Lies mal:

https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/der-fall-drachenlord-ein-jahrelanges-martyrium-in-deutschland-und-niemand-haelt-es-auf-kolumne-a-91b94ce3-ab01-4ac1-9286-d85bea144928

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Mit zwei Promille noch Roller fahren zu können, lässt auf eine gewisse Alkoholgewöhnung und u. U. auch auf eine Alkoholsucht schließen.

Darüber würde ich mir an deiner Stelle Sorgen machen.

Grundsätzlich gilt in Deutschland eine Promillegrenze von 0,5 ‰. Bis dahin gehen Sie straffrei durch, es sei denn, Sie begehen einen alkoholbedingten Fahrfehler wie einen Rotlichtverstoß, fahren Schlangenlinien oder Sie verursachen einen Unfall. Dann kann bereits ab 0,3‰ eine sogenannte relative Fahruntüchtigkeit vorliegen.
Generell wird zwischen relativer und absoluter Fahruntüchtigkeit unterschieden. Letztere liegt ab 1,1 Promille vor. Je näher der festgestellte Alkoholgehalt dabei an die Grenze der absoluten Fahrunfähigkeit von 1,1 Promille kommt, umso niedriger sind die Anforderungen an den Nachweis der alkoholtypischen Ausfallerscheinungen. Das heißt, bei 1,0 Promille Blutalkohol reicht schon ein kleiner Schlenker und der Führerschein ist in Gefahr.

https://www.verkehrsanwaelte.de/verkehrsrecht/alkohol-und-drogen/

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Das ist schwer zu sagen, aber das Gerede von der sexuellen Verwirrtheit und den Phasen ist meistens dummes Geschwätz Erwachsener, um der Realität beim Nachwuchs nicht ins Auge sehen zu müssen.

Bisexualität ist doch ein Geschenk, kein Grund sich deshalb zu grämen.

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Nein, es gibt Lieder, die mich berühren, aber weinen musste ich noch bei keinem. Und bei dem ganzen seichten Pop-Gesülze ist schon gar nichts dabei, was mich auch nur annäherend derart berührt.

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Das könnte gut sein. Beobachte das weiter.

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