät einen Totalschaden. Das bedeutet, der Versicherer braucht die Reparatur nicht zahlen, sondern ersetzt den Wiederbeschaffungswert.

Du kannst jetzt argumentieren, dass das Gerät gebraucht nicht unter einem gewissen Preis zu bekommen ist. Das ist auch die einzige Möglichkeit, sofern das Gerät noch aktiv gehandelt wird.

Die Gläser wird der Versicherer pauschal erstatten, wenn es keine Rechnung gibt. Der Wert ist zu gering um da einen Riesen Aufwand zu betreiben.

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Grundsätzlich haftet die Schule nicht für Wertgegenstände, die du mitbringst. Diese liegen in deiner Obhut und Verantwortung.

Anders sieht es aus, wenn der Lehrer darauf besteht ein Handy auszuhändigen. In diesem Fall haftet er für die Aufbewahrung. Inwieweit der Arbeitgeber (Schule) das dann abdeckt kann ich nicht beurteilen.

Was für eine zusätzliche Haftpflichtversicherung soll das sein? Hört sich sinnlos an.

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