Es sollte mal jeder und auch die Gerichte endlich mal festhalten, das ein Mann ebenso unter "menschenrechte" fällt. das heißt das ein Mann gemäß Artikel 11 Das Recht auf Nahrung hat.dies ist als ein grundlegendes Menschenrecht definiert. (Im Artikel 11, Recht auf einen angemessenen Lebensstandard) Artikel 17 Ein Recht auf wohnung und Artikel 1 ein recht auf ein Menschenwürdiges leben das auch den Bedarf an notwendiger energie mit ein schließt um die wohnung zu wärmen.Warum um himmels willen werden alimentationszahlungen von den Mann in absurden höhen verlangt das sich der mann nicht mal die Grungrechte mehr leisten kann?? das ist ein verbrechen gegen die menschlichkeit und ein verbrechen des staates gegen die menschenrechte.es gibt in jeden land auch wegen den menschenrechte ein existensminimum!unter diesen sollte kein richter alimentationsforderungen beschließen dürfen!!warum kann sich keiner finden, der mal alimentationszahlungen durch den vfgh jagt, ob die jetztige form der alimente überhaupt den verfassungsgesetz entspricht, weil vorallem bei mehrkinder die menschenrechte rdes mannes zu oft untern tisch fallen und dieser dann als obdachloser auf der straße landet. ich hoffe, das ich da mal eine überdenkungslavine loßtrete... :-)

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