Ich kann mich noch erinnern, wie wir vor 80 Jahren immer direkt zu Ikea gelaufen sind. Die alten Möbel haben wir dann meistens im Haus gelassen.
Schreib einen Brief an den Verkehrsverbung.
Wann ist es passiert.
Welche Linie.
Vlt noch Zeugen.
Frag ob es sie stört. Wenn "Ja", dann rauch trozdem.
Zum Schutz der wirtschaftlichen
Existenz und unter Berücksichtigung der sozialen Belange des Schuldners
sehen die Gesetze Ausnahmen von der Pfändbarkeit vor (Pfändungsverbote
und -beschränkungen). In den §§ 811 bis 813 ZPO werden z.B. solche
Ausnahmen genannt.
Beispielsweise sind folgende Sachen nicht pfändbar:
Sachen,
die dem persönlichen Gebrauch oder dem Haushalt des Schuldners dienen
und von ihm für eine angemessene und bescheidene Lebensführung benötigt
werden (Kleidungsstücke, Betten, Geschirr, notwendige Möbel,
Kühlschrank, ein Fernsehgerät etc.).Lebensmittel und
Brennmaterial (z.B. Heizölvorrat), sofern sie für den Schuldner und
dessen Familie für vier Wochen erforderlich sind.Arbeitsmittel
von Personen, die körperliche oder geistige Arbeit leisten, sofern die
Arbeitsmittel zur Fortsetzung der Tätigkeit benötigt werden (z.B.
Werkzeug eines Handwerkers, Auto eines Handelsvertreters,
Schreibmaschine eines Schriftstellers).Bücher, die der Schuldner oder seine Familie in einer Schule oder Kirche gebraucht.Trauringe, Orden und Ehrenzeichen des Schuldners.Hilfsmittel zur Krankenpflege.
Quelle: http://www.vollstreckungsbeamte-rlp.de/joomla/index.php?option=com_content&view=article&id=24:was-ist-pfaendbar-&catid=8:verwaltungsvollstrecku
2 bis 3 Tage. Dabei ist aber wichtig nicht komplett auf Nahrung zu verzichten. Vorallem wichtige Vitamine und Eisen sind sehr wichtig. Wenn du über längeren Zeitraum auf Nahrung verzichtest baut dein Körper Muskeln ab und dein Grundumsatz sinkt zusätzlich. Außerdem schrumpfst du! Kein Witz du wirst kleiner.
Trinke 2-4 Liter Wasser am Tag. Wenn du weniger isst, zieht sich dein Magen zusammen und wird kleiner. Somit ist auch dein Hungergefühl schneller gestillt.
Hallo TaraWebster, das Internet bietet die bereits unzählige Möglichkeiten. Diese solltest du nutzen, denn zum Programmieren ist dies ein wichtiges Werkzeug. Ansonsten guckst du mal bei eurer Volkshochschule.
Generell ja. Aber du solltest auch eine pralle Geldbörse besitzen.
Du hast dir die Frage schon selber beantwortet. GO GO GO!!!
Hallo,
dadurch das du der Polizei erlaubt hast deine Wohnung zu betreten, dürfen Sie Chucks die genauso wie ein Butterflymesser unter das Waffengesetz fallen beschlagnahmen. Gras ist noch illegal in Deutschland und bereits der besitz winziger Mengen ist strafbar. Wird aber in der Regel nicht weiter verfolgt. Zudem wird oft die Kfz-Stelle benachrichtigt da man davon ausgeht das nach Konsum Auto gefahren wird. In der Regel wird dann ein Idiotentest verlangt. Mpu
Das in der Sache des Einbruchs nicht weiter ermittelt wird liegt im ermessen des Staatsanwalts bzw der Polizei.
Hallo,
Zoll und Polizei interessieren sich nicht für deine Noten. Wenn du fachabi oder Abi hast, wirst du eingeladen. Vor Ort findet eine Prüfung statt und wenn du die bestehst, bekommst du eine Ausbildungsstelle.
Die Situation ist hier unklar. Gehen wir davon aus, dass du lediglich "geägert" wurdest.
Wenn deine Brille schaden genommen hat, fällt das unter Sachbeschädigung. Kann zur Anzeige gebracht werden. Bei der Polizei wirst du Angaben zum Tathergang machen müssen. Der Richter entscheidet dann.
Wenn du dabei verletzt wurdest, gibt es ggf. Ansprüche auf Schmerzensgeld. Umso mehr kaputt oder psychischen Schaden, du erlitten hast, bekommst du mehr oder weniger Geld. Für Erststraftäter und jüngere Personen gibt es einen Täter/Opfer- Ausgleich. Dabei kommt es zu keiner Gerichtsverhandlung.
Nein. Sehr viel Zucker. Wenn die Katzen einmal damit anfangen wollen sie danach nix anderes mehr!
Kann hier nicht beantwortet werden.
Generell ist es im Moment eine gute Zeit ein Haus zu kaufen bzw. zu bauen. Da aber generell viele Faktoren eine Rolle spielen, solltet ihr euch einen Architekten oder ein Bauingenieur suchen.
Was kommt auf dich zu?
Verantwortung und Kosten. Zudem solltet ihr euch eurer Beziehung zu 100 % sicher sein.
LG Bello
Anwalt!
Nein nein nein und nein!
Du darfst leider nix außer Sie zu kündigen. Dabei musst du die Kündigungsfrist einhalten.
Was du machen kannst, ist ihr verbieten dein Eigentum zu nutzen. Außer ihr habt es Vertraglich geregelt, dass in der Miete die Nutzung des Kühlschranks oder der Waschmaschine einbegriffen ist.
http://www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/tipps-fuer-den-vermieter-bei-ausfall-der-miete-mieter-zahlt-nicht-was-zu-tun-ist-seite-2/2553744-2.html
Nein!
Mit 18 bist du froh so groß zu sein ;)
Bei einem stürzendem Fahrstuhl beschleunigst du auf eine gewisse Geschwindigkeit.
Dieser Geschwindigkeit musst du in genau diesem Moment gegenwirken.
Unmöglich!
Ja kannst du.
Nur wird es dir nicht viel bringen.
Wird sehr oft gemacht um Notarkosten und Steuern zu sparen.